YkI4: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Halb- und Unwahrheiten zur Organspende
Klaus (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Klaus (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
||[[YDkA|Organraub (4)]] || | ||[[YDkA|Organraub (4)]] || | ||
|- | |- | ||
| [[Y0e4|mit List und Tücke (19)]] ||[[ | | [[YkI4|Gesetzliche Regelung (4)]] ||[[YTYU|Definition Tod (2)]] | ||
||[[Y0e4|mit List und Tücke (19)]] ||[[YPcw|Täuschungen (3)]] | |||
|- | |||
| [[Yh14| Möglichkeiten der Hirntoten (3)]] || | |||
|| || | || || | ||
|- | |- |
Version vom 27. Februar 2014, 09:01 Uhr
min | Zitat aus dem Clip | Richtigstellung |
---|---|---|
1 | Wussten Sie, dass der Mindestpreis für ein Organ bei 20.000 Dollar bzw. 14.800 Euro liegt? | |
2 | Haben Sie gewusst, dass in Europa bei Organtransplantationen nicht überall die gleichen Regelungen gelten und dass Organe nur aus noch lebenden Körpern entnommen werden können? | |
2 | Achtung Urlaub: Organtransplantationen, gesetzliche Regelungen in Europa: Bei der erweiterten Zustimmungsregelung muss der Organspender bei Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, können die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des im Sterben liegenden entscheiden. Diese Regelung gilt in Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Litauen, Malta, den Niederlanden, Rumänien, Schweiz und der Türkei. | |
3 | Bei der Widerspruchsregelung wird der Sterbende zum Organspender, wenn er zu Lebzeiten einer Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Angehörigen haben in diesem Fall kein Widerspruchsrecht. Diese Regelung gilt in Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. | |
3 | Die Widerspruchsregelung kann mit dem Einspruchsrecht der Angehörigen verknüpft sein, wie es in Belgien, Finnland, Norwegen und Russland der Fall ist. | |
3 | In Bulgarien gilt noch nicht einmal die Widerspruchsregelung. Es gilt dort stehts die sogenannte Notstandsregelung. Entnommen werden kann, was jeweils dringend benötigt wird. |
Anhang
Anmerkungen