WSR 2 im Bundestag

Aus Organspende-Wiki
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Debette am 05.12.2024

Am 05.12.2024 debattierte der Deutsche Bundestag über die Einführung der WSR.[1]

Martin Sichert (AfD)

Die Rede von Martin Sichert verdient es, auf einer eigenen Seite kommentiert und richtiggestellt zu werden.

Kristine Lütke (FDP)

Die Widerspruchslösung helfe nur, den wirklichen Willen der Bürger umzusetzen. Ob das tatsächlich der Fall ist, darf auch bezweifelt werden.

Siehe: Selbstbestimmung

Vergessen wird oft, dass die Entscheidung des Staates – jeder ist nun erst einmal Organspender – die Grundrechte eines jeden Einzelnen zutiefst berührt.

Siehe: Selbstbestimmungsrecht, schweigen = Zustimmung

Die Entscheidung über die Organspende ist für viele Menschen eine höchstpersönliche. Eine Widerspruchslösung bedeutet zunächst einmal, dass sich der Staat die Antwort auf die Frage nach der Organspende selbst herausnimmt und für alle beantwortet.

Siehe: Selbstbestimmung, Regelungen

Dabei ignoriert die Widerspruchslösung den Konsens, dass bloßes Schweigen keine Zustimmung ist.

Siehe: schweigen = Zustimmung

Eine staatliche, verpflichtende Organbeschaffung wird den Menschen und ihrem individuellen Selbstbestimmungsrecht deshalb nicht gerecht.

Siehe: Polemik, Selbstbestimmungsrecht

Eine solche Entscheidung über die Organe von Menschen muss immer Ultima Ratio sein. Und erst wenn alle anderen wirksamen Wege erfolglos beschritten wurden, darf die Widerspruchslösung in Betracht gezogen werden.

Das ist geschehen. Aller Widerstand gegenüber der WSR ist reine Zeitverschwendung mit Todesfolge für die Organpatienten.

Wir haben in Deutschland noch viele andere Möglichkeiten. Wir könnten beispielsweise durch

eine Liberalisierung der Regelungen zur Lebendspende helfen. ... Die Lebendspenden nehmen Druck von den Wartelisten.

Ja, aber nur bei Nieren-TX und Leber-TX.

Auch Alternativen wie die Mandated-Choice-Lösung könnten die vermeintlichen Hürden der Bequemlichkeit überwinden.

Gute Frau, haben Sie seit 16.01.2020 geschlafen? Das wurde bereits damals beschlossen. Das funktioniert nicht. - Außerdem: was machen Sie mit denen, die sich (noch) nicht entschieden haben oder sich nicht entscheiden wollen? Mandated-Choice ist absolut unpraktikabel.

=== Linda Heitmann (GRÜNE)

Und – ich muss das sagen – der vorgelegte Gesetzentwurf ist für mich persönlich auch kein ethisch vertretbarer Weg hier in Deutschland.

Siehe: Doppelmoral

Ich glaube, es wird immer Menschen geben, die das nicht gewollt hätten, obwohl sie sich nicht erklärt haben. Deshalb kann ich diesem Gesetzentwurf heute nicht folgen.

Mit der WSR wird es diese Menschen nicht mehr geben.

Ich finde es auch fragwürdig, diese ethisch wirklich hochkomplexe Frage hier in den letzten Sitzungswochen ohne Orientierungsdebatte und ohne ein längeres Verfahren.

Ist es ethisch besser, die Menschen auf der Warteliste sterben zu lassen?

Ich bitte Sie: Lassen Sie uns gemeinsam die Zeit nehmen, vernünftig daran zu arbeiten, wie wir zu Lösungen kommen, damit wir erreichen, dass sich in diesem Land möglichst alle kurz nach ihrem 18. Geburtstag verbindlich erklären, was sie möchten, damit wir im Todesfall wirklich Gewissheit haben.

Wie viel Jahre brauchen Sie noch zum Nachdenken, während Menschen auf der Warteliste sterben?

Hermann Gröhe (CDU/CSU)

Ich halte diese Regelung für ethisch nicht vertretbar und nicht zielführend im Hinblick auf unser Ziel, die Transplantationsmedizin mit ihren Möglichkeiten zu stärken.

Siehe: Doppelmoral - Warum haben Sie das nicht in den Jahren umgesetzt, als Sie Bundesgesundheitsminister waren?

