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Version vom 20. Februar 2014, 21:54 Uhr

Chronik Glossar Zitate Texte [[]]
Allokation Mit "Allokation" wird die Richtlinie für die Vergabe von beschränkten Ressourcen, hier von Organen bezeichnet. Für Deutschland erlässt dies die Bundesärztekammer.

So dürfen nach Deutschland auch nur solche Organe importiert werden, die nach diesen Regeln gespendet wurden. Nicht nach Deutschland dürften z.B. Organe, die nach der Herz-Tod-Regel (NHBD) gespendet wurden.

apparative Diagnostik Die apparative Diagnostik ist zur immer verpflichtenden klinischen Diagnostik in einigen Fällen vorgeschrieben, kann aber immer zur Absicherung mit hinzugenommen werden.
BÄK Die Bundesärztekammer (BÄK) verfasste die Richtlinien für die Durchführung der Hirntoddiagnostik und für Eurotransplant die Richtlinie für die Vergabe der Organe für Deutschland.
D/A/CH Abkürzung für: Deutschland, Österreich, Schweiz

D/A/CH hat den Hirntod als Gesamthirntod definiert. Daher haben sie nahezu die gleichen Richtlinien für die Hirntoddiagnostik.

DSO Die "Deutsche Stiftung Organtransplantation" (DSO) bekam die Aufgabe übertragen, die gespendeten Organe zur Vermittlung an Eurotransplant zu melden und den Transport der Organe vorzunehmen.

Keine Aufgabe der DSO sind: Entnahme und Einpflanzung der Organe.

EEG EEG (Elektroenzephalografie) ist die Darstellung der Gehirnströme. - Das Gehirn arbeitet auf elektro-chemischer Basis. D.h. es fließen im Gehirn kleine Ströme, auch nachts wenn wir schlafen. Diese Ströme lassen sich auf der Kopfhaut abnehmen und nachweisen.

Für die Feststellung des Hirntods muss neben den beiden klinischen Tests.

erloschen Wahrnehmung, Bewusstsein und lebenswichtige Reflexe sind wie zu Asche verbranntem Papier erloschen ist. Wie die Asche weder angezündet werden kann noch darauf geschrieben werden kann, so können Wahrnehmung, Bewusstsein und lebenswichtige Reflexe nicht wieder reanimiert werden.
Eurotransplant Eurotransplant (ET) mit Sitz in Leiden (Niederlande) vermittelt nach den Vergaberichtlinien der Bundesärztekammer die zur Verfügung stehende Organe für Deutschland.

Insgesamt vermittelt ET die Organe für Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien, Kroatien und Ungarn.

Gehirn Das menschliche Gehirn besteht aus Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm.

Auch im Kopf befindlich, aber nicht zum Gehirn gehörend sind: Hypophyse, Zwirbeldrüse, Thalamus. Als Hormondrüsen gehören sie zum Hormonsystem (endokrinen System) des Menschen.

Gesamthirntod Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm müssen abgestorben sein, damit der Hirntod festgestellt werden kann. - Diese Regelung gilt in D/A/CH.
Gewebespende Unter Gewebespende fallen alle anderen transplantierbaren Teile des Körpers, die nicht zur Organspende gehören. Dazu gehören: Augenhornhaut, Blutgefäße, Haut, Herzklappen, Sehnen, Bänder und Bindegewebe, Knochen und Amnion (Eihaut der Fruchtblase).

Weitere Infos zur Gebebespende.

Großhirn Im Großhirn sind Wahrnehmung und Bewusstsein (Denken) verortet.
Hirnstamm Der Hirnstamm ist entwicklungsgeschichtlich der älteste und robusteste Teil des menschlichen Gehirns. Es liegt im Übergang vom Gehirn zum Rückenmark. In ihm sind lebenswichtige spinale Reflexe, u.a. der Atemreflex, der Würdereflex und der Schluckreflex.
Hirnstammtod Der Hirnstamm muss abgestorben sein, damit der Hirntod festgestellt werden kann. - Es wird nicht nach Zustand von Großhirn oder Kleinhirn gefragt. Diese Regelung gilt in den USA, Großbritannien und Polen.
Hirntod Es gilt zwischen Hirnstammtod und Gesamthirntod zu unterscheiden.

