Klaus-Peter Jörns: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Organspende-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
[https://de.wikipedia.org/wiki/Klaus-Peter_J%C3%B6rns  Klaus-Peter Jörns] (*1939) ist ein deutscher evangelischer Pfarrer, Theologe und Buchautor.




== Schriften ==
=== Die theoretische Basis der heutigen Organtransplantationspraxis  (06.11.2000) ===
Am 06.11.2000 gab Klaus-Peter Jörns seine Thesen zur Anhörung vor der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin des Deutschen Bundestages ab.<ref>Klaus-Peter Jörns: Die theoretische Basis der heutigen Organtransplantationspraxis stellt wissenschaftstheoretisch, anthropologisch und ethisch eine Grenzüberschreitung dar. Thesen zur Anhörung vor der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin des Deutschen Bundestages. (06.11.2000) Nach: http://web.archive.org/web/20010310103214/http://initiative-kao.de:80/theor_basis.htm Zugriff am 01.06.2020.</ref> Darin heißt es:
{{Zitat2|Das gilt für das Leben vor und nach dem Ausfall aller meßbaren Hirnfunktionen.}}
Siehe: [[Nullsummenzustand]]
{{Zitat2|Künstlich beatmet werden kann ein Mensch nur, weil dieses Leben in einer Vielzahl immer noch hochkomplexer Funktionszusammenhänge weiterbesteht und durch die künstliche Atmung gestützt wird.}}
Siehe: [[Körper]], [[Mensch]]
{{Zitat2|Nicht zuletzt die von mehreren „hirntoten“ Frauen geborenen Kinder bezeugen dies.}}
Siehe: [[schwangere Hirntote]]
{{Zitat2|Weil es aber dieses eine, unteilbare Leben ist, kann es durch den Ausfall der Gehirnfunktionen zwar schwer geschädigt werden; beendet wird es dadurch aber noch nicht.}}
Siehe: [[Hirntod]], [[Todesverständnis]]
{{Zitat2|Das Bedürfnis nach Geborgenheit im Krankenhaus und in der Arzt-Patient-Beziehung, die natürlich auch Schutz vor einer Verzweckung des eigenen Leibes bieten soll.}}
Siehe: [[Verzweckung]]
{{Zitat2|Kein Zweig der High-Tech-Medizin sollte deshalb künftig vom Gesetzgeber gefördert werden, dessen Praxis auf vergleichbaren wissenschaftstheoretischen, anthropologischen, juristischen und ethisch-seelsorgerlichen Grenzüberschreitungen beruht.}}
Medizinischer Fortschritt und [[Wissenszuwachs]] kann nicht verboten werden.
{{Zitat2|Dabei sind sowohl der anthropologische („das Leben“) als auch der individuell-biographische Aspekt („mein Leben“) zu bedenken und miteinander zu verbinden.}}
{{Zitat2| Es geht darum, daß er in Frieden sterben kann, ja, noch deutlicher: daß er sein Sterben in Frieden vollenden kann.}}
{{Zitat2| Die Diagnose des „Hirntodes“ markiert vielmehr einen Punkt, von dem ab es nach menschlichem Ermessen feststeht, daß es keine Gesundung dieses Menschen mehr gibt.}}
Siehe: [[Datenbank unseres Lebens]]
