Sterbebegleitung

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Sterbebegleitung und Verabschiedung

Während Sterbebegleitung ein Prozess ist, an dem immer der Sterbende und der Abschiednehmende Anteil haben, ist die Verabschiedung im Todesfall immer eine einseitige Handlung.

Bei der Sterbebegleitung wird, wie der Begriff es besagt, das Sterben begleitet. Dabei wartet kein Mensch den Sterbeprozess bis zum biologischen Tod ab. Den Sterbenden begleiten kann man nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Wahrnehmung für immer erloschen ist, denn Begleitung erfolgt immer als Zusatz zum eigentlichen Geschehen.[Anm. 1] Dieses ist das Sterben an sich und erfolgt alleine durch den Sterbenden selbst. Angehörige, Ärzte, Pflegepersonal, Seelsorge und alle weitere Personen begleiten dieses Geschehen. Daher endet die Sterbebegleitung an dem Punkt, wo der Sterbende nichts mehr wahrnimmt.

Mit dem Hirntod ist die Möglichkeit von Wahrnehmung sicher und für immer erloschen. Damit ist mit Eintritt des Hirntods jede Sterbebegleitung abgeschlossen. Der Hirntod kann nur durch die HTD festgestellt werden. Diese erfordert bis zu ihrem Abschluss mind. 12 bzw. 72 Stunden den Zustand Hirntod. Damit ist bei Feststellung des Hirntods der Hirntote bereits über 12 Stunden hirntot, oft schon über einen Tag. Daher kann man max. bis zur Feststellung des Hirntods von Sterbebegleitung gesprochen werden. Mit der Feststellung des Hirntods beginnt die Verabschiedung von einem Toten.

Sterbebegleitung bei Hirntod

Sterbebegleitung bei Hirntod erfolgt in verschiedenen Phasen, die sich inhaltlich deutlich unterscheiden. Diese Phasen sind immer vorhanden. Sie beginnen immer mit einer schweren Hirnschädigung und enden immer mit der Verabschiedung:

  1. schwere Hirnschädigung
    Aus verschiedenen Ursachen erfolgte eine schwere Hirnschädigung. Damit kommt der Patient auf die Intensivstation. Die Ärzte versuchen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, das Leben des Patienten zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen.
  2. Hoffnung
    Patienten werden in einem höchst kritischen Zustand in die Klinik eingeliefert. Noch weiß niemand, wie es enden wird. Die Ärzte bemühen sich nach Kräften, das Leben des Patienten zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen.[Anm. 2] Am Anfang steht zwischen völliger Genesung und Tod alles offen. Alle hoffen auf völlige Gesundung. Die Ärzte tun alles dafür.
  3. Unsicherheit
    Es wird der Ernst der Lage immer klarer. Es zeichnet sich ab, dass der Patient nicht wieder gesund wird. - Katholiken bitten in diesen Situationen oft um Spendung des Sakraments der Krankensalbung.
  4. Hirntod?
    Der Patient hat Anzeichen von Hirntod. Ob er hirntot ist, bringt nur die HTD ans Tageslicht. Daher wird die HTD angesetzt.
  5. sicher Hirntod? Die 1. klinische Diagnostik konnte keine Reflexe des Hirnstamms feststellen. Eventuell durchgeführte Untersuchungen verweisen auf Hirntod. Ob Hirntod tatsächlich vorliegt, erweist die 2. klinische Diagnostik, bei primärer Hirnschädigung mind. 12. Stunden später, bei sekundärer Hirnschädigung mind. 72 Stunden später. Auch wenn der Patient nicht hirntot ist, so wird er die Klinik nicht lebend verlassen. - Katholiken können an dieser Stelle um einen Sterbesegen bitten.
  6. Abschied
    Die HTD hat den Hirntod festgestellt. Damit ist der Patient offiziell tot. Bis zu diesem Zeitpunkt, der Feststellung des Hirntods, verläuft alles gleich, ob mit oder ohne Organspende. Die Unterschiede ergeben sich erst nach Feststellung des Hirntods (siehe nachfolgende Tabelle). - Katholiken können nach Feststellung des Hirntods um Aussegnung des Verstorbenen bitten.
Abschied ohne Organspende Abschied bei Organspende
Ohne Organspende wird wenige Minuten nach Feststellung des Hirntods die künstliche Beatmung abgeschaltet und damit die Therapie beendet.[Anm. 3] Damit bleibt das Herz des Hirntoten für immer stehen. Mit Organspende wird die Therapie bis zur Organentnahme fortgesetzt. In dieser Zeit werden die Organe näher untersucht, die guten nach ET gemeldet und von ET die Empfänger ermittelt. Wenn klar ist, welches Organ in welches TXZ muss, und die Entnahmechirurgen angereist sind, wird mit der Organentnahme begonnen.
Zwischen Feststellung des Hirntods und dem endgültigen Herzstillstand liegen wenige Minuten. Zwischen Feststellung des Hirntods und dem endgültigen Herzstillstand liegen meist zwischen 12 und 18 Stunden.[Anm. 4]

Aussagen wie "Die Mehr­heit der Men­schen wünscht sich einen behü­te­ten, beglei­te­ten Ster­be­pro­zess bis zum Schluss und einen fried­vol­len, wür­di­gen Tod. Bei einer Organent­nah­me ist dies nicht mög­lich."[1] ist daher reinen Polemik.

Anhang

Anmerkungen

  1. Eine kurze Auflistung, dass Begleitung immer das eigentliche Geschehen begleitet. Es kommt in der Begleitung immer auf die zu begleitende Person oder zu begleitende Objekt an, nie um die Begleitung:
    • In der Musik begleiten zusätzliche Stimmen, die eine Melodie stützen.
    • In der Therapie begleitet der Therapeut den Klienten mit seiner Hilfestellung.
    • In der Mediation begleitet der Mediator die Konfliktlösung der Konfliktparteien.
    • Im Personenschutz begleitet der Leibwächter die zu schützende Person.
    • In der Heraldik begleiten zusätzliche Bilder, Zeichen und Symbole das zentrale Bild des Wappens.
  2. Alleine aus diesem Grunde ist die Sorge völlig unnötig, dass man mit einem Organspendeausweis in der Tasche, auf dem "Ja" angekreuzt ist, einfach liegengelassen wird oder nicht alle Hilfen erfährt, damit in den Hirntod gestorben, die Ärzte die Organe entnehmen können. Es könnte schließlich sein, dass man wieder gesund wird. Dies ist die Handlungstriebfeder aller Ärzte. Zuweilen sehen sie es sogar als Herausforderung an, auch hoffnungslose Fälle wieder dem Leben zuzuführen. Je geringer die Chancen am Anfang, desto größer das Erfolgserlebnis der Ärzte.
    Selbst erlebt: Ein Mann stürzte vom 7. Stock eines Hochhauses auf die Straße. Er hatte zahlreiche äußere und innere Verletzungen und lag wochenlang auf der Intensivstation. Zwar im Rollstuhl, aber er verließ die Klinik lebend, ohne erkennbare geistigen Schaden. Die Ärzte waren stolz, dass sie dies erreicht haben.
  3. Da Hirntote medizinisch und juristisch Tote sind, zahlt keine Krankenkasse für die Fortsetzung der Therapie. Daher ist jede Klinik daran interessiert, zeitnah nach der Feststellung des Hirntods die Therapie zu beenden.
  4. Die meiste Zeit liegt der Hirntote auf der Intensivstation und ist für die Hinterbliebenen zugänglich.

Einzelnachweise