Todesfolge

Aus Organspende-Wiki
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Allgemeines

Der Begriff der Todesfolge wird als beschreibender Zusatz für ein den Tod verursachendes Ereignis („mit Todesfolge“) benutzt. Juristisch stellt sie eine Erschwerung diverser Straftaten mit Folgen „für Leib oder Leben“ dar. Sämtliche Straftaten, die durch die Todesfolge (erfolgs)qualifiziert werden, gehören zur Deliktsgruppe der Verbrechen und zu den Tötungsdelikten im weiteren Sinne. (Wikipedia)

Mit Todesfolge stehen im Zusammenhang mit der Organspende:

  1. Faktische Unwahrheiten
    Zu Hirntod und Organspende werden faktische Unwahrheiten verbreitetet, so z.B. dass alle Hirntote bei richtiger Behandlung wieder gesund werden könnten; dass den Organspendern die Organe herausgerissen würden.
    Solche faktische Unwahrheiten halten Menschen davon ab, der Organspende zuzustimmen. Damit können die Ärzte weniger Organpatienten das Leben retten. Diese Fakes begünstigen, dass einige Menschen sich nicht zur Organspende bereit erklären, und als Folge den vermeidbaren Tod von Organpatienten verursachen.
  2. Diffamierungen
    Zur Organspende erfolgen Diffamierungen wie „Tötung“, „Mord“, „Blutbad“, „Leichenfledderei“, „Kannibalismus“, „Schlachtung“, „Schlachtfest“, „Schlachtvieh“, „Ersatzteillager“, „Biomüll“.
    Solche Diffamierungen sind klare Verletzungen der Menschenwürde – zumal sich die Organspender freiwillig zur Organspende bereit erklärt haben - und sind daher nach Artikel 1 GG unter Strafe zu stellen. Darüber hinaus halten solche Diffamierungen Menschen von der Zustimmung zur Organspende ab, was als Folge den vermeidbaren Tod von Organpatienten verursacht.

Aus diesem Grunde sind die Verbreitung von sachlichen Unwahrheiten zu Hirntod und Organspende sowie die Diffamierung von Organspende als Verbrechen zu ahnden.

Konkrete Beispiele

Keine umfassende Behandlung

Einige Menschen behaupten, dass man als Patient (z.B. nach einem Unfall) keine umfassende Behandlung erhält, wenn in den Papieren ein Organspendeausweis mit Zustimmung zur Organspende gefunden wird. Die Ärzte würden dann den baldigen Tod herbeiführen, um die Organe für eine Organspende zu bekommen.

Dieses Aussage ist definitiv falsch. Selbst wenn ein Arzt die Hilfeleistung unterlassen würde, so stirbt dieser Patient deswegen kaum in den Hirntod, denn dieser ist ein Sonderfall des Todes. - Es ist vielmehr so, dass auch bei einer Zustimmung zur Organspende alles menschenmögliche getan wird, um das Leben des Patienten zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen. Daran haben alle Ärzte großes Interesse. Der Hirntod ist somit ein "Misserfolg" ihrer vorausgegangenen Bemühungen.

Leugnung des Hirntods

Einige Menschen leugnen den Hirntod als Tod des Menschen. Die Form dieser Leugnung reicht von der Bezeichnung der Hirntoten als "Sterbende" und "Patienten" bis hin zur Behauptung, dass Hirntote bei richtiger Behandlung wieder ins normale Leben zurückkehren könnten.[Anm. 1]

Mit bestraft werden soll, wer zwar nicht ausdrücklich von Hirntoten spricht oder schreibt,[Anm. 2] dies aber im Zusammenhang mit Organspende spricht oder schreibt, sodass man erschließen kann, dass es hierbei um Hirntote geht.

Mit der Leugnung des Hirntods als Tod des Menschen erfolgt eine eindeutige Irreführung der Menschen, denn diese Aussagen sind faktisch falsch. Hirntote sind Tote, auch wenn ihr Herz noch schlägt. Daher bezeichnet Justiz und Medizin Hirntote als Tote.

