Hirntodkonzept: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Klaus (Diskussion | Beiträge) |
Klaus (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
* Neuropathologisch-hirnzirkulatorisches Konzept <br> Insbesondere in den skandinavischen Ländern ist durch die traditionell weit entwickelte angiographische Technik das neuropathologisch-hirnzirkulatorische Konzept vertreten. | * Neuropathologisch-hirnzirkulatorisches Konzept <br> Insbesondere in den skandinavischen Ländern ist durch die traditionell weit entwickelte angiographische Technik das neuropathologisch-hirnzirkulatorische Konzept vertreten. | ||
* [[Hirnstammtod]] <br> Unter der Federführung von C. Pallis wurde in England das als "British Code" bezeichnete Konzept des [[Hirnstammtod]]es etabliert. Danach ist allein die klinische Feststellung eines irreversiblen Funktionsausfalles des [[Hirnstamm]]es entscheidend. Außer in Großbritannien wurde dieses Konzept auch in einigen Ländern des ehemaligen Commonwealth (z.B. Indien, Australien), aber auch in Israel etabliert. | * [[Hirnstammtod]] <br> Unter der Federführung von C. Pallis wurde in England das als "British Code" bezeichnete Konzept des [[Hirnstammtod]]es etabliert. Danach ist allein die klinische Feststellung eines irreversiblen Funktionsausfalles des [[Hirnstamm]]es entscheidend. Außer in Großbritannien wurde dieses Konzept auch in einigen Ländern des ehemaligen Commonwealth (z.B. Indien, Australien), aber auch in Israel etabliert. | ||
Version vom 29. Dezember 2018, 15:58 Uhr
Allgemeines
"Ein Kriterium kann wissenschaftlich bestätigt oder widerlegt werden. Eine Definition kann hingegen nicht richtig oder falsch sein, nur adäquat oder unzweckmäßig, sinnvoll oder sinnlos; sie bleibt immer weltanschaulichen Gesichtspunkten, einer Konvention unterworfen."[1]
Hirntod-Konzepte
Es gibt international unterschiedliche Hirntod-Konzepte:[2]
- Neurophysiologisches Konzept
In Deutschland und den USA wurde ein neurophysiologisches Konzept favorisiert, wonach ein isoelektrisches EEG praktisch als obligat angesehen wurde. Aufgrund der methodischen Anfälligkeit für Artefakte trat an Stelle der EEG-Untersuchung zunehmend der Nachweis des Perfusionsstillstandes des Gehirns mittels Dopplersonographie und Szintigraphie. - Neuropathologisch-hirnzirkulatorisches Konzept
Insbesondere in den skandinavischen Ländern ist durch die traditionell weit entwickelte angiographische Technik das neuropathologisch-hirnzirkulatorische Konzept vertreten. - Hirnstammtod
Unter der Federführung von C. Pallis wurde in England das als "British Code" bezeichnete Konzept des Hirnstammtodes etabliert. Danach ist allein die klinische Feststellung eines irreversiblen Funktionsausfalles des Hirnstammes entscheidend. Außer in Großbritannien wurde dieses Konzept auch in einigen Ländern des ehemaligen Commonwealth (z.B. Indien, Australien), aber auch in Israel etabliert.
Anhang
Anmerkungen