Kardiologe

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Kardiologe ist in den deutschsprachigen Ländern eine standesrechtlich geschützte Bezeichnung, die nur von Ärzten geführt werden darf, die im Rahmen einer speziellen Weiterbildung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Kardiologie erworben und nachgewiesen haben.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise