3-stufige Infos
Die 3-stufigen Infos sind nach diesem Grundschema aufgebaut:
- Stufe 1 = Grundwissen = Das sollte jeder Bundesbürger über Organspende wissen.
- Stufe 2 = Deteilwissen = Hier sind weiterführende Informationen zu dem Thema nachzulesen.
- Stufe 3 = Fachwissen = Hier ist echtes Fachwissen zu dem Thema nachzulesen.
zur 2. Stufe
2 Gesetze | 2 Einrichtungen | 2 Ausweis | 2 Hirntod | 2 Organentnahme |
2 Zuteilung | 2 Transplantation | 2 Transplantierte | 2 Ablauf der TX | 2 Sonstiges |
die 1. Stufe
Gesetze und Richtlinien
Das Transplantationsgesetz (TPG)
Das TPG wurde in Deutschland im Jahre 1997 verabschiedet. In § 2 wurde festgelegt, dass eine Organspende nur dann vorgenommen werden darf, wenn
- eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegt
- der Hirntod des Patienten festgestellt worden ist
- ein Arzt die Organentnahme vornimmt.
Lag keine schriftlicher Willensäußerung des Hirntoten vor, hatten die Hinterbliebenen nach dem (mutmaßlichen) Willen stellvertretend zu entscheiden (erweiterte Zustimmungsregelung). Im Jahre 2012 erfuhr das TPG eine größere Veränderung: Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, zunächst alle 2 Jahre, später alle 5 Jahre, die Versicherten mit Organspendeausweise (OSA) anzuschreiben und zu bitten, ihre Haltung zur Organspende darauf zu dokumentieren (Erklärungsregelung).
Die Richtlinie für die Feststellung des Hirntods
Die Richtlinie für die Feststellung des Hirntods wird von der Bundesärztekammer (BÄK) erlassen. Im Jahre 1997, nach der Verabschiedung des TPG, gab die BÄK die 3. Fortschreibung heraus, im Jahre 2014 die 4. Fortschreibung.
Es gab bereits im Jahre 1986 eine 1. Fortschreibung und im Jahre 1991 eine 2. Fortschreibung dieser Richtlinie.
Die Richtlinie für die Vergabe der Organe
Die Richtlinie für die Vergabe der Organe (Allokation) wird von der BÄK erlassen. Es handelt sich dabei um ein für jedes Organ (Herz, Lunge, Niere, Leber, Pankreas, Dünndarm) eigenes Punktesystem. Damit ist es möglich, dass verschiedene Faktoren (Blutgruppe, HLA-Typus, Dringlichkeit, ...) mit unterschiedlicher Gewichtung in die Berechnung einfließen. Nach dieser Grundlage berechnet für jedes gespendeten Organ ein Computer von Eurotransplant in Leiden (Niederlande) den Patienten mit der höchsten Punktzahl. Diesem wird das Organ angeboten. Anfang der Seite
Aufgaben und Einrichtungen
Aufklärung
§ 2 TPG besagt: "Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sowie die Krankenkassen sollen auf der Grundlage dieses Gesetzes die Bevölkerung aufklären" über Organ- und Gewebespende.
Erklärung
Nach § 2 TPG haben die Krankenkassen ihre Versicherten ab dem 16. Lebensjahr alle 5 Jahre zu befragen, wie sie zur Oranspende stehen.
Bundesärztekammer (BÄK)
Die BÄK hat die Richtlinien für die Feststellung des Hirntods auf "dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft" (§ 2 TPG) zu halten und die Richtlinien für die Vergabe der Organe festzulegen. Dies erfolgte zuletzt im Jahre 2014.
Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)
Die DSO hat die Aufgabe, die Organtransplantation zu koordinieren. Die DSO ...
- überprüft die Voraussetzungen für eine Organspende (Festgestellter Hirntod und Zustimmung zur Organspende).
- überprüft durch entsprechende Untersuchungen die Qualität der Organe.
- meldet die transplantierbaren Organe mit den notwendigen Daten an Eurotransplant.
- begleitet die Organentnahme.
- sorgt für den Transport der Organe in die TX-Zentren.
Eurotransplant (ET)
ET ist ein Zusammenschluss von Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn zum Zweck der gemeinsamen Verteilung der gespendeten Organe.
