Therapieende

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Herz 91.jpg

Das Therapieende bei Hirntoten, bei denen keine Organentnahme möglich ist, erfolgt durch Ausschalten der künstlichen Beatmung. Damit bekommt das Herz immer weniger Sauerstoff und bleibt nach wenigen Minuten für immer stehen.

Das Therapieende bei Patienten, die für die vorliegende Situation per Patientenverfügung das Therapieende wünschen, kann in einer diesen Möglichkeiten erfolgen:

  • Beibehaltung der Situation
    Hierbei wird an der Therapie nichts verändert. Die Verabreichung der Medikamente bleibt wie bislang, aber wenn sie leer sind, werden keine neuen Medikamente eingesetzt. Bei einer angeschlossenen Dialyse wird ähnlich verfahren. Bei künstlicher Beatmung wird der Patient mit dem bisherigen Sauerstoffwert (z.B. 40%) weiterbeatmet.
    Der Tod tritt nach vielen Stunden völlig unkalkulierbar ein.
  • Reduzierung der Therapie
    Bis aus Schmerzmittel werden alle anderen Medikamente ausgeschaltet. Eine angeschlossene Dialyse wird ausgeschaltet. Bei künstlicher Beatmung wird der Patient mit Raumluft (ca. 21% Sauerstoff) weiterbeatmet.
    Der Tod tritt meist binnen Minuten bis wenigen Stunden ein.[Anm. 1]

kurze geschichtliche Entwicklung

Die geschichtliche Entwicklung des Therapeendes begann 1952 mit der Einführung der Überdruckbeatmung:

  • 1952: Erfindung der Überdruck-Beatmung
    Björn Ibsen (1915-2007) erfand 1952 die Überdruck-Beatmung und schuf damit eine neue und wirksamere Behandlungsweise. Zunächst wurde dies manuell durchgeführt, bald jedoch maschinell. Damit konnten Menschen mit sehr großen Atembeschwerden oder ausgefallener Eigenatmung im Grunde unbegrenzt künstlich beatmet werden. Dies führte zu einem völlig neuen Zustand, dem Hirntod.
  • 1957: Papst Pius XII. lehnte eine Verpflichtung ab der Weiterbehandlung ab.
    Deutsche Anästhesisten fragten bei Papst Pius XII. (1876/1939-1958) nach, ob man bei Hirntoten die Therapie bis zum Herzstillstand fortführen muss oder ob man nach Feststellung des Hirntodes die Therapie beenden darf. Papst Pius XII. lehnte die Verpflichtung ab, auch bei aussichtslosen Patienten die Therapie der künstlichen Beatmung unbedingt fortzusetzen. Gleichzeitig hielt er fest, dass es den Ärzten obliege, den Zeitpunkt des Todes festzulegen.
  • 1959: Pierre Wertheimer et al. veröffentlichte den Artikel "sur la mort du système nerveux"
    Pierre Wertheimer (1892-1982) und seine Arbeitsgruppe veröffentlichten den Bericht von 4 Fällen von Hirntod unter der Überschrift "sur la mort du système nerveux" (Der Tod des Nervensystems).[1][2]
  • 1959: Hirntod wurde als "Coma dépassé" klar beschrieben
    Pierre Mollaret (1898-1987) und Maurice Goulon (1919-2008) beschrieben 1959 erstmals unter dem Begriff "Coma depassé" (jenseits des Komas, überschrittenes Koma) einen Zustand, welcher bei künstlicher Beatmung keinerlei Lebenszeichen des Gehirns erkennen ließ, der nicht umkehrbar war und binnen 8 Tagen zum Herz-Lungen-Tod führte. Der Begriff "Hirntod" von Bichat wurde von ihnen nicht aufgegriffen.[Anm. 2] Sie haben dies an 23 Hirntoten festgestellt.[3]
  • 1960: Beendigung einer künstlichen Beatmung
    Pierre Wertheimer, Jacques de Rougemont, Michel Jouvet und Jacques Descotes veröffentlichten in einem Artikel, dass sie an einem 13-Jährigen die künstliche Beatmung beendet haben. Als Kriterien für ihr Handeln nannten sie: Nachweis der völligen Areflexie, keine Eigenatmung, das EEG weist eine Nulllinie auf und eine angiographische Darstellung der Hirndurchblutung.[4]

