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Die Medizin geht davon nicht aus, sie kann dies belegen. Siehe: [[Alan | Die Medizin geht davon nicht aus, sie kann dies belegen. Siehe: [[Alan Shewmon]] | ||
{{Zitat2|Der Hirntod ist aber keine natürliche Grenze zwischen Leben und Tod, sondern eine juristische und medizinische Setzung, die für die Organentnahme notwendig ist. (11)}} | {{Zitat2|Der Hirntod ist aber keine natürliche Grenze zwischen Leben und Tod, sondern eine juristische und medizinische Setzung, die für die Organentnahme notwendig ist. (11)}} | ||
Es gibt keine natürliche Grenze zwischen Leben und Tod. Es gibt nur Definitionen. Siehe: [[ | Es gibt keine natürliche Grenze zwischen Leben und Tod. Es gibt nur Definitionen. Siehe: [[Todesdefinition]] | ||
{{Zitat2|Bei einem hirntoten Menschen wird in den Sterbeprozess eingegriffen, um die Organe für die Transplantation am Leben zu erhalten. (11)}} | {{Zitat2|Bei einem hirntoten Menschen wird in den Sterbeprozess eingegriffen, um die Organe für die Transplantation am Leben zu erhalten. (11)}} |
Aktuelle Version vom 2. März 2024, 08:42 Uhr
Evangelische Landeskirche in Baden
Schriften
ORGANTRANSPLANTATION (2014)
2014 brachte die Evangelische Landeskirche in Baden die Schrift "ORGANTRANSPLANTATION - Fragen und Impulse für eine persönliche Entscheidung" heraus.[1] Darin steht:
Das Gebot der Nächstenliebe ist kein moralischer Zeigefinger, der mich zu einem bestimmten Verhalten ermahnen oder gar zwingen will. (9) |
Wie ist dann Nächstenliebe (Lk 10,25-39), wo es am Ende heißt: "Da sagte Jesus zu ihm: Dann geh und handle du genauso!"
Beim Hirntod geht die Medizin davon aus, dass wesentliche lebensnotwendige Funktionen meines Gehirns unwiederbringlich erloschen sind: das bewusste Erleben, der Atemreflex und die Reaktion auf manche Reize, z. B. Schluckreflex. (11) |
Die Medizin geht davon nicht aus, sie kann dies belegen. Siehe: Alan Shewmon
Der Hirntod ist aber keine natürliche Grenze zwischen Leben und Tod, sondern eine juristische und medizinische Setzung, die für die Organentnahme notwendig ist. (11) |
Es gibt keine natürliche Grenze zwischen Leben und Tod. Es gibt nur Definitionen. Siehe: Todesdefinition
Bei einem hirntoten Menschen wird in den Sterbeprozess eingegriffen, um die Organe für die Transplantation am Leben zu erhalten. (11) |
Siehe: Todesverständnis und Sterbeprozess
Zwar ist es das „Beziehungsorgan“, das die Funktionen der meisten Organe koordiniert und steuert. Aber das Gehirn ist weder einziges Steuerungszentrum noch alleiniger Sitz meiner Identität. (12) |
Siehe: Leben der Hirntoten, Todesverständnis, Individualtod, intermediäres Leben
Bei der Frage, ob ich bei der Organspende tot bin, muss ich mir also im Klaren sein, welche Art von Tod gemeint ist und – im Umkehrschluss – was Lebendigkeit ausmacht: mein bewusstes Erleben, meine biologischen Lebensprozesse und meine körperliche Erscheinung, meine Beziehung zu den Angehörigen und umgekehrt deren Beziehung zu mir. (12) |
Es gibt nur einen Individualtod, den Hirntod
{{Zitat2|Wie kann meine Familie von mir Abschied nehmen, wenn ich für tot erklärt werde, während mein Sterbeprozess noch nicht ganz abgeschlossen ist? (12) Siehe: Todesverständnis
Es ist nicht möglich, dass die Angehörigen oder enge Freunde den sterbenden Menschen bis zum Ende begleiten und den sinnlich erfahrbaren Tod miterleben (Aufhören der Atmung, langsames Erkalten). (12) |
Siehe: Todesverständnis, Sterbebegleitung
Für manche Menschen kann dies sehr belastend sein; hier muss ich überlegen (ggf. zusammen mit meinen Angehörigen), ob das aushaltbar und zumutbar ist und welche Auswirkungen es für meine Entscheidung hat. (13) |
KAO lässt grüßen.