Sein Gründer Jon van Rood (*1926) erkannte, dass der Erfolg der Organtransplantation auch davon abhängt, wie gut das Organ zum Empfänger passt. Um die passenden Organe für einen Empfänger zu erhalten, ist es vorteilhaft, aus einem möglichst großen Pool die Organe zu vermitteln. Zu diesem Zweck gründete er im Jahre 1967 Eurotransplant.
Alle in Deutschland transplantierten Organe werden über ET vermittelt, auch die mit beschleunigten Vermittlungsverfahren.
Jedes Land reicht bei ET seine Berechnungsgrundlage und die Regeln für die Zuteilung der Organe ein. So dürfen aus dem Ausland nach Deutschland nur Organe vermittelt werden, bei denen der Spender in den Hirntod gestorben ist. Andere Länder lassen auch zu, dass der Spender in den Herztod (NHBD) gestorben ist. Nach dem von der BÄK vorgegebenen Punktesystem berechnet ein Computer von ET bei jedem zur Vergügung stehende Organ den Patienten mit der höchsten Punktzahl. Ihm wird das Organ angeboten.
Kliniken mit Intensivstationen
Hirntote gibt es nur in Kliniken mit Intensivstationen, da bei Hirntoten die Eigenatmung erloschen ist und künstlich beatmet werden müssen. Daher haben Kliniken mit Intensivstationen potentielle Organspender der DSO zu melden.
Transplantations-Zentren (TX-Zentren)
In TX-Zentren wird die Transplantation an den schwerkranken Patienten vorgenommen. Anschließend werden sie auf die notwendigen Medikamente (Immunsuppressiva) eingestellt und in eine Reha entlassen. Über den Hausartzt überwacht das TX-Zentrum die Nachbehandlung jedes Transplantierten und bestellt sie regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen ins TX-Zentrum ein.
Organspendeausweis
Die Altersgrenzen
In Deutschland darf man sich ab dem 14. Lebensjahr gegen die Organspende aussprechen, ab dem 16. Lebensjahr wird man von den Krankenkassen alle 5 Jahre zur Organspende befragt (§ 2 TPG).
In Österreich liegt die Altersgrenze bei 90 Jahren. In Deutschland gibt es keine Altersgrenze.
Die bisher weltweit älteste Organspenderin spendete mit 98 Jahren ihre Leber und ihre Nieren.
Deutschlands bisher älteste Organspenderin war 92 Jahre alt.
Untersuchungen
Wer sich für eine Organspende entscheidet, braucht sich nicht untersuchen lassen. Die Untersuchung der Qualität der einzelnen Organe wird nach Feststellung des Hirntods vorgenommen.
Erkrankungen
Auch wer eine schwerwiegende Erkrankung hat sollte einen Organspendeausweis ausfüllen. Er kann u.U. dennoch Organspender sein:
- Auch wenn keine Organe entnommen werden können, so ist doch meist eine Gewebespende möglich.
- Auch wenn keine Gewebespende möglich ist, so kann die Zustimmung zur Organspende den Hinterbliebenen eine Orientierungshilfe sein bei der Frage um Obduktion.[Anm. 1]
Bezugsquellen
Den Organspendeausweis erhält man u.a. bei Hausärzten, in Apotheken und Krankenhäusern und von Krankenkassen. Im Internet wird er zum Herunterladen angeboten, u.a. von der BZgA und der DSO.
Form
Der Organspendeausweis bedarf keiner besonderen Form. Meist wird der von der Krankenkasse zugesandte Ausweis verwendet, oder einer von der BZgA bzw. der DSO. - Sie können jedoch auch Ihren ganz persönlichen Ausweis verfassen.
Organe
Gespendet werden können diese Organe: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Pankreas und Dünndarm.
Änderung
Wer sich heute gegen die Organspende entschieden hat und dies morgen ändern will, braucht nur den ausgefüllten Organspendeausweis vernichten und einen anderen mit der neuen Entscheidung ausfüllen.
Gültigkeit
Der ausgefüllte Organspende muss nicht alle paar Jahre erneuert werden. Er besitzt bis zu seiner Vernichtung Gültigkeit.
Ort der Aufbewahrung
Der Organspendeausweis sollte immer bei sich getragen werden, z.B. bei den Ausweispapieren oder in der Geldbörse.
