Ertrinkender
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Mit Aussagen wie "wegen mangelnder Organspendebereitschaft sterben täglich drei Patienten, die auf ein Organ warten" wird moralischer Druck aufgebaut.[1] |
Mit Aussagen wie diesen wird die soziale Mitverantwortung am Tod der Menschen, die bei Eurotransplant auf der Warteliste stehen, weit von sich geschoben. Dieses Verhalten gleicht dieser Geschichte: Ein Münchner steht in München auf einer Isarbrücke und sieht einen Ertrinkenden mitten im Fluss immer wieder kurz auftauchen und laut rufen: "Help!" Worauf der Münchner ganz gelassen zurückruft: "Hetsch statt Englisch schwimma glernt, misstest jetzt net dasaufa." (Hättest Du statt Englisch schwimmen gelernt, müsstest Du jetzt nicht ertinken.)
In § 323c StGB steht:
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. |
Ist nicht jedes "Nein" zur Organspende eine unterlassene Hilfeleistung?
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/4769415-142-organspenden-kaum-transparenz,1,0.html Zugriff am 28.10.2015.