Meine Damen und Herren, das Selbstbestimmungsrecht ist der zentrale Anker für die Medizinethik in unserem Land.

Siehe: Selbstbestimmung, schweigen = Zustimmung

Dieses Selbstbestimmungsrecht steht nicht unter Vorbehalt; es muss nicht erst durch eine Widerspruchserklärung gleichsam aktiviert werden.

Siehe: Behauptung, schweigen = Zustimmung

Aber die Frage lautet zugespitzt: Verliert ein Mensch, der sich mit dieser Entscheidung nicht befasst, sein Recht auf Selbstbestimmung? Und da sage ich: Nein.

Siehe: Selbstbestimmung, schweigen = Zustimmung

Denn das Selbstbestimmungsrecht ist ein Geburtsrecht, und deshalb kann Schweigen in dieser fundamentalen Frage keine Zustimmung bedeuten.

Siehe: Selbstbestimmung, schweigen = Zustimmung

Bei den festgestellten potenziellen Spendern haben wir eine Zustimmungsquote von 75 Prozent durch eigene Erklärung oder durch Erklärung der Angehörigen über den mutmaßlichen Willen, sind also nahe bei 80 Prozent.

Siehe: Entscheidung#Entscheidungen_ab_2022

Und an den Bundesrat gerichtet, sei gesagt: Wenn dann sogar noch die Länder uns auffordern, die Verpflichtung zurückzunehmen, die Bürgerämter mit dem Organspendeausweis zu verknüpfen, also es ablehnen, unser Gesetz umzusetzen, dann zeigt auch dieser einstimmige Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, dass wir den Weg hin zu einer Stärkung der freiwilligen Entscheidungslösung konsequent weitergehen sollten.

Das zeigt, wie realitätsfremd diese am 16.01.2020 getroffene Entscheidung ist.

Kirsten Kappert-Gonther (GRÜNE)

Sie haben es in dieser Debatte und sonst auch vielleicht anders gehört, aber es gibt keine validen wissenschaftlichen Daten, die einen Zusammenhang von Widerspruchsregelung und Organspendezahlen belegen.

Siehe: Studien

Es ist eine Scheinlösung, die aber zu erheblichen ethischen Konflikten führt;

Siehe: Doppelmoral

Darf Schweigen in einer so zutiefst persönlichen Angelegenheit Zustimmung bedeuten? Ich finde, nein. Es ist ja noch nicht mal erlaubt, einen Newsletter zu versenden, ohne dass jemand aktiv zugestimmt hat.

Siehe: schweigen = Zustimmung

Menschen müssen sich aktiv entscheiden; sonst besteht die Gefahr, dass Menschen Organe entnommen werden, die das eben nicht wollten.

Siehe: Panikmache, Selbstbestimmungsrecht

Es kann viele Gründe geben, warum Menschen es nicht schaffen, sich vor ihrem Tod zu erklären. Das können Sprachbarrieren sein, schwierige Lebenslagen

Wenn ich nach Polen oder anderes Ausland fahre, dessen Sprache ich nicht beherrsche, kann ich nicht darauf pochen, dass man mir mir Deutsch sprechen muss.

... , psychische Erkrankungen und auch Ambivalenzen.

Besonders schwere Fälle haben Pfleger, die anderen sollen "Nein" sagen.

Lars Castellucc

80 Prozent sagen, sie seien der Sache positiv zugewandt; aber nur etwa 40 Prozent haben einen Spenderausweis. Wenn man die Umfragen weiter anschaut, zeigt sich: 54 Prozent sagen, sie fühlten sich gut informiert über dieses Thema. Fast die Hälfte sagt aber: Nein, ich

habe Fragen. – 17 Prozent halten sich für ungeeignet, obwohl das möglicherweise gar nicht stimmt.
Es sind Ängste bei diesem Thema im Spiel, ...

Das ist unbewiesene Interpretation. Nach über 10 Jahren massive Aufklärung durch BZgA und Krankenkassen und dem Angebot persönlicher Telefonberatung der BZgA spricht alles dafür, dass sich die Menschen nicht für das Thema interessieren. Auch hat jeder das Recht auf Unwissenheit.