{{Zitat2|Auch die Angehörigen können sich dann auf dieses Sterben einstellen und den Sterbenden begleiten.}}
Siehe: [[Sterbebegleitung]]
{{Zitat2|Es erweckt Mißtrauen in der Öffentlichkeit, wenn zur Einführung eines neuen medizinischen Therapieverfahrens ein Jahrhunderte lang gültiges Todeskriterium durch ein anderes ersetzt wird – zumal dieses neue Todeskriterium „Hirntod“ angesichts des Zustandes künstlich beatmeter Menschen keinerlei unmittelbare Evidenz besitzt.}}
Siehe: [[Todesverständnis]]
{{Zitat2|Ich behaupte nun, daß niemand diese Gleichsetzung von „Hirntod“ und Tod braucht und auch niemand auf den Gedanken kommt, derart wegwerfend über sterbendes menschliches Leben zu reden, der von den Interessen des Sterbenden selbst ausgeht. Jene Gleichsetzung ist ausschließlich fremdbegründet, und als solche ethisch suspekt, denn sie wendet sich prinzipiell gegen die Interessen des Menschen, bei dem der Ausfall aller meßbaren Hirnfunktionen diagnostiziert worden ist bzw. wird, und gegen Wahrnehmungen und Gefühle der Angehörigen.}}
Siehe: [[Todesdefinition]], [[Phänomen-Ebene]]
{{Zitat2|Die mittlerweile den Transplantationskoordinatoren antrainierten Strategien, mit denen diese jene Wahrnehmungen und Gefühle auszuschalten versuchen, um an die Organe zu kommen, stellen nach meinem Verständnis von Seelsorge psychische Gewaltanwendung gegen Menschen in einer Schockphase dar, auch wenn sie mittlerweile zynischerweise als „Trauerhilfe“ umdeklariert werden.}}
Daher 2012 die [[Entscheidungsregelung]], die jedoch versagte. Die hierfür ideale [[Widerspruchsregelung]] wurde am 16.01.2020 gegen den Willen des Volkes im Bundestag abgelehnt.
{{Zitat2|...  wo es um Lebensphänomene geht, eine unabweisbare Forderung.}}
Siehe: [[Phänomen-Ebene]]
{{Zitat2|Sie hat den divergierenden wissenschaftlichen und religiösen Positionen im Blick darauf, wie der Ausfall der meßbaren Hirnfunktionen bewertet wird, einen ganz anderen Stellenwert als in Deutschland eingeräumt.}}
Siehe: [[Nullsummenzustand]]
{{Zitat2|Es liegt in der inneren Konsequenz eines solchen Denkansatzes, wenn Philosophen wie Peter Singer den Schluß gezogen haben, nur dann sei der Mensch Mensch, wenn er fähig sei zu denken und Bewußtsein habe. Das ist eine eindimensionale Verzerrung des Menschen, gegen die theologische Anthropologie scharf protestieren muß.}}
Siehe: [[PAS 2006]]
{{Zitat2|Tut sie dies, reklamiert sie damit sowohl den Menschen im Mutterleib, dessen Gehirn noch nicht ausgebildet ist, als auch den hirntoten Menschen als Menschen, der ein zu schützendes Leben ist und unverlierbare Würde hat.}}
Siehe: [[Embryo]]
{{Zitat2|Der Mensch ist Mensch, wie er jeweils ist.}}
Der [[Leichnam]] ist kein [[Mensch]].
=== 0 ===
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|
{{Zitat2|


