Informationsregelung
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Bei der Informationslösung müssen die Hinterbliebenen über die geplante Organentnahme informiert werden. Es bedarf jedoch keiner ausdrücklichen Zustimmung. Im Grunde handelt es sich hierbei um eine Notstandsregelung, bei der die Hinterbliebenen des Organspenders über die bevorstehende Organentnahme informiert werden.
Anhang
Anmerkungen