Ilse Junkermann: Unterschied zwischen den Versionen
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In dem Artikel "Ein Aspekt von Nächstenliebe"<ref>https://www.zeitzeichen.net/meinung/ilse-junkermann-organspende/ Zugriff am 06.05.2019.</ref> heißt es: | |||
{{Zitat2|Bisher sind in Deutschland Organentnahmen nach dem Tod nur möglich, wenn jemand ausdrücklich zustimmt. ... Denn auch ein so genannter hirntoter Mensch ist ein sterbender Mensch.}} | |||
Hier widerspricht sich die Verfasserin selbst. Siehe: [[Todesverständnis]] | |||
{{Zitat2|Bei der so genannten Widerspruchslösung wird aus meiner aktiven und freien Entscheidung zur Organspende ein Zwang.}} | |||
Es ist kein Zwang, sondern ein anderer Weg der Entscheidungsfindung. | |||
{{Zitat2|Niemand kann sagen, ob und was er noch erlebt und fühlt.}} | |||
Wenn der [[Hirntod]] eingetreten ist, sind [[Wahrnehmung]] und alle kognitiven Fähigkeiten [[erloschen]]. | |||
{{Zitat2|Zum Zweiten sieht der alternative Organspendeausweis die Begleitung durch Angehörige oder andere nahestehende Personen vor. Eine solche ist wichtig, denn der Sterbende, auch der Hirntote, wird im Blick auf die mögliche Organentnahme weiter medizinisch behandelt und wirkt darum für Anwesende nicht als sterbend. Das erschwert den Abschied von ihm oder ihr. Zur Würde des Menschen gehört auch eine Würde des Sterbens, eine Würde, die im Abschiednehmen zum Ausdruck kommt.}} | |||
Siehe: [[Sterbebegleitung]] | |||
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Aktuelle Version vom 6. Mai 2019, 07:10 Uhr
Ilse Junkermann ist "erste Botschafterin für den anderen Organspende-Ausweis" und "auch Erstunterzeichnerin einer Kirchentagsresolution der EFiD für die Option der Vollnarkose im Organspende-Ausweis."[1]
Schriften
Botschafterin
Auf der Internetseite www.organspende-entscheide-ich.de[1] heißt es:
Sie ist auch Erstunterzeichnerin einer Kirchentagsresolution der EFiD für die Option der Vollnarkose im Organspende-Ausweis. |
Organspender brauchen keine Vollnarkose, da sie keine Schmerzen wahrnehmen können. Siehe: Schmerz
Der andere Organspende-Ausweis der Evangelischen Frauen unterscheidet zwischen Hirntod als Voraussetzung der Organspende und Tod als Voraussetzung der Gewebespende. Das finde ich richtig und gut und deshalb unterstütze ich die Kampagne der EFiD. |
Ob Hirntod oder Tod, in beiden Fällen ist der Mensch tot. Siehe: Todesverständnis
Ein Aspekt von Nächstenliebe
In dem Artikel "Ein Aspekt von Nächstenliebe"[2] heißt es:
Bisher sind in Deutschland Organentnahmen nach dem Tod nur möglich, wenn jemand ausdrücklich zustimmt. ... Denn auch ein so genannter hirntoter Mensch ist ein sterbender Mensch. |
Hier widerspricht sich die Verfasserin selbst. Siehe: Todesverständnis
Bei der so genannten Widerspruchslösung wird aus meiner aktiven und freien Entscheidung zur Organspende ein Zwang. |
Es ist kein Zwang, sondern ein anderer Weg der Entscheidungsfindung.
Niemand kann sagen, ob und was er noch erlebt und fühlt. |
Wenn der Hirntod eingetreten ist, sind Wahrnehmung und alle kognitiven Fähigkeiten erloschen.
Zum Zweiten sieht der alternative Organspendeausweis die Begleitung durch Angehörige oder andere nahestehende Personen vor. Eine solche ist wichtig, denn der Sterbende, auch der Hirntote, wird im Blick auf die mögliche Organentnahme weiter medizinisch behandelt und wirkt darum für Anwesende nicht als sterbend. Das erschwert den Abschied von ihm oder ihr. Zur Würde des Menschen gehört auch eine Würde des Sterbens, eine Würde, die im Abschiednehmen zum Ausdruck kommt. |
Siehe: Sterbebegleitung
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ a b http://organspende-entscheide-ich.de/bischoefin-ilse-junkermann-botschafterin-fuer-den-anderen-organspende-ausweis Zugriff am 06.05.2019.
- ↑ https://www.zeitzeichen.net/meinung/ilse-junkermann-organspende/ Zugriff am 06.05.2019.