Damit wurden 3 Jahre vor der ersten TX mit Organen aus einem Hirntoten - einer (Niere) - nachweislich nach Feststellung des Hirntodes die Therapie beendet.[5] Dies war 7 Jahre vor der 1. Herz-TX (1967).

  • 1963: Tönnis und Frowein beendeten bei einem Hirntoten die Therapie
    Tönnis und Frowein beendeten bei einem Hirntoten die Therapie.[6]
  • 1963: Zerebraler Tod = Tod des Menschen
    Der "zerebrale Tod" wurde erstmals im Jahr 1963 mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt.[7] Tönnis und Frowein sprachen sich für das Hirntodkonzept aus.[8]
  • 1966: Franzosen definieren Hirntote als Tote
    Am 10.5.1966 stellte die Kommission der frz. "Académie Nationale de Médicine" das Ergebnis ihrer Arbeit vor: Der irreversible Funktionsverlust des Gehirns wurde als neues Todeskriterium eingeführt.[9][10][Anm. 3]
  • 1968: Deutsche definieren Hirntote als Tote
    April 1968 stellte diese Kommission der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie das Ergebnis ihrer Arbeit unter dem Titel "Todeszeichen und Todeszeitbestimmung" vor. Nach der frz. medizinischen Akademie bejaht auch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie das Hirntodkonzept. Menschen mit irreversiblen Funktionsverlust des Gehirns werden als Tote angesehen.[11]
  • 1968: Ad-Hoc-Kommission definiert den Hirntod
    Eine aus Medizinern, Juristen und Theologen gebildete Ad-Hoc-Kommission der Harvard University schuf am 5.8.1968 das sogenannte Hirntod-Konzept. Am Anfang dieser Definition steht der Grund:
Es sei betont, dass wir empfehlen, dass der Patient für tot erklärt wird, bevor jeder weitere Schritt unternommen wird, um das Beatmungsgerät, an das er angeschlossen ist abzuschalten ... sonst würden die Ärzte die künstliche Beatmung einer Person abstellen, die nach strikter Anwendung des gegenwärtig geltenden Rechts im juristisch-medizinischen Sinne noch am Leben ist. ...

Unser primäres Anliegen ist es, das irreversible Koma als neues Todeskriterium zu definieren. Es gibt zwei Gründe für den Bedarf an einer neuen Definition:

  1. Der medizinische Fortschritt auf den Gebieten der Wiederbelebung und der Unterstützung lebenserhaltender Funktionen hat zu verstärkten Bemühungen geführt, das Leben auch schwerstverletzter Menschen zu retten. Manchmal haben diese Bemühungen nur teilweisen Erfolg: Das Ergebnis sind dann Individuen, deren Herz fortfährt zu schlagen, während ihr Gehirn irreversibel zerstört ist. Eine schwere Last ruht auf den Patienten, die den permanenten Verlust ihres Intellekts erleiden, auf ihren Familien, auf den Krankenhäusern und auf solchen Patienten, die auf von diesen komatösen Patienten belegte Krankenhausbetten angewiesen sind.
  2. Überholte Kriterien für die Definition des Todes können zu Kontroversen bei der Beschaffung von Organen zur Transplantation führen.[Anm. 4]

