UDDA
1981: rechtliche Definition des Hirntodes
1981 genehmigte die Nationale Konferenz der Kommissare für einheitliche staatliche Gesetze das Uniforme Gesetz zur Bestimmung des Todes (UDDA), in dem es heißt: "eine Person, die entweder eine irreversible Einstellung der Kreislauf- und Atemfunktionen oder eine irreversible Einstellung aller Funktionen des gesamten Gehirns, einschließlich des Hirnstamms, erlitten hat, ist tot. Die Feststellung des Todes muss in Übereinstimmung mit den anerkannten medizinischen Standards erfolgen". Die UDDA erteilte damit die gesetzliche Erlaubnis, nachdem der Hirntod festgestellt ist, die Organe zu entnehmen. Es wurden klinische Leitlinien erstellt, um genaue und einheitliche medizinische Standards für die Bestimmung des Hirntodes auch bei pädiatrischen Organspendern zu gewährleisten.[1]
Klinische Leitlinien zur Bestimmung des Hirntodes* (englisch)
A. Klinische Kriterien
- Unempfindlichkeit gegenüber Reaktionen - Koma, und - Fehlende motorische Reaktionen auf Schmerzen in allen Extremitäten - Fehlende Gehirnstammreflexe: - Fehlende Reaktion der Pupillen auf Licht und Pupillen in der Zwischenstellung in Bezug auf die Dilatation (4-6 mm) - Fehlen eines okulozephalischen Reflexes - Fehlende okulovestibuläre (kalorische) Reaktionen - Fehlender Hornhautreflex - Fehlender Kieferreflex - Fehlende Grimassenbildung im Gesicht zu tiefem Druck auf den supraorbitalen Grat oder das Kiefergelenk. - Fehlender pharyngealer Würgereflex - Fehlender Husten als Reaktion auf die Trachealabsaugung - Fehlende saugende und wurzelnde Reflexe - Apnoe (Fehlen eines Atemantriebs bei einem PaCO2, das 60 mm Hg oder 20 mm Hg über normalen Basislinienwerten liegt)
B. Zusätzliche Voraussetzungen
- Vorhandensein von klinischen oder bildgebenden Beweisen für eine akute ZNS-Katastrophe, die schwer genug ist, um die Erkrankung zu erklären. - Kerntemperatur größer als 32ºC (90ºF) - Keine Drogenvergiftung, Vergiftung oder neuromuskuläre Blockiermittel - Fehlende systemische arterielle Hypotonie - - Fehlen von verwirrenden medizinischen Bedingungen wie schwerem Elektrolyt, Säure-Base, Stoffwechsel- oder endokrinen Störungen und - Intervall zwischen zwei Auswertungen, je nach Alter des Patienten: - Laufzeit bis 2 Monate alt, 48 Stunden - >2 Monate bis 1 Jahr alt, 24 h - >1 Jahr bis <18 Jahre alt, 12 Std. - ≥18 Jahrgang, Intervall optional
C. Bestätigungstests
- Zerebrale Angiographie - Elektroenzephalographie - Transkranielle Doppler-Sonographie - Zerebrale Szintigraphie - Laufzeit bis 2 Monate, 2 Bestätigungstests (erforderlich) - >2 Monate bis 1 Jahr alt, 1 Bestätigungstest (erforderlich) - >1 Jahr bis <18 Jahre alt, optional - ≥18 Jahrgang, optional
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ https://indianpediatrics.net/nov2008/nov-883-888.htm Zugriff am 15.04.2019.