Verfügen
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Einige Kritiker der WSR sagen, dass der Staat nicht über den Körper seiner Bürger verfügen dürfe.
Ein Verfügen über den Körper seiner Bürger bestünde bei der Notstandsregelung. Da jedoch bei der WSR jeder einzelne Bürger im Sinne seine Selbstbestimmungsrechts der Organentnahme widersprechen kann, ist diese Aussage unzutreffend.
Anhang
Anmerkungen