Für tot erklärt

Eine Todeserklärung erfolgt dann, wenn kein Leichnam zur Feststellung des Todes vorliegt. Für eine Todeserklärung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ohne diese wird niemand für tot erklärt.

Liegt jedoch der Leichnam vor - so auch beim Hirntoten -, kann jeder Arzt (beim Hirntod jeder auf diesem Gebiet erfahrene Arzt) den Tod feststellen. Das Faktum Hirntod kann eindeutig belegt werden. Hirntote werden somit nicht für hirntot erklärt, sondern der Hirntod wird festgestellt.

Folge dieser Unwahrheiten

Die Folge dieser Unwahrheiten ist, dass viele Menschen der Organspende nicht zustimmen. Durch diese Irreführung kann weniger Menschen das Leben gerettet werden. Damit ist diese Irreführung eine Tat mit Todesfolge und ist somit juristisch der unterlassenen Hilfeleistung mit Todesfolge gleichzusetzen.

Damit fällt die Verbreitung solcher Unwahrheiten im Zusammenhang mit Organtransplantation nicht unter freie Meinungsäußerung, sondern ist schlimmer als Rufmord. In Folge der Verbreitung der Unwahrheiten kommen Menschen zu Tode, weil ihnen durch diese Irreführung die rettende Organe vorenthalten werden. Daher ist die Verbreitung von Unwahrheiten im Zusammenhang von Organtransplantation als unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge zu ahnden.

Einen solchen Eingriff in die Meinungsfreiheit gibt es bereits. Die Leugnung des Holocausts wird nicht nur in Deutschland bestraft, sondern auch in vielen anderen Ländern, mitunter sogar mit Gefängnis. Damit will man einem aufkommenden Rechtsextremismus mit neuem Genozid vorbeugen. - Bei der Organtransplantation geht es um todkranke Menschen, deren Leben durch eine Organspende gerettet werden könnte. Diese Menschen schweben heute in Lebensgefahr. Gespendete Organe könnten ihnen ihr Leben retten. Wenn ihnen jedoch durch die Verbreitung von Unwahrheiten diese rettenden Organe verweigert werden, hat diese Verweigerung ihren baldigen Tod zur Folge (oft innerhalb von Tagen und Wochen), ist somit Todesfolge.

Wer über Hirntod, Organspende oder Organtransplantation Unwahrheiten verbreitet, wird mit einer Geldstrafe bis zu 100.000 Euro oder mit Gefängnis mit bis zu 10 Jahren bestraft.[Anm. 3]


Um die Strafverfolgung rasch einleiten zu können, soll eine für jedermann zugängliche Stelle eingerichtet werden, bei der man einen Verstoß gegen das Gesetz melden kann.


Anhang

Anmerkungen

  1. Wenn auch in diesen Texten nicht immer ausdrücklich von Hirntoten geschrieben wurde (siehe nächster Absatz), so doch im deutlichen Zusammenhang mit Organspende, womit man mit anderen Begriffen Hirntote beschrieben hat. In diesen Texten wird betont, dass Hirntote wieder "ins normale Leben zurückkehren" könnten (Zugriff am 15.9.2014):
  2. So z.B. von Komapatienten, Hirnverletzten, Sterbenden, ...
  3. Das Strafmaß wurde am Strafmaß für die Leugnung des Holocausts in verschiedenen Ländern ausgerichtet.}} Mit bestraft werden sollen:
    • Wer solche Unwahrheiten nach Erlass dieses Gesetzes verbreitet.
    • Wer nach Erlass dieses Gesetzes solche Unwahrheiten nicht aus dem Internet nimmt.
    • Wer nach Erlass dieses Gesetzes solche Unwahrheiten aus älteren Schriften oder Aussagen zitiert, ohne diese richtig zu stellen.

Einzelnachweise