Krankheitserreger

Aus Organspende-Wiki
Version vom 20. Oktober 2017, 17:44 Uhr von Klaus (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Krankheitserreger (Keime) sind Lebewesen oder subzelluläre Erreger, die in anderen Organismen gesundheitsschädigende Abläufe verursachen. Krankheitserreger können Algen, Bakterien, Parasiten, Pilze, Prionen, Protisten, Viren oder Viroide sein.

Der Begriff Pathogen wird oft gleichbedeutend verwendet, hat aber ähnlich wie das Adjektiv pathogen eine allgemeinere Bedeutung. Auch schädliche Stoffe (Gifte) und ionisierende Strahlung können im Sinne von "Krankheitsauslöser" als Pathogene bezeichnet werden.

Die schädliche Wirkung von Mikroorganismen beruht auf drei Mechanismen:

  • Sie schädigen das Gewebe durch Phagozytose, d. h., sie ernähren sich von Körperzellen.
  • Sie verursachen eine sehr heftige Immunreaktion, vor allem hohes Fieber, das tödlich enden kann.
  • Sie sondern aktiv Stoffe ab, die den Körper schädigen, oder sie enthalten solche, die beim Tod des Mikroorganismus freigesetzt werden.

Bakterien schädigen den befallenen Organismus durch die Absonderung von Toxinen (Giftstoffen):

Anhand ihrer Gefährlichkeit für den Menschen werden Krankheitserreger durch die Biostoffverordnung in vier Risikogruppen eingeteilt (§ 3 Biostoffverordnung): Risikogruppe 1
"Biostoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit hervorrufen."

  • Risikogruppe 2
    "Biostoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen könnten; eine Verbreitung in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich."
  • Risikogruppe 3
    Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich."
  • Risikogruppe 4
    "Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich."


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise