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Mit dem Organspenderegister kann im Fall des festgestellten Hirntodes nachgesehen werden, ob der Hirntote einer nun möglichen Organspende zugestimmt oder widersprochen hat.
In Deutschland wurde am 16.01.2020 im Deutschen Bundestag ein solches Organspenderegister beschlossen. Eingeführt wurde es im Jahr 2024. Die hohen Hürden des Datenschutzes lähmt die Anzahl Eintragungen.
Anhang
Anmerkungen