Staatlicher Auftrag
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Denn der Staat schützt nicht nur diejenigen, die in Ruhe gelassen werden wollen. Der Staat hat die Pflicht, menschliches Leben zu schützen. (Thomas Oppermann[1] |
Die Gesunden - sind sie sich denn ihres Schatzes "Gesundheit" überhaupt bewusst? - haben die Möglichkeit, zur Organentnahme "Nein zu sagen.
Die Organpatienten haben nur die Möglichkeit zu Warten. Dabei stellt sich für sie die Frage: Wer ist schneller, der eigene Tod oder das rettende Organ?
Die Organpatienten können nichts für ihre Rettung tun. Die Gesunden können mit einem "Ja" auf dem OSA die Organpatienten vor dem drohenden Tod retten.
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ https://dserver.bundestag.de/btp/19/19140.pdf Zugriff am 30.03.2023.