Todesfolge
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Der Begriff der Todesfolge wird als beschreibender Zusatz für ein den Tod verursachendes Ereignis („mit Todesfolge“) benutzt. Juristisch stellt sie eine Erschwerung diverser Straftaten mit Folgen „für Leib oder Leben“ dar. Sämtliche Straftaten, die durch die Todesfolge (erfolgs)qualifiziert werden, gehören zur Deliktsgruppe der Verbrechen und zu den Tötungsdelikten im weiteren Sinne. (Wikipedia) |
Mit Todesfolge stehen im Zusammenhang mit der Organspende:
- Faktische Unwahrheiten
Zu Hirntod und Organspende werden faktische Unwahrheiten verbreitetet, so z.B. dass alle Hirntote bei richtiger Behandlung wieder gesund werden könnten; dass den Organspendern die Organe herausgerissen würden.
Solche faktische Unwahrheiten halten Menschen davon ab, der Organspende zuzustimmen. Damit können die Ärzte weniger Organpatienten das Leben retten. Diese Fakes begünstigen, dass einige Menschen sich nicht zur Organspende bereit erklären, und als Folge den vermeidbaren Tod von Organpatienten verursachen. - Diffamierungen
Zur Organspende erfolgen Diffamierungen wie „Tötung“, „Mord“, „Blutbad“, „Leichenfledderei“, „Kannibalismus“, „Schlachtung“, „Schlachtfest“, „Schlachtvieh“, „Ersatzteillager“, „Biomüll“.
Solche Diffamierungen sind klare Verletzungen der Menschenwürde – zumal sich die Organspender freiwillig zur Organspende bereit erklärt haben - und sind daher nach Artikel 1 GG unter Strafe zu stellen. Darüber hinaus halten solche Diffamierungen Menschen von der Zustimmung zur Organspende ab, was als Folge den vermeidbaren Tod von Organpatienten verursacht.
Aus diesem Grunde sind die Verbreitung von sachlichen Unwahrheiten zu Hirntod und Organspende sowie die Diffamierung von Organspende als Verbrechen zu ahnden.
Anhang
Anmerkungen