Erregungsübertragung

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Als Erregungsübertragung wird in der Physiologie die Übertragung der Erregung einer Zelle auf eine andere Zelle bezeichnet. Elektrophysiologisch erregbar sind nur Nervenzellen und Muskelzellen, sie können ein Aktionspotential bilden und diese Erregung leiten. Die Übertragung geschieht durch Synapsen, wobei prinzipiell zwei Formen unterschieden werden: chemische und elektrische.

Zwischen Nervenzellen wird eine Erregung meistenfalls über chemische Synapsen übertragen (Transmission). Eine Zelle steht hierbei nicht in unmittelbarem Kontakt zu einer anderen, sondern benutzt an präsynaptischen Endigungen bei Erregung einen chemischen Botenstoff (Neurotransmitter), der von der anderen Zelle erkannt wird und ein Signal übermittelt. Das ermöglicht unter anderem eine Modifikation des übertragenen Signals und damit auch hemmende inhibitorische Synapsen neben den eine Erregung der nachgeschalteten Zelle fördernden exzitatorischen. Zwischen Muskelzellen sind dagegen elektrische Synapsen nicht selten, durch die Zellen unmittelbar miteinander verbunden sind (gap junctions), sodass an diesen Kontaktstellen die wenig veränderte Weitergabe einer Erregung auf eine andere Zelle beziehungsweise auch auf mehrere Muskelzellen – wie beispielsweise im Herzmuskel – möglich ist.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise