Nikolaus Schneider
Nikolaus Schneider (*1947) war war von 2003 bis 2013 Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland und vom 09.11.2010 bis 10.11.2014 war er Ratsvorsitzender der EKD und damit höchster Repräsentant der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Geistliches Wort zur Organspende (27.11.2012)
Am 27.11.2012 veröffentlichte der damalige Ratsvorsitzende der EKD, Nikolaus Schneider, das "Geistliches Wort zur Organspende". Darin heißt es:[1]
"Es ist sehr verständlich, wenn Sie dieses sehr persönliche Thema an der Grenze zwischen Leben und Tod verunsichert und Sie sich zum Beispiel fragen: Ist die Definition des Hirntodes tragfähig? Fühlt ein hirntoter Mensch noch Schmerzen? Wie wird ein Mensch nach der Entnahme seiner Organe behandelt? Bleibt genügend Zeit und Raum, in Ruhe und Würde von einem Menschen vor der Organentnahme Abschied zu nehmen? Wie verhalten sich Patientenverfügung und Organspende zueinander? Diese schwierigen Fragen lassen sich nicht kurz und völlig eindeutig beantworten. Daher hat der Rat dazu eine gründliche Ausarbeitung in Auftrag gegeben." Diese angekündigte "gründliche Ausarbeitung" ist bis Oktober 2019 nicht erschienen.
"Vielleicht kann es Ihnen helfen, folgende Gesichtspunkte zu bedenken: Nach christlichem Verständnis sind das Leben und damit der Körper des Menschen ein Geschenk Gottes. Diesen kann und darf er aus Liebe zum Nächsten und aus Solidarität mit Kranken einsetzen. Eine Entnahme von Organen verletzt nicht die Würde des Menschen und stört nicht die Ruhe der Toten. Unsere Hoffnung auf die Auferstehung bleibt davon unberührt.
Es gibt keine christliche Verpflichtung zur Organspende. Christinnen und Christen können der Organspende zustimmen; sie können sie aber auch ablehnen. Sie müssen sich auch gar nicht entscheiden, sondern können die Frage unbeantwortet lassen, wenn sie sich gegenwärtig nicht in der Lage zu einer Entscheidung sehen. Alle diese Optionen sind christlich verantwortbar und ethisch zu respektieren. Allerdings sollten Sie berücksichtigen: Wenn Sie sich zu Lebzeiten nicht für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende entscheiden, verpflichtet das Gesetz Ihre Angehörigen, so zu entscheiden, wie Sie es vermutlich gewollt hätten. Diesen dürfte aber eine Entscheidung noch schwerer fallen als Ihnen selbst. Insofern entlasten Sie Ihre Angehörigen in der schwierigen Situation des Abschiedsnehmens, wenn sie um Ihre Entscheidung wissen."
ACB veröffentlichte am 04.02.2013 einen öffentlichen Brief an Nikolaus Schneider.[2] Darin beziehen sie sich auf sein "Geistliche Wort zur Organspende" vom 27.11.2012. In diesem offenen Brief heißt es:
"... Es geht uns nicht nur um deren Angehörige, die an der Sterbebegleitung gehindert werden und die, wie die Praxis zeigt, sich mit dieser Situation überfordert fühlen, sondern es geht um die „Spender“ selbst und das, was sie in der letzten Phase ihres Lebens brauchen. ... Was man jedem schwerkranken Menschen zubilligen würde, wird ihm verwehrt, obgleich niemand weiß, was wirklich in ihm vorgeht. Hat er nicht ein Recht, um seiner selbst willen gepflegt zu werden, menschliche Zuwendung zu erfahren und liebevoll umsorgt und begleitet zu werden bis zu seinem letzten Atemzug? ... Hat ein Sterbender nicht das Recht, seinen Lebensweg im Vertrauen auf Gottes gnädige Gegenwart in Frieden zu Ende zu gehen – ungestört durch Eingriffe anderer – und möglichst begleitet von Menschen, die ihm nahestehen und auf deren ungeteilte Liebe er sich verlassen kann? ... Kann wirklich eine Organgabe an EUROTRANSPLANT mich von meiner Verantwortung für meine Nächsten entbinden, wenn sie mich am nötigsten brauchen: in Zeiten schwerster Krankheit und bei ihrem Sterben? ..."
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ Nikolaus Schneider: Geistliches Wort zur Organspende. Christlich verantwortbar und ethisch zu respektieren. (27.11.2012) Nach: https://www.ekd.de/pm258_2012_schneider_geistliches_wort_zur_organspende.htm Zugriff am 30.10.2019.
- ↑ ACB: Geistliches Wort von Präses Schneider vom 27.11.2012. (04.02.2013) Nach: xyz://www.bioethik-nrw.de/acb-schreiben-praeses-schneider-04-02-13.pdf Zugriff am 02.01.2019.