Leben hat Vorfahrt
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Im Straßenverkehr haben die Verkehrsteilnehmer mit Grün Vorfahrt, es sei denn, dass ein Notarztwagen, ein Rettungswagen, die Feuerwehr oder die Polizei mit Martinshorn und Blaulicht die Kreuzung überqueren wollen. Denen ist dann trotz Grün Vorfahrt zu gewähren, denn bei denen geht es um Leben oder Tod. Dass im Straßenverkehr das Leben Vorfahrt hat, ist allen bekannt und wird von allen gutheißend akzeptiert.
Die Widerspruchsregelung würde es deutlich zum Ausdruck bringen, dass auch bei der Frage um Organspende das Leben Vorfahrt[1] hat.
Wenn jemand einen Menschen tötet, ... es so sein soll, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, es so sein soll, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten. (Sure 5,32) |
Und wer ein einziges Leben (aus Israel) gerettet hat, die Schrift rechnet es ihm an, als ob er eine ganze Welt gerettet hätte. (Talmud) |
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ Die Widerspruchsregelung ist eine staatliche Grundentscheidung (siehe: #Staatliche Regelungen bei Untätigkeit), der jeder widersprechen darf. Es muss seinen Widerspruch nur entsprechen äußern. Er muss ihn noch nicht einmal begründen.