Artikel
Schweigen ist keine Zustimmung (2020)
2020 veröffentlichte Arngard Uta Engelmann den Artikel "Schweigen ist keine Zustimmung".[2] Darin heiß es:
Aus christlicher und ethischer Sicht ist sehr zu begrüßen, dass mit der Entscheidung des Bundestags an der in Deutschland geltenden Rechtslogik der Einverständniserklärung festgehalten wird und es nicht zu einem Bruch damit und zu ihrer Umkehrung kam. |
Siehe: Erbrecht, PV, Alleinerziehende
{{Zitat2|Mit der Entscheidung des Bundestags gegen eine Widerspruchslösung wurde gleichzeitig zum Ausdruck gebracht wurde, dass der menschliche Körper nicht „sozialabgabepflichtig“ sein kann, dh. kein Anspruch seitens der Gesellschaft auf den Körper oder einzelne Teile erhoben werden kann.]] Siehe: Widerspruchsregelung und Notstandsregelung
Auch braucht es die Möglichkeit zu einem „Dazwischen“, einer Nichtentscheidung oder zu Entscheidungsprozessen, die durchaus lange dauern können – ohne den Anspruch auf Unversehrtheit zu verlieren und v.a. auch ohne moralisch verurteilt zu werden oder einem gesellschaftlichen Druck ausgesetzt zu sein. |
Nach Feststellung des Hirntodes gibt es kein "Dazwischen", keine Enthaltung, sondern nur ein "Ja" oder "Nein" zur Frage der Organspende.
Gerade mit dem „Nächstenliebegebot“ wurde in der Debatte ja mitunter moralischer Druck aufgebaut, eine eindeutige Entscheidung zu fällen. |
Ist es denn eine Nächstenliebe, wenn nach der Feststellung des Hirntodes die Hinterbliebenen keinen Ahnung haben, wie sich der Hirntote entschieden hätte und nun - in der frischen Trauer - eine Entscheidung treffen müssen?
Hier gilt es, neben dem Nachspüren der Gottesbeziehung auch zu überlegen, wer für einen der Nächste ist – der wartende Schwerkranke oder womöglich die Abschied nehmenden Angehörigen oder auch das agierende medizinische Fachpersonal. |
Erwiesenermaßen hat nicht die Einführung der Widerspruchsregelung zu höheren Spendezahlen in anderen Ländern geführt, sondern die bessere Organisationsform. |
Und dieser stellt man sich entgegen?
Dass das jetzt in Blick genommene Gesetz darüberhinaus auch explizit vorsieht, die Entscheidungsfähigkeit zu fördern, Aufklärungsunterlagen zu erweitern und regelmäßig zu evaluieren, ist aus Sicht der Kirche ein sehr guter Ansatz. |
Die Verfasserin ist nicht die Kirche, auch nicht die evangelische Kirche, sondern eine Stimme der Kirche. - Die Entscheidungsfähigkeit zu fördern wird zwar angegeben, aber im Gesetzestext heißt es ausdrücklich, dass die zur Aufklärung aufgeforderten Hausärzte verpflichtet sind, darauf hinzuweisen, dass man sich nicht entscheiden muss. Auch die Verfasserin betont eine "Nichtentscheidung". Damit wird viel Wind gemacht, aber bei der Entscheidungsfindung bleibt alles beim Alten.
