Unmündige Kinder: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 16. Dezember 2024, 10:25 Uhr

unmündige Kinder und WSR

Bei unmündigen Kindern hat der Staat das geregelt, was der Bürger zu seinen Lebzeiten nicht geregelt hat. Hierbei spricht niemand von "Pflicht" oder "Zwang". Bei der WSR wird aber von "Pflicht" und "Zwang" gesprochen. Dabei regelt in beiden Fällen der Staat das, was der Bürger zu seinen Lebzeiten nicht geregelt hat.

Sachverhalt unmündige Kinder WSR
tritt ein bei Koma der Eltern Ja Nein
tritt ein bei Tod der Eltern Ja Ja
es geht um ... eigene Kinder eigene Organe
man spricht von "Pflicht" Nein Ja
man spricht von "Zwang" Nein Ja
Möglichkeit einer Selbstbestimmung Ja, Verfügung Ja, OSA, Register
ohne eigenes Handeln das Jugendamt kümmert sich um die unmündigen Kinder bei WSR: die Organe werden entnommen.





Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise