Paolo Becchi
Paolo Becchi ist Ordinarius für Rechts- und Staatsphilosophie an der Universität Luzern und Extraordinarius für Rechtsphilosophie an der Universität Genua.[1]
Schriften
Hirntod und Organtransplantation (2014)
Paolo Becchi publizierte 2014 den Artikel "Hirntod und Organtransplantation – Eine Herausfor-derung für die demokratische Entscheidungsfindung".[2] Darin heißt es:
Unsere heutigen Erkenntnisse über die Funktionsweise des Gehirns und seine Wechselwirkungen stellen jedoch die traditionelle Hirntodkonzeption in Frage. (4) |
Siehe: Todesverständnis
Es ist heute klinisch erwiesen, dass zahlreiche hirntote Patienten nicht alle Hirnfunktionen verloren haben, was darauf hinweist, dass ein kompletter Hirnfunktionsverlust mit den heutigen Standarduntersuchungen nicht diagnostizierbar ist. (4) |
Siehe: irreversibler Hirnfunktionsausfall
Der zweite Punkt betrifft die Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Organismus als eines Ganzen. (4) |
Wer hat behauptet, dass der Hirntod dem "Tod des Organismus" gleichzusetzen ist? Dies ist keine Aussage des Hirntodkonzeptes.
Klinisch dokumentierte Fälle von Personen, die nach festgestelltem Hirntod lange Zeit weitergelebt haben, vermochten indes die Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Organismus in Frage zu stellen. (4f) |
Siehe: Alan Shewmon
{{Zitat2|All dies lässt den Schluss zu, dass während der künstlichen Beatmung nicht nur die einzelnen Organe weiterleben, sondern der gesamte menschliche Körper: (5) ... abzüglich des Gehirns.
Während der künstlichen Beatmung ist eine Person, welche heute laut Gesetz für tot erklärt wird, alles andere als tot, obwohl ihr Zustand irreversibel ist. (5) |
Siehe: Todesverständnis
Die Anhänger der Konzeption des Hirntodes müssen sich heute damit auseinandersetzen, dass ein voll funktionsfähiges Gehirn nicht als notwendige Voraussetzung für das Bestehen eines menschlichen Organismus aufgefasst werden kann. (5) |
Nur durch lückenlosen Einsatz der Intensivmedizin möglich.
Hier wird klar, dass das Kriterium des Hirntodesnur der Organtransplantation dient. (5) |
Siehe: Ad-Hoc-Kommission, Gemeinsame_Erklärungen#2015 – DGN, DGNC, DGNI
Vor der Entwicklung der Reanimationstechniken war der Tod ein Natur ereignis, das kein Gesetzgeber je zu definierengewagt hätte. (7) |
Das Eingeständnis, uns auf unsicherem Gelände zu befinden, wird dem Todesbegriff «gerechter als eine präzise Definition, die ihm Gewalt antut». (8) |
Siehe: Todesdefinition
Aber heute, da der Tod als biologischer, medizinisch überwachbarer Prozess verstanden wird und Patienten unter künstlicher Beatmung für eine gewisse Zeit zwischen Leben und Tod schweben, glaubt man, eine klare und eindeutige Definition haben zu müssen. (7) |
Sicher dürfen wir Hirntote nicht wie Leichen behandeln, zumal sie solche nicht sind. (8) |
Die Aufrechterhaltung des Lebens erscheint unter solchen Voraussetzungen sogar als unmenschlich und erniedrigend, wogegen der Tod, der nur künstlich hinausgezögert wird, als Befreiunggesehen wird. Eine hirntote Person aus jenem Zustandzu erlösen heisst nicht, sie als lebensunwürdig zu betrachten, sondern im Gegenteil ihre Würde zu retten. (8) |
weil Würde über Leben und Sterben hinausgeht. (8) |
Siehe: Todesverständnis
Wir müssen klären, wie man Patienten im irreversiblen Koma mit dem jeder Person gebührenden Respekt behandelt. Der Mensch ist mit einer ihn auszeichnendenWürde versehen. (8) |
Siehe: irreversibles Koma
Der Arzt hat wohl die Pflicht, das Leben seinerPatienten zu schützen, wobei er in der Regel keine Behandlung gegen ihren Willen vornehmen darf. Diese Pflicht besteht jedoch nicht gegenüber Patienten mit einem fatalen Hirnschaden. (8) |
Was ist ein "fataler Hirnschaden"? apallisches Syndrom, irreversibles Koma, Hirntod?
n diesem Extremzustand existiert die Würde noch, in ihrer tragischsten und absurdesten Form: (8) |
Siehe: Würde der Hirntoten
Kaum jemandwürde die künstliche Beatmung einer schwangeren, hirntoten Frau abbrechen, nur um zu vermeiden, sie zu einer Gebärmaschine zu reduzieren. Wir würden eine solche Instrumentalisierung des Körpers hinnehmen, weil wir vermuten, dass die Frau dazu ihre Zustimmung gegeben hätte, um ihr Kind auf die Welt bringenzu können. Dieses Beispiel zeigt, besser als alle anderen, was bei der Organspende geschieht: Neues Leben entspringt nicht dem Tod, sondern dem zu Ende gehenden Leben. (8) |
Siehe: schwangere Hirntote
Der Organspender – Mittel oder Zweck? (2014?)