== Schriften ==
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|
 
{{Zitat2|


{{Zitat2|


== Sonstiges ==
== Sonstiges ==
Zeile 9: Zeile 188:
Schärfer als [[Hans Grewel]] "fiel die Kritik an den Kirchen bei Klaus-Peter Jörns aus, der der gemeinsamen Erklärung in einem Artikel im 'Deutschen Ärzteblatt' vom 13. Juli 1992 vorwarf, sie verfechte 'die Sache der Transplanteure'. Indem sie von der 'Notwendigkeit der Organspende' spreche, mache sie 'aus Nächstenliebe Christenpflicht'. Für einen theologische Ethik sei die Todesdefinition, die die Schrift der Kirchen übernommen habe, 'besonders fatal', denn die Hirntoten, denen die Organe entnommen würden, seien 'partiell Tote'; von einem 'ganzheitlichen Menschenbild' her sei "die Gleichsetzung von Hirntod und Tod nicht zu akzeptieren'. Die Organentnahme bedeute einen 'Eingriff ins Sterbegeschehen'; niemand wisse wirklich, 'wie Eingriffe in den sterbenden Leib von Menschen erlebt werden'. Die Schrift der Kirchen achte 'die Ebene der Gefühle erheblich geringer als den Organbedarf der Leidenden' und lasse unerwähnt, 'daß das medizintechnisch Notwendige bei der Explantation eine kontinuierliche Sterbebegleitung unmöglich macht'. ... In zwei parallelen Artikel in den 'Evangelischen Kommentaren' und der 'Berliner Theologischen Zeitschrift' entwickelte Jörns diese Überlegungen weiter und wandte sich dabei ausdrücklich auch gegen die von den Kirchen als 'möglich' angesprochene Informationslösung."<ref>Ruth Denkhaus: Die evangelische Debatte um Hirntod und Organspende. In: Stephan M. Probst: Hirntod und Organspende aus interkultureller Sicht. Leipzig 2019, 190.</ref>
Schärfer als [[Hans Grewel]] "fiel die Kritik an den Kirchen bei Klaus-Peter Jörns aus, der der gemeinsamen Erklärung in einem Artikel im 'Deutschen Ärzteblatt' vom 13. Juli 1992 vorwarf, sie verfechte 'die Sache der Transplanteure'. Indem sie von der 'Notwendigkeit der Organspende' spreche, mache sie 'aus Nächstenliebe Christenpflicht'. Für einen theologische Ethik sei die Todesdefinition, die die Schrift der Kirchen übernommen habe, 'besonders fatal', denn die Hirntoten, denen die Organe entnommen würden, seien 'partiell Tote'; von einem 'ganzheitlichen Menschenbild' her sei "die Gleichsetzung von Hirntod und Tod nicht zu akzeptieren'. Die Organentnahme bedeute einen 'Eingriff ins Sterbegeschehen'; niemand wisse wirklich, 'wie Eingriffe in den sterbenden Leib von Menschen erlebt werden'. Die Schrift der Kirchen achte 'die Ebene der Gefühle erheblich geringer als den Organbedarf der Leidenden' und lasse unerwähnt, 'daß das medizintechnisch Notwendige bei der Explantation eine kontinuierliche Sterbebegleitung unmöglich macht'. ... In zwei parallelen Artikel in den 'Evangelischen Kommentaren' und der 'Berliner Theologischen Zeitschrift' entwickelte Jörns diese Überlegungen weiter und wandte sich dabei ausdrücklich auch gegen die von den Kirchen als 'möglich' angesprochene Informationslösung."<ref>Ruth Denkhaus: Die evangelische Debatte um Hirntod und Organspende. In: Stephan M. Probst: Hirntod und Organspende aus interkultureller Sicht. Leipzig 2019, 190.</ref>


In die ähnliche Richtung wie [[Hans Grewel]] "argumentiert Jörns, wenn er schreibt, dass der hinter der Hirntodkonzeption stehende Dualismus seine gedankliche Basis 'im modernen Utilitarismus' habe, 'der die Kriterien des Menschlichen (die conditio humana) an Bewußtsein und an die Funktionstüchtigkeit des Gehirns im Sinne der Selbstbilder bindet, die der homa sapiens von sich geschaffen hat'."<ref>Ruth Denkhaus: Die evangelische Debatte um Hirntod und Organspende. In: Stephan M. Probst: Hirntod und Organspende aus interkultureller Sicht. Leipzig 2019, 192.</ref>





Aktuelle Version vom 31. Mai 2020, 20:56 Uhr

Klaus-Peter Jörns (*1939) ist ein deutscher evangelischer Pfarrer, Theologe und Buchautor.


Schriften

Die theoretische Basis der heutigen Organtransplantationspraxis (06.11.2000)

Am 06.11.2000 gab Klaus-Peter Jörns seine Thesen zur Anhörung vor der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin des Deutschen Bundestages ab.[1] Darin heißt es:

Das gilt für das Leben vor und nach dem Ausfall aller meßbaren Hirnfunktionen.

Siehe: Nullsummenzustand

Künstlich beatmet werden kann ein Mensch nur, weil dieses Leben in einer Vielzahl immer noch hochkomplexer Funktionszusammenhänge weiterbesteht und durch die künstliche Atmung gestützt wird.

Siehe: Körper, Mensch

Nicht zuletzt die von mehreren „hirntoten“ Frauen geborenen Kinder bezeugen dies.

Siehe: schwangere Hirntote

Weil es aber dieses eine, unteilbare Leben ist, kann es durch den Ausfall der Gehirnfunktionen zwar schwer geschädigt werden; beendet wird es dadurch aber noch nicht.

Siehe: Hirntod, Todesverständnis

Das Bedürfnis nach Geborgenheit im Krankenhaus und in der Arzt-Patient-Beziehung, die natürlich auch Schutz vor einer Verzweckung des eigenen Leibes bieten soll.

Siehe: Verzweckung

Kein Zweig der High-Tech-Medizin sollte deshalb künftig vom Gesetzgeber gefördert werden, dessen Praxis auf vergleichbaren wissenschaftstheoretischen, anthropologischen, juristischen und ethisch-seelsorgerlichen Grenzüberschreitungen beruht.

Medizinischer Fortschritt und Wissenszuwachs kann nicht verboten werden.

Dabei sind sowohl der anthropologische („das Leben“) als auch der individuell-biographische Aspekt („mein Leben“) zu bedenken und miteinander zu verbinden.
Es geht darum, daß er in Frieden sterben kann, ja, noch deutlicher: daß er sein Sterben in Frieden vollenden kann.
Die Diagnose des „Hirntodes“ markiert vielmehr einen Punkt, von dem ab es nach menschlichem Ermessen feststeht, daß es keine Gesundung dieses Menschen mehr gibt.

Siehe: Datenbank unseres Lebens

Auch die Angehörigen können sich dann auf dieses Sterben einstellen und den Sterbenden begleiten.

Siehe: Sterbebegleitung

Es erweckt Mißtrauen in der Öffentlichkeit, wenn zur Einführung eines neuen medizinischen Therapieverfahrens ein Jahrhunderte lang gültiges Todeskriterium durch ein anderes ersetzt wird – zumal dieses neue Todeskriterium „Hirntod“ angesichts des Zustandes künstlich beatmeter Menschen keinerlei unmittelbare Evidenz besitzt.

Siehe: Todesverständnis

Ich behaupte nun, daß niemand diese Gleichsetzung von „Hirntod“ und Tod braucht und auch niemand auf den Gedanken kommt, derart wegwerfend über sterbendes menschliches Leben zu reden, der von den Interessen des Sterbenden selbst ausgeht. Jene Gleichsetzung ist ausschließlich fremdbegründet, und als solche ethisch suspekt, denn sie wendet sich prinzipiell gegen die Interessen des Menschen, bei dem der Ausfall aller meßbaren Hirnfunktionen diagnostiziert worden ist bzw. wird, und gegen Wahrnehmungen und Gefühle der Angehörigen.

Siehe: Todesdefinition, Phänomen-Ebene

Die mittlerweile den Transplantationskoordinatoren antrainierten Strategien, mit denen diese jene Wahrnehmungen und Gefühle auszuschalten versuchen, um an die Organe zu kommen, stellen nach meinem Verständnis von Seelsorge psychische Gewaltanwendung gegen Menschen in einer Schockphase dar, auch wenn sie mittlerweile zynischerweise als „Trauerhilfe“ umdeklariert werden.

Daher 2012 die Entscheidungsregelung, die jedoch versagte. Die hierfür ideale Widerspruchsregelung wurde am 16.01.2020 gegen den Willen des Volkes im Bundestag abgelehnt.

... wo es um Lebensphänomene geht, eine unabweisbare Forderung.