Hirntod
Die häufigsten Ursachen: | |
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Hirnblutung | ca. 60% |
Schädelhirntrauma | 10-15% |
Herzstillstand | 10-15% |
Hirninfarkt | 10-15% |
Ursachen
Zusammen bilden sie über 98% der Ursachen für den Hirntod bei Organspendern. Sie alle treten ohne Vorwarnung plötzlich ein. Zu jeder Zeit, an allen Orten und in jedem Lebensalter können sie auftreten. - Daher ist es so wichtig, dass die Erklärung zur Organspende im aktiven Leben abgegeben wird. Tritt einer dieser Ursachen ein, ist man handlungsunfähig und kann es nicht mehr nachholen.
Weitere Ursachen (in der Summe < 2%) für den Hirntod von Organspendern sind: primärer Hirntumor, Entzündungen im Kopf (z.B. Hirnhautentzündung) und Wasserkopf.
Feststellung des Hirntods
Nach § 2 TPG ist der Hirntod durch "zwei dafür qualifizierte Ärzte" durchzuführen. Hierzu führen sie zweimal die klinische Diagnostik durch, bei primärer Hirnschädigung nach mind. 12 Stunden, bei sekundärer Hirnschädigung nach mind. 72 Stunden]].
Bedeutung des Hirntods
Hirntot bedeutet, dass Wahrnehmung, Bewusstsein und lebenswichtige Reflexe (z.B. Eigenatmung) bei diesem Menschen unwiederbringlich erloschen sind.
Sicherheit der Hirntoddiagnostik
Seele der Hirntoten
Die Trennung von Leib und Seele - so eine aus der Antike stammende Definition des Todes – ist bei Hirntoten vollzogen. Sein Sterben ist spirituell beendet. Daher benötigen Hirntote keine Sterbebegleitung. Der Abschied von Hirntoten ist nur ein Abschied, den die Hinterbliebenen benötigen.
Abschiedsnahme von Hirntoten
Ist der Hirntod festgestellt, wird den Hinterbliebenen die Möglichkeit gegeben, sich vom Hirntoten zu verabschieden. Diese Abschiedsnahme benötigen die Hinterbliebenen, nicht der Hirntote. Er ist bereits gestorben.
Nach § 6 TPG haben Hinterbliebene das Recht den Organspender zu sehen und sich von ihm zu verabschieden.
Zuteilung (Allokation)
Vergaberegeln
Die BÄK erstellt für jedes Organ ein Punktesystem, nach dem das Organ von ET mit der höchsten Punktzahl zugewiesen wird. In diese Berechnung fließen für jedes Organ unterschiedliche Parameter ein, wie z.B.[1]
- Dauer auf der Warteliste
- Dringlichkeit (Gesundheitszustand des Patienten)
- Alter des Patienten
Die einzelnen Parameter werden entsprechend ihrer Bedeutung mit unterschiedlicher Punktzahl bemessen.
Ausschluss an Organen
Grundsätzliches: Kein aus dem Organhandel stammendes Organ wird von ET zur Vermittlung angenommen.
Es gibt Länder im Verbund von ET, in denen ist NHBD möglich. Diese werden von ET in entsprechende Länder vermittelt, in denen NHBD zugelassen ist. - Die Richtlinien der BÄK verbieten eine Vermittlung eines aus NHBD stammenden Organs nach Deutschland, da NHBD in Deutschland verboten ist.
Berechnung der Punkte
Bei ET in Leiden (Niederlande) wird für jedes der Länder des Verbunds von ET für jedes Organ seine je eigenen Vergaberegel in eine mathematische Formel umgesetzt und in einen Computer eingegeben. Nach diesen Formeln werden die Punkte für jeden auf der Warteliste stehenden Patienten bemessen. Wenn ein Organ zur Vermittlung ansteht, wird es dem Patienten angeboten, der die höchste Punktzahl hat.
Zuteilung
Wurde vom Computer der Patient mit der höchsten Punktzahl ermittelt, wird dieses unter Nennung der Kennnummer für diesen Patienten[Anm. 2] von ET verständigt. Dort läuft es nach diesem Schema ab:
- Zunächst entscheiden die Ärzte, ob sie dieses Organ für die TX annehmen.[Anm. 3]
- Wenn sie bereit sind, das angebotene Organ anzunehmen, wird der Patient angerufen und gefragt, ob er für die TX bereit ist.[Anm. 4]
- Stimmt der Patient der TX zu, meldet das TX-Zentrum an ET die Annahme des Organs. Damit ist das Organ verbindlich für diesen Patienten zugewiesen. // Lehnen die Ärzte des TX-Zentrums oder der Patient das angebotene Organ bzw. die TX ab, wird dies an ET zurückgemeldet. ET kontaktiert hierauf das TX-Zentrum des Patientens mit der nächsthöheren Punktzahl. Dort laufen Prozesse 1 bis 3 erneut ab.
