Schriften
Wann darf man sterben? (30.06.2020)
Peter Oldorf den Artikel "Wann darf man sterben?".[1] Darin heißt es:
| Verunglückte, suizidale, oder sonstige Hirntodpatienten nach Schlaganfällen, Hirnblutungen, etc. werden zum recyclebaren Biomüll erklärt.
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Siehe: Diffamierung
| Dabei ist die Hirntoddefinition als Voraussetzung zur Organspende bioethisch ebenfalls sehr umstritten und im Prinzip nicht haltbar.
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Siehe: gemeinsame Erklärungen
| Wo bleibt da die Würde des Menschen, die angeblich unantastbar sei, oder die vielbeschworene Patientenautonomie?
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Siehe: Würde der Organspender, Selbstbestimmungsrecht
| Das Operationsrisiko und die Folgen der fast immer notwendigen Immunsuppression (vermehrte Infektanfälligkeit bis hin zu einem deutlich erhöhten Krebsrisiko) werden praktisch nie thematisiert.
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Dies braucht die Spender auch primär nicht zu interessieren, da es sie nicht betrifft, sondern die Empfänger. Die Empfänger aber werden hierüber aufgeklärt.
| Die psychischen Probleme von herztransplantierten oder anderen Patienten nach Empfang eines fremden Organs finden keine Erwähnung.
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Siehe: Märchen
| Wann darf man denn sterben oder habe ich (unbegrenzt) biologisch-anthropologisch ein Recht auf ein fremdes Organ?
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So wenig, wie niemand zu einer TX verpflichtet ist, so wenig hat jemand ein Anrecht auf ein fremdes Organ.
| ... es gibt aber aus ethischer Sicht keine Verpflichtung zur Organspende.
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Das wird aber unterschiedlich gesehen.
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise