Argumente gegen die WSR: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Organspende-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierung: visualeditor-switched
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 10: Zeile 10:




<!-- Möglicher Buchtitel: Auf dem Prüfstand - Argumente gegen die Widerspruchsregelung -->


== Anhang ==
== Anhang ==

Version vom 28. Januar 2023, 09:34 Uhr

Gegen die Einführung der Widerspruchsregelung wurden verschiedene Argumente vorgebracht. Sie alle werden hier einer nüchtern sachlichen Analyse unterzogen:

  1. Das Vertrauen müsse zurückgewonnen werden.[1]
    Der Vertrauensverlust ist ein Märchen, das sich hartnäckig hält. Ein Vertauensverlust würde sich nach der Feststellung des Hirntods in sinkenden Prozentzahlen der Zustimmung zur Organspende zeigen. Die Zustimmung zeigt sich ab 2011 jedoch so: 2011 (66,7%), 2012 (66,0%), 2013 (63,9%), 2014 (68,8%), 2015 (70,3), 2016 (68,7%), 2017 (73,3%), 2018 (67,4%), 2019 (75,9%). Vor den 2012 bekannt gewordenen Skandalen lag die Zustimmung bei 66,x%. Diese sank 2013 auf 63,9% ab, stieg dann jedoch auf 67,x bis 75,x% an. Damit ist belegt, dass die Zustimmung zur Organspende zwar im Jahr 2013 eingebrochen ist, dass es ab 2014 durchgehend eine höhere Zustimmung zur Organspende gab.
  2. Organspende würde den Sterbeprozess verändern.[2]
    Organspende verändert nicht den Sterbeprozess, da Hirntote bereits tot sind und damit der Sterbeprozess abgeschlossen ist. Siehe: Individualtod, Todesverständnis, Todeszeichen, Todesfeststellung und Todesbescheinigung[Anm. 1]
  3. Es soll eine persönliche Entscheidung sein.[3]
    Im Jahr 2019 lag bei 18,8% der Hirntoten eine schriftliche Willenserklärung vor, bei 24,8% eine mündliche Willenserklärung. Bei 44,2% haben die Hinterbliebenen der Organentnahme zugestimmt, bei 12,2% haben die Hinterbliebenen entschieden. Es haben 3,1% der Hirntoten der Organentnahme schriftlich widersprochen, 28,7% haben mündlich widersprochen. Bei 26,6% haben die Hinterbliebenen den Widerspruch vermutet, bei 41,6% haben die Hinterbliebenen entschieden. - Damit ist eindeutig belegt, dass in der Mehrheit der Fälle nicht die Hirntoten zu ihrer Lebzeit sich für oder gegen die Organentnahme entschieden haben. In den meisten Fällen haben die Hinterbliebenen entschieden. Die WSR würde dies schlagartig ändern.
  4. Die persönliche Entscheidung, Organe zu spenden, sollte jederzeit in größtmöglicher Freiheit erfolgen.[4]
    Diese "größtmögliche Freiheit" hat jeder auch bei eingeführter WSR. Unabhängig von der Regelung endet diese "persönliche Entscheidung" mit dem Eintritt des Todes. Die zum Hirntod führende Ursache erfolgt meist plötzlich und ohne Vorwarnung. Ab diesem Zeitpunkt ist der Mensch nicht mehr handlungsfähig. Daher ist es so wichtig, dass die "persönliche Entscheidung" vorher getroffen wird. Nach der zum Hirntod führenden Ursache ist der Mensch handlungsunfähig.
  5. Die persönliche Entscheidung, Organe zu spenden, sollte ohne Druck getroffen werden können.[5]
    Dass "ohne Druck" entschieden wird, ist unabhängig von der Regelung. Die zum Hirntod führende Ursache erfolgt meist plötzlich und ohne Vorwarnung. Ab diesem Zeitpunkt ist der Mensch nicht mehr handlungsfähig. Daher ist die zum Hirntod führende Ursache der Druck machende Faktor. Die WSR würde dies sehr deutlich vermitteln. Denn wenn der Hirntod festgestellt ist, kann diese Frage nicht mehr verschoben werden. Sie steht jetzt an und muss jetzt entschieden werden.
  6. Das Nachbesserungspotential im Rahmen der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung der Organspende sollte zuerst voll ausgeschöpft werden.[6]
    Bereits im Jahr 2019 wurden verschiedene Verbesserungen eingeführt, die die Zahlen der Organspender heben sollten. Bis Anfang 2023 ist hiervon keine spürbare Verbesserung feststellbar.



Anhang

Anmerkungen

  1. In der "Gemeinsamen Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und des Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union" heißt es an dieser Stelle weiter: "Dazu gehört auch offen darüber zu sprechen, dass die Organspende den Sterbeprozess verändert, was für nicht wenige Menschen mit erheblichen Unsicherheiten und Ängsten einhergeht. Ziel der Aufklärung und des öffentlichen Diskurses sollte sein, Menschen diese Unsicherheiten und Ängste durch Gesprächsangebote und umfassende Informationen zu nehmen und sie so zu einer Entscheidung zu befähigen."
    Diese gemeinsame Stellungnahme vermittelt zum Hirntod keine Informationen, sondern schürt mit seiner Anspielung, dass Organspende den Sterbeprozess verändere, die Unsicherheit und die Ängste. Damit handeln die Verfasser konntraproduktiv.

Einzelnachweise