Als zugewiesen gilt, wenn die Ärzte des TX-Zentrums und der Patient das angebotene Organ angenommen und der TX zugestimmt haben.
Mit der Organentnahme wird erst genommen, wenn klar ist, wohin welche Organe gehen.[Anm." 1]
Organentnahme
Untersuchung der Organe
Die Organe werden zunächst über Blutuntersuchungen, später durch eingehende Untersuchungen dahingehend überprüft, welche Organe für eine Organspende geeignet sind.
= Meldung an ET
Die für eine Transplantation geeigneten Organe werden vom Koordinator der DSO an Eurotransplant gemeldet.
Anreise des Entnahmeteams
Chirurgen aus einem nahegelegenen Transplantationszentrum reisen für die Organentnahme an.
Hirntote in den OP
Der Hirntote wird von der Intensivstation in den Operationssaal verlegt und dort auf die Organentnahme vorbereitet.
Organentnahme
Wenn von Eurotransplant für alle zu transplantierenden Organe zurückgemeldet ist, in welche Transplantationszentren die einzelnen Organe kommen,[Anm. 5] wird mit der eigentlichen Organentnahme begonnen.
Die Organentnahme ist ein chirurgischer Eingriff, bei dem der Oberkörper aufgeschnitten wird, um die Organe gut zu entnehmen.
Bei der Organentnahme kontrollieren die Chirurgen visuell und tastend ein letztes Mal, ob das entnommene Organ auch wirklich für eine Transplantation geeignet ist, anderenfalls wird dies an Eurotransplant gemeldet.
Kühlung der Organe
Jedes einzelne transplantierbare Organ wird in Kunststoffbeutel verpackt und in 4°C kaltem Eiswasser in eine eigene Transportbox gelegt.
Papiere der Organe
Jede Transportbox erhält Papiere mit allen für diese Transplantation wichtigen Informationen.
Versorgung des Organspenders
Die Wundes der Organentnahme wird wie bei jeder anderen Operation sauber verschlossen. Die Hinterbliebenen haben die Möglichkeit, den Organspender nach der Organentnahme zu sehen und von ihm im kalten Zustand Abschied zu nehmen. Der Organspender wird dann der Bestattung übergeben.
Organtransplantation
Transport des Patienten
Der Patient wird in das TX-Zentrum gebracht, meist per Taxi oder Krankenwagen. - Einige schwerstkranke Patienten befinden sich bereits seit Tagen oder weniger Wochen im TX-Zentrum auf der Intensivstation.
Transport der entnommenen Organe
Die entnommenen Organe werden mit den entsprechenden Papieren versehen in die entsprechenden TX-Zentren gebracht. Den Transport koordiniert die DSO.[Anm. 6]
Vorbereitung auf die Transplantation
Der Patient wird auf die Transplantation vorbereitet. Dies erfolgt ähnlich, wie bei einer anderen großen Operation an diesem Organ.
Durchführung der Transplantation
Im Rahmen einer Operation wird das eingetroffene Organ dem Patienten eingesetzt. Dabei gibt es zwei grundlegende Unterschiede:
- Das kranke Organ wird durch das transplantierte Organ ausgetauscht.
- Das transplantierte Organ wird parallel zum kranken Organ eingesetzt.[Anm. 7]
Leben als Transplantierter
Nach der Organtransplantation können die Transplantierten nach Hause und meist ein weitestgehend normales Leben führen.
Ablauf der TX
Hinweise
- Das primäre Ziel aller Ärzte ist, das Leben des vor ihnen liegenden Patienten zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen.
- Erst wenn der Hirntod festgestellt ist, kommen die schwer kranken Menschen in den Blick, die auf ein Organ warten.
- OT beginnt nicht erst bei der Feststellung des Hirntodes, sondern mit der Registrierung der schwer kranken Menschen. Dies erfolgt meist Jahre vor dem Tod des jeweiligen Organspenders.
