Niederschwellig
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Das im Jahr 2020 beschlossene Organspenderegister sollte ein "niederschwelliges" Angebot an die Bürger sein. Die Bundestagsabgeordneten haben offensichtlich nicht mit den Forderungen des Datenschutzes gerechnet, die mit der Errichtung eines derartigen Registers verbunden ist. Siehe: Fachleute
Der Datenschutz erhebt Anforderungen an das Organspenderegister, die eine Niederschwelligkeit völlig zunichte macht. Niederschwelliger als den OSA geht es nicht mehr, seine Entscheidung bezüglich der Organspende schriftlich festzuhalten.
Anhang
Anmerkungen