Verfügung

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Eine Verfügung ist in vielen Staaten in zahlreichen Rechtsgebieten gebräuchlich, seine genaue Bedeutung aber je nach Gebiet unterschiedlich. Häufig steht der Begriff für eine Art der gerichtlichen Entscheidung.

Das Grundanliegen einer Verfügung ist, dass der eigene Wille umgesetzt wird, wenn man den eigenen Willen nicht mehr mitteilen kann. Eine Verfügung betrifft immer einen ganz bestimmten Sachverhalt:

  • Patientenverfügung
    Wie sollen Ärzte mit mir umgehen, wenn ich meinen Willen nicht mehr mitteilen kann?
    Wenn ungeregelt: Es wird vom Amtsgericht ein Betreuer eingesetzt.
  • Testament
    Wer soll nach meinem Tod meinen Besitz bekommen?
    Wenn ungeregelt: Es gilt die gesetzliche Erbfolge.
  • OSA
    Stimme ich im Falle meines Hirntodes einer Organentnahme zu?
    Wenn ungeregelt: Es werden die Hinterbliebenen gefragt.
  • Verfügung über unmündige Kinder
    Wer tritt im Falle meines Komas oder meines Todes für meine unmündigen Kinder an die Stelle des Erziehungsberechtigten?
    Wenn ungeregelt: Es kümmert sich das Jugendamt um die unmündigen Kinder.



Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise