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Halb- und Unwahrheiten zur Organspende
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Version vom 27. Februar 2014, 09:07 Uhr
min | Zitat aus dem Clip | Richtigstellung |
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1 | Von Schauergeschichten und esoterischen Mythen ist oft die Rede, wenn es um nackte Tatsachen bei der Organspende geht. Dabei haben Menschen, die Organe spenden wollen, ein Anrecht darauf, wahrheitsgetreu aufgeklärt zu werden. Nur so ist eine informierte Entscheidung möglich. Doch viele Fakten werden in Aufklärungsbroschüren beschönigt, wenn nicht gar verschwiegen. Ein gravierendes Beispiel sind Vollnarkosen bei der Organentnahme. | |
2 | Offiziell heißt es: Patientenverfügung kollidiert nicht mit dem Wunsch Organe zu spenden. Insider sagen: "In 99% er Fälle entspricht das nicht der Realität." Doch das erfährt der Laie nicht. | |
2 | In der Patientenverfügung des Justizministeriums heißt es lapidar, Zitat: "... Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor." | |
2 | Doch was heißt das genau und um welche Maßnahmen handelt es sich? - Das erfährt man nur in der Fachliteratur. Dass jemand verfügt hat, dass er bei einer aussichtslosen Prognose ohne Maximaltherapie in Ruhe sterben möchte, und trotzdem Organe spenden will, entsteht ein Konflikt. Die durchaus übliche Spenderkonditionierung vor der Hirntoddiagnose ist gar nicht möglich. Dazu gehören unter anderem Wiederbelebungsmaßnahmen und vieles andere mehr. | |
3 | Auch die Qualität der Organe wird bereits vor der Hirntoddiagnose gecheckt, z.B. mit einem Herzkatheter. | |
3 | Inversive Maßnahmen, die nicht dem sterbenden Patienten nutzen. Sie dienen ausschließlich dem Organempfänger. | |
3 | Juristisch möglich ist dies nur, wenn darüber umfassend aufgeklärt wird. | |
3 | Patientenverfügung und Organspende - ein Thema, das gravierende medizinische, ethische und juristische Fragen aufwirft. | |
4 | Es werden Maßnahmen vorgenommen, dass Organe überhaupt nach dem eingetretenen Hirntod noch verwendbar sind. Das ist ein Faktum ... damit die Organe, in Anführungszeichen, frisch bleiben. <Ab hier: Wortlaut von Christiane Fischer, Ärztin und Mitglied des Deutschen Ethikrats.</ref> | |
4 | Im Falle eines Hirntods stimme ich auch organprodektiven Maßnahmen kurz vor dem Hirntod zu. Wenn dem nicht zugestimmt wird, kann man die eigentlich nicht machen. | |
5 | Ich denke, zu sagen, wir brauchen mehr und mehr Organe, also das Ziel heiligt die Mittel, ist nicht in Ordnung. | |
5 | Ich glaube nicht, dass das Ziel, wir brauchen mehr und mehr Organe, immer das richtige Ziel ist. | |
5-6 | Wir brauchen eine ordentliche Aufklärung. Wir brauchen eine gute Einwilligung. Wir brauchen eine Einwilligung, die auch mit der Patientenverfügung kompatibel ist. Da haben wir ja ein ganz anderes Problem. Ich gebe eine Patientenverfügung zur Beendigung der Maßnahmen und ich gebe eine Einwilligung meine Organe im Hirntodesfall zu entnehmen. Das funktioniert nicht zusammen. Ich brauche eigentlich eine Einwilligung für beides zusammen, sonst gehts nicht. | |
8 | Das Dilemma heißt: Wir brauchen mehr Organe, um Leben zu retten. Das Dilemma heißt auch: Die Würde des Sterbenden und dann des Toten muss gewahrt werden. Und dieses Dilemma aufzulösen ist nicht einfach. |
Anhang
Anmerkungen