Unterschiedliche Einschätzungen der Wissenschaft – etwa zur Voraussetzung der Organtransplantation, ob der Hirntod mit dem Tod gleichgesetzt werden kann, wie es der Deutschen Ethikrat dokumentiert – müssen auch Gegenstand der Informationen sein, um tragbare Entscheidungen zu fällen. |
Dazu gehört, dass eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende auch die Auseinandersetzung damit beinhaltet, wie man sterben möchte. |
Siehe: Todesverständnis
Der andere Organspendeausweis [2019)
EFiD setzte auf Seite 21 in "ganz persönlich"[3] diesen Hinweis:
Die Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. (EFiD) unterstützen den anderen Organspendeausweis. Hierzu heißt es: „Unser Organspende-Ausweis ist anders, weil wir Hirntote für Sterbende halten, deren Sterbeprozess erst mit der Organentnahme endgültig abgeschlossen ist. Darum bieten wir zwei Ausweise auf einem Formular an. Einen für die Organspende und einen für die Gewebespende, da die Voraussetzungen für diese beiden Spendearten sehr unterschiedlich sind. Organe spenden können nur Menschen, die bei Eintritt des Hirntodes weiter beatmet werden, da zur Transplantation durchblutete Organe benötigt werden. Gewebeentnahmen, egal ob sie für Transplantationszwecke oder zur Arzneimittelherstellung genutzt werden, können auch noch Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.“ |
Siehe: Todesverständnis
Organspende braucht Entscheidung (07.09.2018)
Am 07.09.2018 veröffentlichten die EFiD die Pressemitteilung "Organspende braucht Entscheidung".[4] Darin heißt es:
„Das ist keine kleine Änderung, das ist ein Paradigmenwechsel bei der zentralen Rechtsgrundlage der so genannten postmortalen Organspende in Deutschland: von der Freiwilligkeit hin zur Verpflichtung“, sagt EFiD-Vorsitzende Susanne Kahl-Passoth. |
„Zudem pervertiert eine Widerspruchsregelung den grundsätzlich freiwilligen Charakter einer Spende“, erklärt Angelika Weigt-Blätgen, stellvertretende EFiD-Vorsitzende. |
Siehe: Widerspruchsregelung und Notstandsregelung
Aus Sicht der Evangelischen Frauen ist es nicht vorstellbar, dass es im Geltungsbereich des Grundgesetzes – nach dem die Würde des Menschen unantastbar ist – eine Verpflichtung geben kann, den sterbenden beziehungsweise toten menschlichen Körper zur Verfügung zu stellen. |
Dazu gibt es nur einen Weg! Nämlich eine umfassende, auch schwierige ethische Fragen wie die Diskussion um den Hirntod offen ansprechende Information derjenigen, die um ihre Spende gebeten werden. |
Siehe: Todesverständnis
Die Entscheidungsnot betroffener Angehöriger lasse sich letztlich nur lösen, wenn über eine Organspende ausschließlich der oder die erwachsene Organspender*in entscheiden könne. „Dies ist nicht von ungefähr eine der zentralen Forderungen der Evangelischen Frauen in Deutschland zur gesetzlichen Regelung der Organspende“, so Weigt-Blätgen weiter. |
Von der EFiD kommt aber kein Hinweis, wie diese "Entscheidungsnot" behoben werden kann. Die Widerspruchsregelung hätte es geschafft.
„Es ist eine Illusion zu glauben, dass sich durch Einführung der Widerspruchsregelung die Organspende-Zahlen in Deutschland nennenswert erhöhen würden“, stellt Kahl-Passoth klar. |
Auch wenn durch die Einführung der Widerspruchsregelung nicht nennenswert erhöht, aber sie hätte sie erhöht. Ist es nicht jedes Menschenleben wert, gerettet zu werden? (siehe: Lk 14,5)
Die Entwicklung der letzten Jahre zeige überdeutlich, dass vielmehr endlich ernsthaft damit begonnen werden müsse, verloren gegangenes Vertrauen der Bevölkerung in das Organspende-System zurückzugewinnen. |
Siehe: Entscheidungen
Alternativer Organspende-Ausweis (2016)
Im Heft "ganz persönlich" (2016) steht auf Seite 21 diese Info von EFiD:[5]
Die Evangelischen Frauen in Deutschland haben einen alternativen Organspende-Ausweis entwickelt, der auch die Option einer Organentnahme unter Vollnarkose enthält. Hirntote seien Sterbende, deren Sterbeprozess erst mit der Organentnahme endgültig abgeschlossen ist. Darum bieten sie zwei Ausweise auf einem Formular an. Einen für die Organspende und einen für die Gewebespende, da die Voraussetzungen für diese beiden Spende-arten sehr unterschiedlich sind. Organe spenden können nur Menschen, die bei Eintritt des Hirntodes weiter beatmet werden, da zur Transplantation durchblutete Organe benötigt werden. Gewebeentnahmen, egal ob sie für Transplantationszwecke oder zur Arzneimittelherstellung genutzt werden, können auch noch Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. |
Siehe: Todesverständnis
Organtransplantation - Gespräch mit Fachleuten und Beteiligten (2013)
Die ev. Kirche in Baden lud zur Diskussion "Organtransplantation - Gespräch mit Fachleuten und Beteiligten" am 20.02.2013 ein.[6] Darin heiß es:
Viel Kritik gab und gibt es am neuen Transplantationsgesetz: aus datenschutzrechtlicher Sicht, mit Blick auf die für die Organverteilung zuständigen Stiftungen und die für die Richtlinienfestsetzung zuständige Bundesärztekammer. Alle erwachsenen Bürger und Bürgerinnen sind zukünftig verpflichtet, eine persönliche „Erklärung zur Organspende“ abzugeben. Gleichzeitig sind viele Fragen rund um die Organtransplantation noch unbeantwortet. Auch das sogenannte „Hirntodkonzept“ ist unter Medizinern und Medizinerinnen umstritten. |
Siehe: Todesverständnis
Im Grenzland zwischen Leben und Tod (2013)
Im Dezember 2013 veröffentlichte Margot Papenheim den Artikel "Im Grenzland zwischen Leben und Tod".[7] Darin heißt es:
Im Grenzland zwischen Leben und Tod |
Die Verbandsreferentin von EFiD, Margot Papenheim, zeigt in Stichworten weitere Fragen auf, denen wir in diesem Grenzland zwischen Leben und Tod begegnen. |
Zwischen Leben und Tod gibt es per Definition kein Dazwischen.
