Thomas Fischer

Aus Organspende-Wiki
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Thomas Fischer, Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, veröffentlichte am 09.11.2018 eine Kolumne im Spiegel mit der Überschrift "Spahns Organspende-Konzept. Sterben und sterben lassen"[1]

Die geplante Einführung der Widerspruchsregelung sei "absurd, totalitär-paternalistisch und dazu unehrlich."

Leben die Millionen Menschen, die seit Jahren und Jahrzehnten in einem Land mit Widerspruchsregelung in einem totalitär-paternalistisch und dazu unehrlichen System?

Es soll dazu dienen, die Zahl der Spender zu erhöhen, die infolge des "Transplantationsskandals" (2011/12) stark zurückgegangen ist, weil die meisten Bürger wenig Vertrauen in das System haben.

Diese Aussage stimmt zwar mit den Aussagen der meisten Medien überein, aber nicht mit den Fakten der Realität. Der Anteil der Organverweigerer lag nach den Jahresberichten der DSOin den Jahren 2006 bis 2013 bei 25,7 bis 29,9%. Der Höchstwert war im Jahr 2009. Von 2013 (29,3% Nein-Anteil) bis 2016 sank der Anteil der Organverweigerer auf 23,8%, d.h. die Spendebereitschaft in Deutschland stieg im gleichen Zeitraum von 70,7% auf 75,2% (siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende).

Als ein Mensch, der sich für den Fall seines Hirntodes eine Organspende ausdrücklich wünscht (siehe: Mein letzter Wille, verwehre ich mich gegen Bezeichnungen wie "Biomaterial". Ob eine solche Wortwahl einem vorsitzenden Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofes würdig ist, mögen andere entscheiden. Sachlich ist es keinesfalls.

"Alle acht Stunden stirbt ein Mensch, weil kein passendes Organ zur Verfügung steht", lautet der Überschriften-Text auf der Homepage des BMG. Wir rechnen: Das sind drei am Tag, 1000 pro Jahr. Genauso viele Menschen töten sich jährlich selbst durch Sich-Überfahrenlassen von Zügen. Sich Erhängen ist viermal häufiger, Springen aus großen Höhen vielleicht halb so häufig. Insgesamt sterben in Deutschland in jedem Jahr 800.000 Menschen, also "alle 40 Sekunden" einer. Etwas mehr als ein Prozent davon - 10.000 Menschen - töten sich selbst, mindestens 110.000 versuchen es (Dunkelziffer vermutlich hoch).

Wie reagiert Richter Fischer, wenn bei unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge, Totschlag oder gar Mord die Verteidigung die gleiche Aufzählung präsentiert? Ist in diesem Fall Richter Fischer dazu bereit, dies ungestraft als Bagatelldelikt durchgehen zu lassen?

Könnte man, zu Ende gedacht, sagen: Es sterben jährlich 798.000 Menschen in Deutschland, weil kein passender Ersatzkörper für ihre Seele zur Verfügung steht?

Dies ist absolut unsachlich, da dies undurchführbar ist.

Anders gesagt: An irgendetwas muss man ja nun einmal leider sterben. Ob Herr X stirbt, weil seine Leberzirrhose dazu drängt, oder weil kein Unfallopfer mit jungfräulicher Leber zur Verfügung steht, ist eine Frage der Perspektive. Aber selbstverständlich hängen die Fragen zusammen.

Hier nimmt Fischer Bezug auf die ungeschickte Formulierung der Homepage des BMG (siehe oben). Korrekter ist diese Aussage: "Alle acht Stunden stirbt ein Mensch, deren Leben durch ein rechtzeitig zur Verfügung stehendes Organ hätte gerettet werden können." Fischer ist vielleicht als Jurist darin wenig geübt, sich von einem vorhandenen Text zu lösen und die Kernaussage zu erkennen. Daher sei es hier wiederholt: "Alle acht Stunden stirbt ein Mensch, deren Leben durch ein rechtzeitig zur Verfügung stehendes Organ hätte gerettet werden können."
Unterlassene Hilfeleistung wird nach § 323c StGB als Unterlassungsdelikt bestraft. Dies sollte Richter Fischer bekannt sein. Es gibt zu denken, dass sich Richter Fischer nicht darauf einlässt.[Anm. 1]

"Organspende" unserer Zeit ist ein begriffliches Monster, eingebettet in ein planmäßiges Konzept euphemistischer Verharmlosung.

Als Bürger, der im Falle seines Hirntodes seine Organe spenden will (siehe: Mein letzter Wille) verwehre ich mich solcher Begriffe (Monster, Verharmlosung).


Er steht in einer Lügenreihe mit "Schwangerschaftsabbruch" und "Sterbehilfe" - verdrehten Euphemismen purer Angst, zitternder Machtlosigkeit und kleinrahmiger Allmachtsträume.

Die Angst und die Machtlosigkeit vor dem Tod ist nicht zu leugnen, auch vor dem Hirntod. Diesen haben die Ärzte auf den Intensivstationen versucht zu verhindern. Leider war die Schwere der zum Hirntod führende Ursache so schwer, dass der Hirntod nicht verhindert werden konnte. Nach der Feststellung des Hirntodes wird die künstliche Beatmung abgeschaltet, was binnen weniger Minuten zum Herzstillstand führt. Wenn jedoch gesunde Organe und eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegen, werden die gesunden Organe eingehender untersucht. Die transplantierbaren Organe werden an ET gemeldet. ET vermittelt die transplantierbaren Organe. Wenn klar ist, welches Organ in welches TXZ soll, kann mit der Organentnahme begonnen werden. Von Feststellung des Hirntodes bis zum Beginn der Organentnahme vergehen nach Jahresberichten der DSO meist 12-24 Stunden. In dieser Zeit ist der Hirntote, bei dem keine Organentnahme möglich war, kalt und steif (Totenstarre).
Für viele Hinterbliebenen ist die Organentnahme in dem Sinne tröstlich, dass aus der Sinnlosigkeit des Todes etwas Gutes gemacht wurde. Auch leben die transplantierten Organe in den Transplantierten weiter. Mitunter erhalten die Hinterbliebenen von den Transplantierten einen Dankesbrief, der über die DSO zugestellt wird, damit die Anonymität gewahrt bleibt.




Anhang

Anmerkungen

  1. Es drängt sich der Gedanke auf, dass Richter Fischer mit der Ausblendung des Unterlassungsdelikts vielleicht sein schlechtes Gewissen beruhigen will.

Einzelnachweise