... ich bin der Auffassung, wir müssen mit diesen Fragen, mit diesen Ängsten umgehen,

und wir dürfen sie nicht mit einer Widerspruchslösung übergehen, wenn wir die Spendebereitschaft erhöhen wollen.

Es gibt keine Zwangsberatung. Außerdem gelten auch hier die Worte von Albert Einstein: "Es ist leichter, ein Atom zu spalten als ein Vorurteil."

Wir haben Studien, die besagen: Die Modelle sind eigentlich gleich in ihrer Wirkung. – Wir haben Fälle, da sinkt die Bereitschaft zur Spende, weil die Menschen lieber schnell widersprechen, als sich mit der Sache auseinanderzusetzen.

Siehe: Studien

Wir brauchen Investitionen in das Gesundheitswesen.

Worte! Was soll das konkret sein?

Wir brauchen Aufklärungskampagnen.

Die haben wir schon über 10 Jahre. Wie viel Jahrzehnte soll das noch so weitergehen?

Wir brauchen mehr Bemühungen bei der Ansprache der Sorgen; das gilt insbesondere im Fall der Angehörigen.

Die Hinterbliebenen sind in Trauer und damit für Aufklärung und Argumente unerreichbar. Sie wollen mit ihrem "Nein" nichts falsch machen.

Wir brauchen Zeit – Zeit, die für kompetentes Personal auch vergütet wird.

Dieses kompetente Personal haben wir bereits.

Wir brauchen Verbindlichkeit. Hier können wir tatsächlich mehr einfordern. Wir sollten es den Menschen zumuten, eine Entscheidung wirklich zu dokumentieren. Das nimmt auch die Last von den Angehörigen.

Genau das wäre mit der WSR gegeben.

Wer redet heute hier von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen?

Schwerkranke haben einen Betreuer. Die anderen können "Nein" ankreuzen.

Was ist mit wohnungslosen Menschen?

Zum Ausfüllen eines OSA braucht man keinen Wohnsitz.

Was ist mit Menschen, die unsere Sprache nicht sprechen.

Ich kann als Deutscher in anderssprachigen Ausland nicht darauf bestehen, dass dort mit mir Deutsch gesprochen wird.[Anm. 1]

Was ist mit funktionalen Analphabeten?

Die können ihren Willen mündlich mitteilen und durch einen Helfer verschriftlichen.

Was ist mit Menschen, die ihre Post nicht aufmachen, weil sie Angst haben, wenn das Kuvert vom Amt kommt?

Für diese trifft die "Strafe", Organspender zu werden.

In unserer Rechtsordnung ist nicht vorgesehen, dass Schweigen Zustimmung ist.

Siehe: schweigen = Zustimmung

Ich wünsche mir, dass diese Debatte ein Weckruf ist, ...

Es wurde 2012 geweckt. Es wurde 2020 geweckt. Wie viele Jahrzehnte wollen Sie noch wecken?

Fazit: Willi Meurer lässt grüßen: Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe.

Kathrin Vogler

Im Saarland scheitert nur knapp jede vierte Organspende an der fehlenden Zustimmung, in Mecklenburg-Vorpommern nicht einmal jede fünfte. Damit erreicht die Zustimmung zur Organspende unter den für eine Organentnahme infrage kommenden Patientinnen und Patienten oder ihren Angehörigen etwa den Anteil, den sie bei Befragungen der Bevölkerung erreicht.

Die von Kathrin Vogler genannte Zahlen beziehen sich auf den Sachstand des festgestellten Hirntodes.
Die Zahlen der Jahresberichte der DSO der Jahre 2022 und 2023 belegen, dass bei rund der Hälfte der in Frage kommenden Patienten die Therapie beendet wurde, bevor der Hirntod erreicht wurde, meist deswegen, weil keine Entscheidung des Patienten zur Frage der Organspende vorlag und die Hinterbliebenen nicht falsch entscheiden wollen.

. Bitte lehnen Sie diesen Eingriff in Grundrechte ab!

Siehe: Selbstbestimmung

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Fazit: Was würde es uns kosten, wenn wir im Deutschen Bundestag nur Fachleute sitzen hätten?

Anhang

Anmerkungen

  1. In Spanien habe ich erlebt, dass sich Spanier gegen Englisch gewehrt haben, da hier Spanien ist und ich in Spanien - auf dem Jakobus-Pilgerweg - unterwegs bin.

Einzelnachweise