as Präsidium der Evangelischen Frauen in Deutschland setzt sich intensiv mit den vielen Facetten des Themas Organspende auseinander. Derzeitiger Stand der Meinungsbildung ist, dass EFiD keine eindeutige Position für oder gegen Organtransplantation einnehmen und somit auch keine Empfehlung zur Zustimmung oder zur Ablehnung von Organspende aussprechen wird. |
Also eine Enthaltung? - Nach der Feststellung des Hirntodes gibt es aber keine Enthaltung.
Wohl aber wird der Verband sich kritisch mit den Grundlagen der derzeitigen transplantationsmedizinischen Praxis auseinandersetzen – u.a. mit der Frage nach der Haltbarkeit der Definition, dass hirntote Patientinnen oder Patienten Tote seien. |
Siehe: Todesverständnis
Entspricht die Praxis, den sterbenden / toten Körper als „Ersatzteil-Lager“ zu recyceln, unserem Menschenbild? |
Siehe: Diffamierung
Ist es auf Dauer erträglich – und entspricht es dem hohen Schutz der Menschenwürde in unserer Verfassung – dass Organtransplantation weitgehend außerhalb rechtsstaatlicher Kontrolle organisiert wird? Dass die Bundesärztekammer definiert, wann ein Mensch tot ist (und nicht etwa der Gesetzgeber bzw. ggf. das Bundes-verfassungsgericht unter Berücksichtigung theologischer, juristischer, philosophischer, soziologischer Erkenntnisse)? |
Der Gesetzgeber hat 1997 den Hirntod definiert.
Und dass die Vergabe von explantierten Organen an deutsche Staatsbürger_innen von einer privatrechtlichen Organisation mit Sitz in den Niederlanden organisiert wird – demzufolge der Rechtsweg ausgeschlossen ist? |
ET teilt nach den Vorgaben der BÄK die Organe zu. Wer daher klagen will, dann an die [[BÄK}}. ET und BÄK wurde 1997 vom Gesetzgeber hierzu beauftragt.
Was bedeutet es für die Verhältnisse zwischen den Geschlechtern, wenn Frauen (bei Lebendspende für Angehörige signifikant, bei der Erklärung der Spendenbereitschaft leicht überproportional) Organe „spenden“, während Männer sie bekommen? Warum und unter welchen Umständen spenden Frauen – warum und unter welchen Umständen Männer? |
Das müsste die Autorin als Frau bestens beantworten können.
Wie lässt sich sicherstellen, dass es bei der Vergabe von Organen gerecht zugeht? |
Indem man sich darüber informiert, wie die Allokation abläuft.
Zu fragen ist aber auch, ob es gerecht ist, wenn wir angesichts begrenzter finanzieller Mittel für die Gesundheitsversorgung auf eine extrem kostenintensive Medizin wie die Transplantationsmedizin setzen, während wir uns bei der Versorgung von multimorbiden alten Menschen mit „satt-und-sauber-Pflege“ zufrieden geben? |
Wie hätte es die Autorin gerne?
Wer verdient eigentlich wie viel mit welcher Medizin? |
Das kann man im Internet nachlesen, sogar auf seriösen Seiten.
