Fremdnützig

Aus Organspende-Wiki
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Es gibt Menschen, die werfen der Organspende ein Nützlichkeitsdenken vor. Solche Menschen sitzen sogar im Deutschen Bundestag.[1] Dieser Vorwurf der Fremdnützigkeit verschärft sich bei dem Thema, ob vor der Feststellung des Hirntodes bereits Untersuchungen durchgeführt werden dürfen, deren Ergebnisse nicht mehr dem strebenden Patienten dienen, sondern dem Organspender.

Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, mildtätigen, kulturellen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck. (Wikipedia)

Es ist der Zweck einer Spende, dass sie einem anderen nützen soll. Wer dies nicht bei der Organspende nicht verstanden hat, hat den Zweck einer Spende nicht verstanden.[Anm. 1]

Zunächst ist hierzu festzuhalten:
Organspende ist immer fremdnützig. Das ist der Charakter jeder Spende.[Anm. 2]

Wenn eine schriftliche oder mündliche Zustimmung zur Organspende vorliegt, sollten die o.g. Untersuchungen der Organe kein Fehlverhalten sein.[Anm. 3]

Wer mit der Organspende
und den damit verbundenen Untersuchungen seine Schwierigkeiten hat,
der sollte sich in einem Lexikon oder einem Wörterbuch
über Sinn und Zweck einer Spende kundig machen.


Anhang

Anmerkungen

  1. Es lässt sich dies auch anders ausdrücken: Diese Person will auf jede erdenkliche Art und Weise die Organspende in Misskredit bringen, will sie diffamieren. Diese Person will ganz bewusst Gutes schlechtreden.
  2. Wem das noch nicht klar ist, sollte sich in einem Lexikon, Wörterbuch oder auch bei Wikipedia über "Spende" informieren, insbesondere über deren Zweck.
  3. Für mich persönlich wünsche ich nicht nur, diese Untersuchungen vor der Feststellung des Hirntodes durchgeführt werden, sondern dass daneben auch die Behandlung früh von lebenserhaltend auf organschonend umgestellt wird, wenn von einem baldigen Eintritt des Hirntodes ausgegangen werden muss.

Einzelnachweise

  1. Zu diesen Bundestagsabgeordneten gehören u.a. Veronika Bellmann und Paul Viktor Podolay. Siehe: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 140. Sitzung (16.01.2020). Plenarprotokoll 19/140. Nach: https://dserver.bundestag.de/btp/19/19140.pdf Zugriff am 29.03.2023.