Vorlage:Regelungen
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Es gibt verschiedene Regelungen,[Anm. 1] wie nach der Feststellung des Hirntods die Frage beantwortet wird, ob dem Hirntoten Organe entnommen werden dürfen. Sie alle sind getragen von dem Grundrecht der Selbstbestimmung. Es ist aber niemand verpflichtet, von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu nehmen:
- Zustimmungsregelung
Bei der Zustimmungsregelung soll jeder während seiner Lebzeit sich für den Fall seines Hirntodes zur Frage der Organentnahmem entscheiden und diese Entscheidung schriftlich festhalten, am besten auf einem OSA oder in einer PV. - Entscheidungsregelung
Bei der Entcheidungsregelung soll jeder während seiner Lebzeit sich für den Fall seines Hirntodes zur Frage der Organentnahmem entscheiden und diese Entscheidung schriftlich festhalten, am besten auf einem OSA oder in einer PV. - Erklärungsregelung
Bei der Erklärungsregelung soll jeder während seiner Lebzeit sich für den Fall seines Hirntodes zur Frage der Organentnahmem erklären und diese Erklärung schriftlich festhalten, am besten auf einem OSA oder in einer PV. - Widerspruchsregelung
Bei der Widerspruchsregelung soll jeder während seiner Lebzeit sich für den Fall seines Hirntodes zur Frage der Organentnahmem entscheiden und im Falle des Widerspruchs diesen schriftlich festhalten, am besten auf einem OSA oder in einer PV. - Notstandsregelung
Die Notstandsregelung besitzt keine Möglichkeit der Selbstbestimmung. Bei ihr sind alle Hirntote mit gesunden Organen per Gesetz Organspender. Einen Widerspruch gibt es hierzu nicht.
Unabhängig von der geltenden Regelung[Anm. 2] geht es immer auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts um die Umsetzung des Willens des Hirntoten. |
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