Ad-Hoc-Komitee 1968
Eine aus Medizinern, Juristen und Theologen gebildete Ad-Hoc-Kommission der Harvard University schuf am 05.08.1968 das sogenannte Hirntod-Konzept. Am Anfang dieser Definition steht der Grund:
Original Zitat: ""It should be emphasized that we recommend the patient be declared dead before any effort is made to take him off a respirator, ... [because] otherwise, the physicians would be turning off the respirator on a person who is, in the present strict, technical application of law, still alive. ... Our primary purpose is to define irreversible coma as a new criterion for death. there are two reasons why there is need for a definition: (1) Improvements in resuscitative and supportive measures have led to increased efforts to save those who are desperately injured. Somtimes these efforts have only patial succes so that the result is an individual whose heart continues to beat but whose brain is irreversibly damaged. The burden is great on patients who suffer permanent loss of intellect, on their families, on the hospitals, and on those in need of hospital beds already occupied by these comatose patient. (2) Obsolete criteria for the definition of death can lead to controversy in obtaining organs for transplantation."[1] |
Übersetzungen
Übersetzung von Hoff:
Es sei betont, dass wir empfehlen, dass der Patient für tot erklärt wird, bevor jeder weitere Schritt unternommen wird, um das Beatmungsgerät, an das er angeschlossen ist abzuschalten ... sonst würden die Ärzte die künstliche Beatmung einer Person abstellen, die nach strikter Anwendung des gegenwärtig geltenden Rechts im juristisch-medizinischen Sinne noch am Leben ist. ... Unser primäres Anliegen ist es, das irreversible Koma als neues Todeskriterium zu definieren. Es gibt zwei Gründe für den Bedarf an einer neuen Definition:
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Übersetzung von Wolfram Höfling:
Unser primäres Anliegen ist, das irreversible Koma als neues Todeskriterium zu definieren. Es gibt zwei Gründe für den Bedarf an einer neuen Definiton: Der medizinische Fortschritt auf den Gebieten der Wiederbelebung und der Unterstützung lebenserhaltender Funktionen hat zu verstärkten Bemühungen geführt, das Leben auch schwerstverletzter Menschen zu retten. Manchmal haben diese Bemühungen nur teilweisen Erfolg: Das Ergebnis sind dann Individuen, deren Herz fortfährt zu schlagen, während ihr Gehirn irreversibel zerstört ist. Eine schwere Last ruht auf den Patienten, die den permanenten Verlust ihres Intellekts erleiden, auf ihren Familien, auf den Krankenhäusern und auf solchen Patienten, die auf von diesen komatösen Patienten belegte Krankenhausbetten angewiesen sind. Obsolete Kriterien für die Definition des Todes können zu Kontroversen bei der Beschaffung von Spenderorganen führen.[3] |
Von Kritikern wird meist nur der wesentlich kürzere 2. Punkt genannt. Der rund viermal so lange 1. Punkt, der zu diesem Zeitpunkt nachweislich schon über 8 Jahre praktiziert wurde, wird von ihnen verschwiegen.
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ The Ad-Hoc Committee of the Harvard Medical School to Examine the Definition of Brain Death: A definition of irreversible coma. JAMA 1968; 205:337-340.
- ↑ Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche von Hoff. In: Schmitten (Hg.): Wann ist der Mensch tot? Reinbek 1994, S.157.
Weitere Übersetzung in: Bernard N. Schumacher: Der Tod in der Philosophie der Gegenwart. Darmstadt 2004, 28. - ↑ Wolfram Höfling: Rechtliche Grenzen medizinischer Innovation: Lebensschutz – Lebensrecht. In: Konrad Adenauer-Stiftung (Hg.): Innovationen in Medizin und Gesundheitswesen. Freiburg 2010, 407f. Nach: http://www.kas.de/upload/dokumente/verlagspublikationen/Innovation-Medizin/innovation_medizin_hoefling.pdf Zugriff am 28.2.2018.