Paolo Becchi veröffentlichte 2014 (?) den Artikel "Der Organspender – Mittel oder Zweck?".[3] Darin heißt es:
Unsere heutigen Erkenntnisse über die Funktionsweise des Gehirns und seine Wechselwirkungen stellen jedoch die traditionelle Hirntodkonzeption in Frage. |
Siehe: Todesverständnis
Es ist heute klinisch erwiesen, dass zahlreiche hirntote Patienten nicht alle Hirnfunktionen verloren haben, was darauf hinweist, dass ein kompletter Hirnfunktionsverlust mit den heutigen Standarduntersuchungen nicht diagnostizierbar ist. |
Siehe: Irreversibler Hirnfunktionsausfall
Der zweite Punkt betrifft die Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Organismus als eines Ganzen. |
Wer setzt den Hirntod dem "Tod des Organismus als Ganzes" gleich?
Klinisch dokumentierte Fälle von Personen, welche nach festgestelltem Hirntod lange Zeit weitergelebt haben, vermochten indes die Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Organismus in Frage zu stellen. |
Siehe: Alan Shewmon
All dies lässt den Schluss zu, dass während der künstlichen Beatmung nicht nur die einzelnen Organe weiterleben, sondern der gesamte menschliche Körper: |
... abzüglich des Gehirns.
Während der künstlichen Beatmung ist eine nach geltendem Recht tote Person alles andere als tot, obwohl ihr Zustand irreversibel ist. |
Siehe: Todesverständnis
Die Anhänger der Konzeption des Hirntodes müssen sich heute damit auseinandersetzen, dass ein voll funktionsfähiges Gehirn nicht als notwendige Voraussetzung für das Bestehen eines menschlichen Organismus aufgefasst werden kann. Kurz: Ein menschlicher Organismus ist noch lebendig, wenn sein Gehirn tot ist. |
Siehe: Menschenbild
Hier wird klar, dass das Kriterium des Hirntodes nur der Organtransplantation dient. |
Siehe: Ad-Hoc-Kommission, Gemeinsame_Erklärungen#2015 – DGN, DGNC, DGNI
Dazu benötigen wir keine neue Todesdefinition, sondern eine breite ethische und rechtliche Diskussion über den Zeitpunkt, ab welchem es erlaubt sein soll, lebenserhaltende Massnahmen abzubrechen und gegebenenfalls zur Organentnahme zu schreiten. |
Siehe: Todesverständnis
Wir müssen klären, wie man Patienten im irreversiblen Koma mit dem jeder Person gebührenden Respekt behandelt. |
Siehe: irreversibles Koma
Der Mensch ist mit einer ihn auszeichnenden Würde versehen. |
Siehe: Würde der Hirntoten
Wäre es aber respektlos, Menschen mit einem schweren und irreversiblen Hirnschaden anders zu behandeln als Menschen, die sich nicht in einem solchen Zustand befinden? |
Was ist ein "irreversibler Hirnschaden"? irreversibles Koma, apallisches Syndrom, Hirntod
Sicher dürfen wir Hirntote nicht wie Leichen behandeln, zumal sie solche nicht sind. |
Eine hirntote Person aus jenem Zustand zu erlösen heisst nicht, sie als lebensunwürdig zu betrachten, sondern im Gegenteil, ihre Würde zu retten. |
Siehe: Todesverständnis
Diese Pflicht besteht jedoch nicht gegenüber Patienten mit einem fatalen Hirnschaden. |
Was ist ein "fataler Hirnschaden"? irreversibles Koma, apallisches Syndrom, Hirntod
weil Würde über Leben und Sterben hinausgeht. Stellt demnach das Sterbenlassen eines hirntoten Patienten keine Verletzung, sondern die letzte Gelegenheit zur Wahrung seiner Menschenwürde dar, |
Siehe: Würde der Hirntoten
Kaum jemand würde die künstliche Beatmung einer schwangeren, hirntoten Frau abbrechen, nur um zu vermeiden, sie zu einer Gebärmaschine zu reduzieren. Wir würden eine solche Instrumentalisierung des Körpers hinnehmen, weil wir vermuten, dass die Frau dazu ihre Zustimmung gegeben hätte, um ihr Kind auf die Welt bringen zu können. Dieses Beispiel zeigt, besser als alle anderen, was bei der Organspende geschieht: Neues Leben entspringt nicht dem Tod, sondern dem zu Ende gehenden Leben. |
Siehe: schwangere Hirntote
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Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ https://www.kirchenzeitung.ch/article/der-organspender-mittel-oder-zweck-6350 Zugriff am 07.01.2021.
- ↑ Paolo Becchi: Hirntod und Organtransplantation – Eine Herausfor-derung für die demokratische Entscheidungsfindung. In: Fioethica Forum Volume 7 / No. 1. (2014), 4-10.
- ↑ Paolo Becchi: Der Organspender – Mittel oder Zweck? In: Schweizer Kirchenzeitung. Nach: https://www.kirchenzeitung.ch/article/der-organspender-mittel-oder-zweck-6350 Zugriff am 08.01.2021.