Im deutschen Sprachraum ([D/A/CH]) wird darunter meist der Gesamthirntod verstanden. In den USA, Großbritannien und Polen gilt jedoch der Hirnstammtod. Weltweit wird der Hirntod über die klinische Diagnostik festgestellt. In einige Situationen ist zusätzlich auch eine apparative Diagnostik vorgeschrieben.

Hirntoter Ein Mensch gilt erst als hirntot, wenn die [Hirntoddiagnostik] abgeschlossen ist und keine zerebralen Reflexe nachgewiesen werden konnten. Dann wird der Totenschein unterschrieben und die künstliche Beatmung abgeschaltet, unabhängig von allen anderen Papieren (z.B. Patientenverfügung). Hierauf bleibt nach wenigen Minuten das Herz stehen. - Nur in diesen Fällen wird anders verfahren:
  • vorliegender Zustimmung für eine Organspende - Weiterbehandlung bis zur Organentnahme
  • bestehende Schwangerschaft - Weiterbehandlung bis zur Geburt des Kindes
Hirntoddiagnostik Anhand der Hirntoddiagnostik überprüfen die Ärzte, ob der Patient hirntot ist.

In D/A/CH müssen zwei auf diesem Gebiet erfahrene, voneinander unabhängige Ärzte die Hirntoddiagnostik nach klaren Vorgaben durchführen.

Hypothermie Hypothermie ist einen Unterkühlung, die man nach einem längeren Herzstillstand an Patienten künstlich vornimmt. Ihnen wird für 24 Stunden das Blut auf 33°C abgekühlt. Dadurch verlangsamt sich der Stoffwechsel der Körperzellen, auch der Gehirnzellen. Den noch im Sterbeprozess befindlichen Gehirnzellen wird damit eine letzte Chance gegeben, sich zu erholen und wieder zu gesunden. Kommt jedoch auch diese Maßnahme zu spät, ist der Hirntod unausweichlich.

Hypothermie ist keine Reanimation von Hirntoten, sondern der letzte Versuch, Menschen vor dem Hirntod zu bewahren.

Immunsuppressiva Die Immunsuppressiva muss jeder Transplantierter gegen die Abstoßungsreaktion des Körpers lebenslang einnehmen.
International International gibt es zur Spenderregelung, der Definition des Hirntods und der Möglichkeit der NHBD Unterschiede. Diese sind mit den jeweiligen Quellenangaben hier zusammengefasst.
klinische Diagnostik Die klinische Diagnostik ist nach der Klärung der Voraussetzungen für die Hirntoddiagnostik die tragende Säule der Feststellung des Hirntods. Keine noch so moderne apparative Diagnostik kann die klinische Diagnostik ersetzen.
Null-Linien-EEG Wird für die Hirntoddiagnostik zur klinischen Diagnostik ein EEG durchgeführt, so ist in D/A/CH ein Null-Linien-EEG für einen Zeitraum von 30 min erforderlich. D.h. 30 min lang dürfen sich keine elektrische Hirnaktivität zeigen.
NHBD Non-Heart Beating Donors (NHBD) ist eine Regelung, bei der ein in den Herztod gestorbener Patient Organspender sein kann. - NHBD ist in Deutschland verboten, in anderen Ländern zugelassen.
Organentnahme Liegt Hirntod und Zustimmung zur Organentnahme vor und besitzt der Hirntote transplantierbare Organe, wird er bis zur Organentnahme weiterhin künstlich beatmet und künstlich ernährt.

Die Organentnahme erfolgt in ca. 70% der Fälle innerhalb 18 Stunden nach Feststellung des Hirntods. (Quelle: DSO Jahresbericht)

primäre Hirnschädigung Eine primäre Hirnschädigung liegt dann vor, wenn die Ursache direkt am Kopf erfolgte (z.B. Unfall) oder am direkte am Kopf vorliegt (z.B. Hirnblutung).

Außer dem Herzstillstand, der zu einer sekundären Hirnschädigung führt, sind alle anderen in den Hirntod führende Ursachen primär: Hirnblutung, Hirninfarkt, Schädelhirntraume, primärer Hirntumor, Entzündungen des Gehirns und Wasserkopf. Da bei primärer Hirnschädigung die Aufhebung der Ursache nicht möglich ist, ist bei primärer Hirnschädigung zwischen 1. und 2. klinischen Diagnostik eine Frist von 12 Stunden einzuhalten.

