Vorlage:Regelungen: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Erklärungsregelung]] <br>  Bei der Erklärungsregelung soll jeder während seiner Lebzeit sich für den Fall seines Hirntodes zur Frage der [[Organentnahmem]] erklären und diese Erklärung schriftlich festhalten, am besten auf einem [[OSA]] oder in einer [[PV]].
* [[Erklärungsregelung]] <br>  Bei der Erklärungsregelung soll jeder während seiner Lebzeit sich für den Fall seines Hirntodes zur Frage der [[Organentnahmem]] erklären und diese Erklärung schriftlich festhalten, am besten auf einem [[OSA]] oder in einer [[PV]].
* [[Widerspruchsregelung]] <br>  Bei der Widerspruchsregelung soll jeder während seiner Lebzeit sich für den Fall seines Hirntodes zur Frage der [[Organentnahmem]] entscheiden und im Falle des Widerspruchs diesen schriftlich festhalten, am besten auf einem [[OSA]] oder in einer [[PV]].
* [[Widerspruchsregelung]] <br>  Bei der Widerspruchsregelung soll jeder während seiner Lebzeit sich für den Fall seines Hirntodes zur Frage der [[Organentnahmem]] entscheiden und im Falle des Widerspruchs diesen schriftlich festhalten, am besten auf einem [[OSA]] oder in einer [[PV]].
* [[Informationsregelung]] <br>  Bei  der  Informationsregelung müssen  die  [[Hinterbliebene]] über  die  geplante  Organentnahme informiert werden. Es bedarf jedoch keiner ausdrücklichen Zustimmung.
* [[Notstandsregelung]] <br>  Die Notstandsregelung besitzt keine Möglichkeit der [[Selbstbestimmung]]. Bei ihr sind alle Hirntote mit gesunden Organen per Gesetz Organspender. Einen Widerspruch gibt es hierzu nicht.
* [[Notstandsregelung]] <br>  Die Notstandsregelung besitzt keine Möglichkeit der [[Selbstbestimmung]]. Bei ihr sind alle Hirntote mit gesunden Organen per Gesetz Organspender. Einen Widerspruch gibt es hierzu nicht.


{{Back_gruen|Unabhängig von der geltenden Regelung<ref group="Anm.">Einzig die [[Notstandsregelung]] ist hiervon ausgenommen.</ref><br>geht es immer auf der Grundlage des [[Selbstbestimmungsrechts]]<br>um die Umsetzung des Willens des [[Hirntoten]].}}
{{Back_gruen|Unabhängig von der geltenden Regelung<ref group="Anm.">Einzig die [[Informtionsregelung]] und die [[Notstandsregelung]] sind hiervon ausgenommen.</ref><br>geht es immer auf der Grundlage des [[Selbstbestimmungsrechts]]<br>um die Umsetzung des Willens des [[Hirntoten]].}}

Version vom 17. Januar 2024, 18:24 Uhr

Google kannte am 04.04.2023 rund 13.300 Ergebnisse mit "Widerspruchsregelung" und rund 112.000 Ergebnisse mit "Widerspruchslösung". Das ist ein Zahlenverhältnis von 1:10.

Worte erzeugen in unseren Gehirnen Bilder und Vorstellungen.
Falsche Wörter erzeugen falsche Bilder und falsche Vorstellungen.
Daher ist es so wichtig, sich über die Wortwahl Gedanken zu machen.

Faktisch handelt es sich hierbei um keine Lösung, weil es nichts löst, sondern um eine Regelung, weil es regelt, ob im Falle des festgestellten Hirntods eine Organspende erfolgen kann.

Staatliche Regelungen regeln auch das,
was der Bürger zu seiner Lebzeit nicht geregelt hat,
z.B. das Testament. Siehe: schweigen

Es gibt verschiedene Regelungen, wie nach der Feststellung des Hirntods die Frage beantwortet wird, ob dem Hirntoten Organe entnommen werden dürfen. Sie alle sind getragen von dem Grundrecht der Selbstbestimmung. Es ist aber niemand verpflichtet, von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu nehmen:

  • Zustimmungsregelung
    Bei der Zustimmungsregelung soll jeder während seiner Lebzeit sich für den Fall seines Hirntodes zur Frage der Organentnahmem entscheiden und diese Entscheidung schriftlich festhalten, am besten auf einem OSA oder in einer PV.
  • Entscheidungsregelung
    Bei der Entcheidungsregelung soll jeder während seiner Lebzeit sich für den Fall seines Hirntodes zur Frage der Organentnahmem entscheiden und diese Entscheidung schriftlich festhalten, am besten auf einem OSA oder in einer PV.
  • Erklärungsregelung
    Bei der Erklärungsregelung soll jeder während seiner Lebzeit sich für den Fall seines Hirntodes zur Frage der Organentnahmem erklären und diese Erklärung schriftlich festhalten, am besten auf einem OSA oder in einer PV.
  • Widerspruchsregelung
    Bei der Widerspruchsregelung soll jeder während seiner Lebzeit sich für den Fall seines Hirntodes zur Frage der Organentnahmem entscheiden und im Falle des Widerspruchs diesen schriftlich festhalten, am besten auf einem OSA oder in einer PV.
  • Informationsregelung
    Bei der Informationsregelung müssen die Hinterbliebene über die geplante Organentnahme informiert werden. Es bedarf jedoch keiner ausdrücklichen Zustimmung.
  • Notstandsregelung
    Die Notstandsregelung besitzt keine Möglichkeit der Selbstbestimmung. Bei ihr sind alle Hirntote mit gesunden Organen per Gesetz Organspender. Einen Widerspruch gibt es hierzu nicht.
Unabhängig von der geltenden Regelung[Anm. 1]
geht es immer auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts
um die Umsetzung des Willens des Hirntoten.


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