- Werden die ersten Worte dieser Schritte angeklickt, wechseln Sie zur 2. Stufe mit detaillierteren Informationen zu diesem Schritt.
Schematischer Ablauf einer TX
- Die schwer kranken Menschen lassen sich in ihrem im TX-Zentrum registrieren.
- Die TX-Zentren geben die für eine TX notwendigen Daten an Eurotransplant weiter.
- Auf der Intensivstation einer Klinik wird der Hirntod eines Patienten festgestellt.
- Die Zustimmung zur Organspende liegt vor.
- Die Klinik informiert die DSO.
- Ärzte der DSO untersuchen den Hirntoten.
- Ärzte der DSO melden an Eutotransplant die zu transplantierenden Organe mit den medizinischen Daten.
- Eurotransplant weist nach den Vorgaben der BÄK für die Organvergabe die Organe zu und informiert die TX-Zentren, dass für deren Patienten ein passendes Organ vorliegt.
- Die TX-Zentren halten Rücksprache mit dem Kranken und entscheiden schließlich über die Annahme.
- Die TX-Zentren melden an Eurotransplant die Annahme der Organe.
- Die Patienten werden in ihre TX-Zentren gebracht und auf die TX vorbereitet.
- Das Entnahmeteam reist in die Klinik des Hirntoten zur Organentnahme.
- Dem Organspender werden die freigegebenen Organe entnommen.
- Die DSO organisiert den Transport der Organe zu den TX-Zentren.
- In den TX-Zentren werden die Organe den Patienten eingesetzt.
- Die Patienten werden auf Medikamente eingestellt und gehen in die Reha.
- Die Patienten kehren zu ihren Familien und ihr Leben zurück.
- Im Jahre 2010 wurden die Schritte 3 bis 13 in rund 80% der Organentnahmen innerhalb 18 Stunden erledigt, in 35% innerhalb von 12 Stunden. Dies ist ein deutliches Zeugnis für die gute Koordination und klare Absprache der Abläufe bei der TX.
- Die Schritte 13 bis 15 müssen in wenigen Stunden abgeschlossen sein, damit das zu transplantierende Organ nicht an Qualität leidet. Die Ischämiezeit beträgt: Herz 5 Stunden, Lunge 7 Stunden, Leber 12 Stunden und Niere 24 Stunden.
- Im Durchschnitt werden dem Organspender über 3 Organe entnommen (Mehrorganentnahme). D.h. ein Organspender rettet 3 Menschen das Leben.
Sonstiges
Anhang
Anmerkungen
- ↑ Mit der Zustimmung zur Organspende haben Sie dokumentiert, dass Ihnen Ihre Hilfsbereitschaft gegenüber anderen Menschen wichtiger ist als Ihr Recht auf Unversehrtheit des Leibes - insbesondere nach Ihrem Tode.
- ↑ Bei ET liegen hierzu nur die Daten des TX-Zentrums und eine Kennnummer des Patienten vor. Nur das TX-Zentrum weiß somit um die wahre Identität des Patienten.
- ↑ Es kann med. Gründe geben, die die Ärzte des TX-Zentrums veranlassen, das Organ abzulehnen.
- ↑ Der Patient kann noch bis zu diesem Zeitpunkt ablehnen. Er sollte in jedem Fall ablehnen, wenn er aktuell andere gesundheitliche Probleme hat, wie z.B. eine Grippe oder eine Entzündung. Diese anderen gesundheitlichen Probleme könnten der Genesung nach der TX im Wege stehen, d.h. er könnte deswegen sterben.
- ↑ Im Durchschnitt werden in Deutschland pro Organspender über 3 Organe entnommen. Dies wird "Mehrorganentnahme" genannt. Damit rettet ein Organspender über 3 sterbendkranken Menschen das Leben.
- ↑ Manchmal wird bei der Organentnahme festgestellt, dass das gemeldete Organ für eine Transplantation ungeeignet ist. In diesem Falle wird unverzüglich über ET das entsprechende TX-Zentrum verständigt, dass dieses Organ nicht transplantierbar ist. Für den Patienten, der sich dann meist bereits im TX-Zentrum befindet, ist dies eine große Enttäuschung.
- ↑ Dies wird in der Regel bei Nieren-TX gemacht. Einige Herz-TX werden auch so durchgeführt (Doppelherz-Transplantation).
Einzelnachweise
- ↑ http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.45.8858 Zugriff am 22.2.2014.
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