22. Österreichische Ärztetag 1968

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Vom 11.-16.11.1968 tagte die 22. Österreichische Ärztetagung in Wien.[1]

Karl Rahner unterstütze das Hirntodkonzept mit den Worten: "Der Theologe wird also auch von seinen eigenen Ausgangspositionen her dafür plädieren, daß menschliches Leben als menschliohes beeilidet ist, wo der Gehirntod eingetreten ist, auch wenn er die genauen Kriterien für dieses Eintreten dem Biologen und Mediziner überlassen muß." (29/5)

K. Steinbereithner sagte über den Hirntod: "Schon bald nach Beginn dieser Entwicklung wurde es klar, daß die alten Todeskriterien bei künstlich aufrechterhaltener Herz- und Atemtätigkeit nur mehr bedingt Gültigkeit besitzen konnten." (424/1)
"Mit der Häufung derartiger Fälle von "dissoziiertem Hirntod" (Kramer) bzw. "Coma depasse" (Mollaret) erhoben sich an Wiederbelebungszentren und Intensivbehandlungsstationen neben ärztlich-ethischen häufig schwerwiegende Probleme sozialer Art, da infolge einer Ansammlung solcher "menschlicher Herz-Lungenpräparate" anderen Kranken, denen wirksamer hätte geholfen werden können, aus Raum- und Personalgründen die Aufnahme versagt bleiben mußte. Wollte man die reanimatorischen Bemühungen "aus Mangel an Maschinen und Parkplatz", wie dies Woodruff 1966 etwas schroff formulierte, nicht einschränken müssen, so schien es notwendig, nach einer neuen Definition des Todesbegriffes zu suchen, um sinnloses überleben eines "Organkollektivs" (v. Rechenberg) hintanzuhalten und die Beatmung sowie weitere Reanimationsmaßnahmen begründet abbrechen zu können.
Die Theologie erklärte sich - richtigerweise - hier für unzuständig (vgl. Hörmann, Rahner u. a.) und bürdete die Entscheidungslast erneut dem Arzt auf, zumal, wie Wawersik richtig bemerkt, die seinerzeit von Pius XII. gegebene Unterscheidungshilfe zwischen "gewöhnlichen" und "außergewöhnlichen" Maßnahmen insofern heute nur bedingt tragfähig erscheint, als gezielte Reanimation und Langzeitbeatmun" (425/2)
"Bevor nun versucht wird, auf jene Kriterien einzugehen, die den "Gehirntod" oder, vielleicht besser, nach einem Vorschlag von Holczabek bzw. Breitenecker, den "dauernden, irreversiblen Ausfall der Hirnfunktion" ("Dezerebrationssyndrom"; vgl. Wawersik, "irreversibles Bulbärhirnsyndrom "; vgl. Gerstenbrand) anzeigen bzw. sicherzustellen vermögen, sind einige biologisch-definitorische Abgrenzungen am Platz. Man kann heute unterscheiden zwischen:

  1. . "klinischem Tod" (Negovsky): Fehlende Atmung und Herztätigkeit, keine Hirnaktivität; dieser "relative" Tod ist innerhalb der Wiederbelebungsfrist von 5 bis 8 bis 10 Minuten voll reversibel;
  2. . "sozialem Tod" (Definition der WFSA), der weitgehend dem "apallischen Syndrom" bzw. einem "vegetativen Dasein" im Stupor oder Koma bei erhaltender, aber abnormer kortikaler Aktivität entspricht; sowie
  3. . "biologischem Tod": Atmung und Kreislauf werden künstlich (eventuell noch spontan) aufrechterhalten, die zerebral-kortikale Aktivität ist jedoch irreversibel ausgefallen." (427/4)


Die Doppelung der Seitenangaben besagt an 1. Stelle die Seitenangabe in der PDF-Datei, an der 2. Stelle die Seitenzahl in dem Manuskript. Der Sammelband ist nicht mit durchgehender Seitenzahl versehen, sondern beginnt mit jedem Vortrag mit "1".

https://rd.springer.com/chapter/10.1007/978-3-7091-4684-2_37


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Van-Swieten-Gesellschaft, G. Harrer (Hg.): Zweiundzwanzigste Österreichische Ärztetagung Wien. Wien 1969.