Aber haben wir im Zusammenhang mit diesen Fragen auf Leben und Tod so gar nichts – wenn schon nicht zu sagen, sondern nachzudenken? |
Dann möge die Autorin bitte mitteilen, wenn bei dem Nachdenken auch etwas herausgekommen ist.
Neuregelung der Organspende begrüßt (25.05.2012)
Am 25.05.2012 veröffentlichte Jan Badewien den Artikel "Neuregelung der Organspende begrüßt".[8] Darin heißt es:
Die Entnahme von Organen muss nach wie vor an strenge Kriterien der Feststellung des Hirntods gebunden sein, wie sie die Bundesärztekammer formuliert hat. Dabei darf vor allem die Bedingung des dauerhaften Endes der Funktionen aller Hirnregionen (Großhirn, Kleinhirn und Stammhirn) nicht aufgegeben werden. |
Der Hirntod wurde 1997 im TPG definiert.
Es ist zu bedenken, dass die Todesdefinition „Hirntod“ bei Medizinern und Ethikern nicht unwidersprochen geblieben ist. Der Hirntod bezeichnet ein – nach derzeitigen Erkenntnissen - irreversibles Stadium im Sterbeprozess. |
Siehe: Todesverständnis
Die ethische Entscheidung, inwieweit die Organ-spende das höhere Gut gegenüber einem natürlichen Verlauf des Sterbens ist, muss dem Einzelnen überlassen bleiben. |
Wegen "Sterbens", ein Aufruf zur Anarchie.
Hoffnung auf größere Bereitschaft zur Organspende (25.05.2012)
Am 25.05.2012 veröffentlichte Uwe Gepp den Artikel "Hoffnung auf größere Bereitschaft zur Organspende".[9] Darin heißt es:
Die Entnahme von Organen muss nach wie vor an strenge Kriterien der Feststellung des Hirntods gebunden sein, wie sie die Bundesärztekammer formuliert hat. |
Zitat von Jan Badewien. Der Hirntod ist in § 3 [[TPG}} definiert.
Lehrplanheft 3/2008
Im Lehrplanheft 3/2008 für Berufliche Gymnasien steht die Aussage:[10]
Zwischen Leben und Tod |
Es gibt per Definition kein Zwischenraum zwischen Leben und Tod.
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ Evangelische Landeskirche in Baden: ORGANTRANSPLANTATION - Fragen und Impulse für eine persönliche Entscheidung. Karlsruhe 2014. Nach: https://www.ekiba.de/html/media/dl.html?i=17440 Zugriff am 25.04.2020.
- ↑ Arngard Uta Engelmann: Schweigen ist keine Zustimmung (2020). Nach: https://www.ekiba.de/html/aktuell/aktuell_u.html?artikel=22116&default=true&m=31&stichwortsuche=Hirntod Zugriff am 25.04.2020.
- ↑ http://www.ekiba.de/html/media/dl.html?i=175897 Zugriff am 25.04.2020.
- ↑ EFiD: Organspende braucht Entscheidung (07.09.2018). Nach: http://www.ekiba.de/html/media/dl.html?i=143118&stichwortsuche=Hirntod Zugriff am 25.04.2020.
- ↑ http://www.ekiba.de/html/media/dl.html?i=88219 Zugriff am 25.04.2020.
- ↑ http://www.ekiba.de/html/media/dl.html?i=35212 Zugriff am 25.04.2020.
- ↑ Margot Papenheim: Im Grenzland zwischen Leben und Tod. In: ganz persönlich. Magazin der Evangelischen Frauen in Baden. Juli-Dezember 2013, 10. Nach: http://www.ekiba.de/html/media/dl.html?i=35211&stichwortsuche=hirntote Zugriff am 25.04.2020.
- ↑ Jan Badewien: Neuregelung der Organspende begrüßt (25.05.2012) Nach: https://www.ekiba.de/html/aktuell/aktuell_u.html?artikel=4054&default=true&m=5079&stichwortsuche=Hirntods%2CHirntod Zugriff am 25.04.2020.
- ↑ Uwe Gepp: Hoffnung auf größere Bereitschaft zur Organspende. (25.05.2012) Nach: https://www.ekiba.de/html/aktuell/aktuell_u.html?&cataktuell=&m=5079&artikel=2709&stichwort_aktuell=&default=true Zugriff am 25.04.2020.
- ↑ http://www.ekiba.de/html/media/dl.html?i=81994 Zugriff am 25.04.2020.