Alle medizinische Hilfe

Aus Organspende-Wiki
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Hartnäckig hält sich die unbegründete Sorge, dass man als Notfall mit einem "Ja" im OSA nicht alle medizinische Hilfe bekommen könnte, damit man die benötigten Organe bekommt.

Wer als Notfall in ein Krankenhaus eingeliefert wird, erfährt alle leistbaren Behandlungen, um sein Leben zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen.

Es macht aus mehreren Gründen keinen Sinn, jemanden „sterben zu lassen“, um seine Organe für eine Transplantation zu bekommen:

  1. Durch Untätigkeit kann man niemanden gezielt in den Hirntod sterben lassen.
  2. Aktiv jemand in den Hirntod sterben zu lassen, würde auffallen und ist ein Verbrechen.
  3. Der Hirntod muss von 2 unabhängigen Ärzten festgestellt werden, die nichts mit der Organtransplantation zu tun haben dürfen.
  4. Alle den Hirntoten entnommenen Organe werden über Eurotransplant (ET) vermittelt. Hierauf hat man keinen Einfluss. Damit bleiben die Organe mit einer Wahrscheiniichkeit <1% in der Entnahmeklinik.[Anm. 1]
  5. Koordinatoren der DSO begleiten und überwachen den ganzen Prozess von der Feststellung des Hirntodes bis zum Abschluss der Organentnahme.

Daneben gibt es noch weiter Hürden, die auch noch zu überwinden wären.

Es müssten mindestens 3 dieser o.g. 5 Punkte überwunden werden, damit die Organe eines ermordeten Patienten in der gleichen Klinik zur Organtransplantation verwendet werden können. Dies ist absolut ausgeschlossen.


Anhang

Anmerkungen

  1. Entnahmeklinik kann jede Klinik mit Intensivstation sein, denn Hirntote brauchen wegen dem irreversiblen Ausfall ihrer Eigenatmung ständig eine künstliche Beatmung. Die DSO teilt die Entnahmekliniken in 3 Kategorien ein (Stand: DSO-Jahresbericht 2021, 45):
    • A Universitätskliniken (38, 2020: 38)
    • B Krankenhäuser mit Neurochirurgie (124, 2020: 125)
    • C Krankenhäuser ohne Neurochirurgie (1.037, 2020: 1.085)
    Damit gab es im Jahr 2021 in Deutschland knapp 1.200 Entnahmekliniken. Eingesetzt werden die Organe nur in TXZ. Davon gibt es in Deutschland knapp 50. Dort gibt es die erforderliche chirurgische und medizinische (z.B. Einstellung der Immunsuppressiva, Behandlung bei Komplikationen) Expertise. Dort werden die Transplantierte weiterbehandelt.
    Alle in Deutschland entnommenen Organe müssen entsprechend dem TPG durch ET vermittelt werden. Keine Entnahmeklinik darf irgend ein Organ für sich behalten. Auch alle in einem TXZ entnommenen Organe müssen über ET vermittelt werden. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass dass entnommene Organ im TXZ verbleiben kann.

Einzelnachweise