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Hier wurde in Polen(!) eindeutig eine Fehldiagnose gestellt. - Für Deutschland ist durch die strengen Vorschriften und eindeutigen Richtlinien der [[BÄK]] bisher kein solcher Fall vorgekommen und auch nicht vorstellbar. | |||
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Version vom 6. Februar 2014, 17:23 Uhr
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1-5 | Es gibt keinen Grund anzuzweifeln, was in diesem Clip gezeigt wird. Es geschah jedoch in Polen! | In Polen gilt der Hirnstammtod. Damit ist jemand tot, wenn der Hirnstamm abgestorben ist. - Nach Hans-Peter Schlake und Klaus Roosen[1] ist in Polen für die Feststellung des Hirntods nur ein Arzt notwendig. In Deutschland schreibt das TPG für die Feststellung des Hirntods zwei auf diesem Gebiet erfahrene Ärzte vor. |
Hier wurde in Polen(!) eindeutig eine Fehldiagnose gestellt. - Für Deutschland ist durch die strengen Vorschriften und eindeutigen Richtlinien der BÄK bisher kein solcher Fall vorgekommen und auch nicht vorstellbar.
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ Hans-Peter Schlake, Klaus Roosen: Der Hirntod als Tod des Menschen. 2. erw. Auflage. Frankfurt 2001, Seite 61.