Abmahnung
Abmahnungen sind ein gängiges Verfahren, um unliebsame Inhalte auf einer Internetseite zu fordern. Dabei gibt es berechtigte wie auch unberechtigte Forderungen.
Unberechtigte Abmahnungen
Soweit die Inhalte, auf die Sie verlinken wollen frei zugänglich sind, können Sie dies jederzeit tun. Der BGH hat in der so genannten Paperboy-Entscheidung geurteilt, dass das Setzen eines Links auf eine fremde Seite grundsätzlich keine urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich relevante Handlung darstellt. Das Verlinken auf Seiten unterhalb der eigentlichen Startseite mittels Deep-Links erachtete der BGH in dieser Entscheidung für zulässig. Zumindest dann, wenn die entsprechenden Inhalte auf den tieferliegenden Seiten öffentlich zugänglich, also nicht gesondert geschützt sind, ist eine Verlinkung mittels Deep-Links auch dann zulässig, wenn der Verlinkte dies nicht wünscht. Auch wettbewerbsrechtliche Argumente gegen Deep-Links wie der Verlust von Werbeeinnahmen durch das "Vorbeischleusen" an der Startseite durch Deep-Links ließ der BGH nicht gelten.[1] |
Damit ist sogar auf Bundesebene geklärt, dass ein Setzen eines frei zugänglichen Links erlaubt ist, auch wenn der Inhaber bzw. die Inhaberin dieser Internetseite dies ausdrücklich nicht wünscht und eine Entfernung dieses Linkes fordert.
Auf unberechtigte Abmahnungen kann man unterschiedlich reagieren:[2]
- Einfach nicht reagieren und es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen.
- Eine negativen Feststellungsklage verfassen und deutlich macht, dass der Unterlassungsanspruch des Abmahnenden nicht besteht.
- Es kann eine Gegenabmahnung aufgesetzt werden, in der die Unterlassung weiterer Abmahnungen gefordert wird. Gegebenenfalls können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Weiterführende Links zum Thema
Diese weiterführende Links erachte ich als so bedeutsam, dass ich sie hier für jeden Interessierten zusammengetragen habe. Damit soll jedoch keine rechtliche Beratung verbunden sein, sondern lediglich eine Information:
- Haftung, wenn Linkseiten irreführende Inhalte haben
- "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt"
- Gegendarstellungen
- Wörtliche Zitate aus einem Anwaltschreiben
- Beledigungen im Internet
- Was ist Schmähkritik?
- Urteilsveröffentlichung im Internet
- Impressum einer Stiftung
- Impressum eines eingetragenen Vereins
- Veröffentlichung von E-Mail-Inhalten
Grund dieser Seite
Von der Betreiberin einer christlichen Internetseite erhielt ich eine Abmahnung, dass ich Ihre Zitate[Anm. 1], den Link auf ihre frei zugängliche Seite und ihren Namen aus allen Seiten dieses Organspende-Wikis entfernen soll.
Ich befand mich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub und kam ihrer Aufforderung nach, antwortete jedoch der Frau, dass ich mir Rechtssicherheit einholen werden, ob ihre Abmahnung gerechtfertigt sei. Ich ließ die Frau auch wissen, dass ich diese Texte wieder einstellen werde, wenn ihre Abmahnung ungerechtfertigt ist. Ich würde sie dann hierüber umgehend in Kenntnis setzen.
Bei allen meinen Recherchen zeigte sich jedoch, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist. Aus diesem Grunde bin ich dieser Frau dankbar, weil sie mich gegenüber weiteren ähnlichen Abmahnungen gewappnet hat. Ich kenne seither meine Rechte und will mir diese nicht schmälern lassen.
Anhang
Anmerkungen
- ↑ Es ging dabei um die Aussagen ihrer frei zugänglichen Internetseite, dass Organentnahme Mord sei und dass die Organe bei der Organentnahme herausgerissen werden würden.
Einzelnachweise
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung Zugriff am 3.7.2017.
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung Zugriff am 3.7.2017.