Anhang

Anmerkungen

  1. Dieses Vorgehen ist gut mit einem abgebrochenen Versuch einer Reanimation vergleichbar. Wird bei Erwachsenen nach ca. 30 Minuten Herzdruckmassage erkannt, dass das Herz nicht mehr selbständig schlagen wird, wird dies akzeptiert und nicht bis zur eigenen körperlichen Erschöpfung weitergemacht. Beim Fall der Patientenverfügung wird erkannt, dass jetzt ein Zustand erreicht wurde, den der Patient für sich nicht für lebenswert erachtet und daher lieber sterben möchte. Mit der Reduzierung der Therapie wird dass Sterben nicht unnötig hinausgeschoben (siehe: Beibehaltung der Situation), sondern ein möglichst natürlichen Verlauf gegeben.
  2. Mollarte und Goulon haben den Hirntod "durch die innere Leichenschau bestimmter Patienten erwiesen: Die dem Tod folgende Auflösung und Zersetzung war am Gehirn weiter als am übrigen Körper fortgeschritten. Dieser Unterschied zwischen dem Gehirn und den anderen Organen war umso deutlicher, je länger über den Hirnausfall hinaus intensivmedizinisch die Herztätigkeit und somit die Blutversorgung und die Tätigkeit der anderen Organe aufrechterhalten worden waren." (Heinz Angstwurm: Hirntod - Bedingung von Organspenden nach dem Tod. In: In: Arnd T. May, Hartmut Kreß, Tosten Verrel, Till Wagner (Hg.): Patientenverfügungen. Handbuch für Berater, Ärzte und Betreuer. Heidelberg 2015, 283.
  3. Das EEG müsse für mindestens 48 Stunden eine "Null-Linie" zeigen, erst dann sei der Tod des Patienten festgestellt. (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46196251.html Zugriff am 18.12.2017.)
  4. Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche von Hoff. In: Schmitten (Hg.): Wann ist der Mensch tot? Reinbek 1994, S.157.
    Weitere Übersetzung in: Bernard N. Schumacher: Der Tod in der Philosophie der Gegenwart. Darmstadt 2004, 28.
    Original Zitat: ""It should be emphasized that we recommend the patient be declared dead before any effort is made to take him off a respirator, ... [because] otherwise, the physicians would be turning off the respirator on a person who is, in the present strict, technical application of law, still alive. ...
    Our primary purpose is to define irreversible coma as a new criterion for death. there are two reasons why there is need for a definition: (1) Improvements in resuscitative and supportive measures have led to increased ef­forts to save those who are desperately injured. Somtimes these efforts have only pa­tial succes so that the result is an individual whose heart continues to beat but whose brain is irreversibly damaged. The burden is great on patients who suffer permanent loss of intellect, on their families, on the hospitals, and on those in need of hospital beds already occupied by these comatose patient. (2) Obsolete criteria for the defini­tion of death can lead to controversy in obtaining organs for transplantation." (The Ad-Hoc Committee of the Harvard Medical School to Examine the Definition of Brain Death: A definition of irreversible coma. JAMA 1968; 205:337-340.)

Einzelnachweise

  1. Dag Moskopp: Hirntod, 75.
  2. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4166875 Zugriff am 12.4.2017.
  3. S. Robert Snodgrass: The Evolution of Brain Death. In: Pediatric Neurology 51 (2014), 478.
  4. Dag Moskopp: Hirntod, 75f.
  5. Dag Moskopp: Hirntod, 77.
  6. Gesa Lindemann: Die Interpretation 'hirntot'. In: Thomas Schlich, Claudia Wiesemann: Hirntod. Zur Kulturgeschichte der Todesfeststellung. Frankfurt 2001, 321.
  7. H.C. Hopf, G. Deuschl, H.C. Diener, H. Reichmann (Hg.): Neurologie in Praxis und Klinik. Band 1. 3. Auflage. Stuttgart 1999, 94.
  8. Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens Höfer59 wurde kein Text angegeben.
  9. Siehe: Gesa Lindemann: Beunruhigende Sicherheiten, 99.
  10. Giovanni Maio: Mittelpunkt Mensch: Ethik in der Medizin. Stuttgart 2012, 282.
  11. Gesa Lindemann: Beunruhigende Sicherheiten, 113f.