Reanimation Eine Reanimation ist eine Wiederbelebung eines Menschen, z.B. durch Mund-zu-Mund-Beatmung und/oder Herzdruckmassage.

Manchmal wird Hypothermie auch als Wiederbelebung bezeichnet. Dies erweckt den Eindruck, dass man Hirntote wiederbeleben könne. Dies ist falsch. Ist der Hirntod festgestellt, gibt es keine Möglichkeit, ihn wieder ins Leben zurück zu holen.

Rückenmark Das Rückenmark gehört mit dem Gehirn mit zum Zentralnervensystem (ZNS). In ihm sind die spinalen Reflexe (vom Rückenmark ausgehend) verortet.
sekundäre Hirnschädigung Eine sekundäre Hirnschädigung liegt nur dann vor, wenn ein Mensch nach einem Stillstand des Blutkreislaufs reanimiert wurde, z.B. nach einem Herzstillstand.

Nur bei einer sekundären Hirnschädigung ist die Ursache mit der erfolgreichen Reanimation behbar. Das Gehirn wird damit wieder mit Sauerstoff versorgt. - Um die noch im Sterbeprozess befindlichen Gehirnzellen vom Absterben zurück zu halten, wird diesen Patienten für 24 Stunden das Blut auf 33°C abgekühlt (Hypothermie). Da durch die Reanimation die Ursache für den drohenden Hirntod behoben wurde und das Gehirn wieder mit Sauerstoff versorgt wird, ist bei sekundärer Hirnschädigung zwischen 1. und 2. klinischen Diagnostik eine Frist von 72 Stunden einzuhalten.

spinale Reflexe Spinale Reflexe sind dem Rückenmark zuzuordnende Reflexe.

Bei Hirntoten gehören hierzu Bewegungen von Armen und Beinen, das Ansteigen von Puls und Blutdruck (erfolgt bei ca. 30% der Organspender beim Öffnen des Körpers) wie auch die häufig genannte Erektion. Neben den spinalen Reflexen gibt es die zerebralen Reflexe (vom Gehirn stammend).

Transplantationsgesetz Das Transplantationsgesetz (TPG) wurde in Deutschland im Jahre 1997 verarschiedet. Im Jahre 2012 erhielt es die letzte größere Veränderung. Dabei wurde die Erklärungsregelung eingeführt.
Vergaberichtlinie Die Vergaberichtlinie (Allokation) wird von der Bundesärztekammer für Eurotransplant erlassen. Nach ihr werden in Deutschland die Organe vergeben.
Voraussetzungen Bevor mit der Hirntoddiagnostik begonnen wird, sind die Voraussetzungen abzuklären. Es muss ausgeschlossen sein, dass die vorliegenden Symtome keine anderen Ursachen haben, wie z.B.: Intoxikation (Vergiftung), Relaxation (Entspannung), Hypothermie (Unterkühlung), metabolisches oder endokrines Koma oder Schock. Für jedes dieser Möglichkeiten (damit keines übersehen oder vergessen wird) zeichnen die beiden Ärzte mit ihrer Unterschrift ab, dass nichts von alle dem vorliegt.

Erst wenn sicher ist, dass der vorliegende Zustand auf keiner dieser Möglichkeiten zurück zu führen ist, kann mit der klinischen Diagnostik begonnen werden.

Wahrnehmung Unter Wahrnehmung wird die Summe der bewussten Informationsgewinnung und -verarbeitung aus Reizen der Umwelt und im Körperinneren verstanden. Primär sind dies unsere 5 Sinne: Sehen, Hören, Riechen, Schmecken und Tasten.
Zentralnervensystem Das Zentralnervensystem (ZNS) besteht bei Wirbeltieren aus dem Gehirn und dem Rückenmark.
zerebrale Reflexe Zerebrale Reflexe sind dem Gehirn zuzuordnende Reflexe.

Bei der Hirntoddiagnostik werden die unbedingten (d.h. angeborenen) zerebralen Reflexe überprüft. Wenn auch nur einer dieser Reflexe vorhanden ist, liegt kein Hirntod vor. - Diese getesten unbedingten zerebrale Reflexe kann man auch als hardwaremäßig verdrahtete Reflexe unseres Gehirns ansehen, die unabhängig von unserem Bewusstsein funktionieren. D.h. z.B. dass wir noch in einem Zustand der Ohnmacht weiteratmen. Neben den zerebralen Reflexe gibt es noch die spinalen Reflexe.