Siehe: Phänomen-Ebene

Sie hat den divergierenden wissenschaftlichen und religiösen Positionen im Blick darauf, wie der Ausfall der meßbaren Hirnfunktionen bewertet wird, einen ganz anderen Stellenwert als in Deutschland eingeräumt.

Siehe: Nullsummenzustand

Es liegt in der inneren Konsequenz eines solchen Denkansatzes, wenn Philosophen wie Peter Singer den Schluß gezogen haben, nur dann sei der Mensch Mensch, wenn er fähig sei zu denken und Bewußtsein habe. Das ist eine eindimensionale Verzerrung des Menschen, gegen die theologische Anthropologie scharf protestieren muß.

Siehe: PAS 2006

Tut sie dies, reklamiert sie damit sowohl den Menschen im Mutterleib, dessen Gehirn noch nicht ausgebildet ist, als auch den hirntoten Menschen als Menschen, der ein zu schützendes Leben ist und unverlierbare Würde hat.

Siehe: Embryo

Der Mensch ist Mensch, wie er jeweils ist.

Der Leichnam ist kein Mensch.

0

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

Sonstiges

Außensichten

Schärfer als Hans Grewel "fiel die Kritik an den Kirchen bei Klaus-Peter Jörns aus, der der gemeinsamen Erklärung in einem Artikel im 'Deutschen Ärzteblatt' vom 13. Juli 1992 vorwarf, sie verfechte 'die Sache der Transplanteure'. Indem sie von der 'Notwendigkeit der Organspende' spreche, mache sie 'aus Nächstenliebe Christenpflicht'. Für einen theologische Ethik sei die Todesdefinition, die die Schrift der Kirchen übernommen habe, 'besonders fatal', denn die Hirntoten, denen die Organe entnommen würden, seien 'partiell Tote'; von einem 'ganzheitlichen Menschenbild' her sei "die Gleichsetzung von Hirntod und Tod nicht zu akzeptieren'. Die Organentnahme bedeute einen 'Eingriff ins Sterbegeschehen'; niemand wisse wirklich, 'wie Eingriffe in den sterbenden Leib von Menschen erlebt werden'. Die Schrift der Kirchen achte 'die Ebene der Gefühle erheblich geringer als den Organbedarf der Leidenden' und lasse unerwähnt, 'daß das medizintechnisch Notwendige bei der Explantation eine kontinuierliche Sterbebegleitung unmöglich macht'. ... In zwei parallelen Artikel in den 'Evangelischen Kommentaren' und der 'Berliner Theologischen Zeitschrift' entwickelte Jörns diese Überlegungen weiter und wandte sich dabei ausdrücklich auch gegen die von den Kirchen als 'möglich' angesprochene Informationslösung."[2]

In die ähnliche Richtung wie Hans Grewel "argumentiert Jörns, wenn er schreibt, dass der hinter der Hirntodkonzeption stehende Dualismus seine gedankliche Basis 'im modernen Utilitarismus' habe, 'der die Kriterien des Menschlichen (die conditio humana) an Bewußtsein und an die Funktionstüchtigkeit des Gehirns im Sinne der Selbstbilder bindet, die der homa sapiens von sich geschaffen hat'."[3]



Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Klaus-Peter Jörns: Die theoretische Basis der heutigen Organtransplantationspraxis stellt wissenschaftstheoretisch, anthropologisch und ethisch eine Grenzüberschreitung dar. Thesen zur Anhörung vor der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin des Deutschen Bundestages. (06.11.2000) Nach: http://web.archive.org/web/20010310103214/http://initiative-kao.de:80/theor_basis.htm Zugriff am 01.06.2020.
  2. Ruth Denkhaus: Die evangelische Debatte um Hirntod und Organspende. In: Stephan M. Probst: Hirntod und Organspende aus interkultureller Sicht. Leipzig 2019, 190.
  3. Ruth Denkhaus: Die evangelische Debatte um Hirntod und Organspende. In: Stephan M. Probst: Hirntod und Organspende aus interkultureller Sicht. Leipzig 2019, 192.