Parteien

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Organspende

Die Parteien in ihren Parteiprogrammen und Wahlprogrammen (WP) zur Organspende:

AfD

  • 10./11.04.21 "Eine Verpflichtung zur Organspende lehnt die AfD ab."[1][Anm. 1]
  • 09.19. "Die Organspende rettet Leben und doch ist der Tod eines anderen Menschen die Voraussetzung für die Transplantation."[2]
  • 09.19. "Dies bedeutet auch, dass alle in die Abläufe einer Organspende involvierten Akteure rechtsstaatlicher Kontrolle unterliegen."[2]
  • 09.19. "Nur die ehrliche Aufklärung über den Ablauf einer Organspende – von der Feststellung des Hirntods bis zur Organentnahme – wird zu einer Steigerung der Anzahl der Organspender in Deutschland führen."[2][Anm. 2]
  • 09.19. "In der Phase der Vorbereitung einer Entnahme ist es besonders wichtig, die psychische Belastung der Angehörigen zu mindern. Der Anblick eines Verstorbenen nach Entnahme, kann in höchstem Maße aufwühlend und verstörend sein."[2][Anm. 3]

CDU

  • o.J. BE "Wir wollen die Bereitschaft zur Organspende fördern und dafür eine landesweite Kampagne in Gang setzen." (CDU Berlin)[3]
  • o.J. BW "Die CDU Baden-Württemberg spricht sich gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden aus. Die CDU Baden-Württemberg fordert den Gesetzgeber auf, die bestehende Entscheidungslösung beizubehalten."[4]
  • 2018 Sonstiges[Anm. 4]

CSU

keine Fundstelle

FDP

WP 2023 BY "Zudem wollen wir die Plasma-, Stammzellen- und Organspende attraktiver und niederschwelliger machen."[5][Anm. 5]

Freie Wähler

WP 2017 "Erhalt der freiwilligen Organspenden
Wir wollen nicht, dass die Menschen im Todesfall automatisch Organspender werden, wenn sie vorher nicht ausdrücklich widersprochen haben. Nach einer Aufklärung muss dem mündigen, selbstbestimmten Patienten selbst die Entscheidung überlassen werden, freiwillig Organe zu spenden. Diese Aufklärung muss in regelmäßigen Abständen von den Krankenkassen durchgeführt werden."[6][Anm. 6]

GRÜNE

keine Fundstelle[Anm. 7]

Linke

  • 30.10.-01.11.2020 "Mehr Aufklärung über grundlegende medizinische Themen wie Homöopathie, Impfungen oder

Organspende sowie eine Sensibilisierung für Esoterik, Anthroposophie und andere pseudowissenschaftliche oder kultische Bewegungen insbesondere an Schulen, im Medizin- und Pharmaziestudium."[7]

SPD

  • 10.-12.12.2015 "Organspende reformieren – Menschenleben jetzt retten

Der Bundesparteitag möge beschließen:

  • Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich für eine Reformierung der Organspenderegelung ein, die sich an einer Widerrufsregelung orientiert.
  • Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich für eine Neuregelung der Verteilung von Spenderorganen ein, mit dem Ziel einer transparenteren Vergabe um Missbräuchen vorzubeugen und Vertrauen zu schaffen.
  • Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich für eine Aufklärungskampagne über Organspende im Allgemeinen ein, Diese soll sich an die alle Bürgerinnen und Bürger richten, dort vor allem vorhandene Ängste abbauen und Menschen vom System der Organspende überzeugen.

Im Kontext der Aufklärungskampagne soll das betroffene medizinische Personal umfassend zum Umgang mit Angehörigen, Spender*innen und Empfänger*innen geschult werden. Die Sensibilität der Thematik erfordert auch eine gewisse Sensibilität des Personals."[8]

  • 26.-28.10.2007 "


Widerspruchsregelung

Die Parteien und ihre Mitglieder zur WSR:

AfD

  • WP 2023 BY "Organspende muß selbstbestimmt bleiben

Weder eine Hirntoddiagnose noch eine Organentnahme darf vorgenommen werden, ohne dass eine zu Lebzeiten schriftlich dokumentierte Einwilligung vorliegt. Das Selbstbestimmungsrecht muss auch für für hirntot erklärte Menschen gelten. Wir lehnen deshalb eine Widerspruchslösung ab, die jeden Bürger automatisch zum Organspender erklärt, der nicht schriftlich der Organspende widersprochen hat."[9][Anm. 8]

  • WP 2021 BW "Keine offene oder verdeckte Organspendepflicht

Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen gilt auch über den Tod hinaus. Die AfD lehnt daher alle Versuche ab, einem Menschen nach einem diagnostizierten Hirntod Organe zu entnehmen, ohne dass eine zu Lebzeiten dokumentierte Einwilligung hierzu vorliegt."[10][Anm. 9]

  • 09.19. "Die Angehörigen haben kein Entscheidungs- oder Mitspracherecht."[2][Anm. 10]
  • 09.19. "Schweigen gilt in unserem Rechtssystem grundsätzlich nicht als Zustimmung."[2][Anm. 11]
  • 09.19. "Potenzielle Organspender und ihre Angehörigen werden nur mangelhaft über den Vorgang der Organspende informiert."[2][Anm. 12]

CDU

keine Fundstelle

CSU

keine Fundstelle

FDP

keine Fundstelle

Freie Wähler

keine Fundstelle

GRÜNE

keine Fundstelle

Linke

keine Fundstelle

SPD

  • 10.-12.12.2015 "Organspende reformieren – Menschenleben jetzt retten

Der Bundesparteitag möge beschließen:

  • Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich für eine Reformierung der Organspenderegelung ein, die sich an einer Widerrufsregelung orientiert. ..."[11]
  • 26.-28.10.2007 "


persönliches Fazit

Vorlage:Persönliches Fazit 2023

Anhang

Anmerkungen

  1. Es geht nicht um eine Notstandsregelung, sondern um eine Widerspruchsregelung.
  2. Wo wird von BZgA und Krankenkassen unehrlich über Organspende – von der Feststellung des Hirntods bis zur Organentnahme – aufgeklärt?
  3. Der 1. Satz ist in Ordnung, der 2. Satz verhindert die Zustimmung zur Organspende. Nicht die Organspende kann aufwühlend sein, sondern der Tod des Menschen. Es ist nicht nachvollziehbar, was beim Anblick eines Organspenders nach der Organentnahme im Gegensatz zu einem üblichen Toten "verstörend" sein kann.
  4. Der CDU-Bodenseekreis stellte im November 2018 den Antrag: "Der Kreisparteitag möge beschließen: Wir lehnen es ab, dass jeder Bürger per Gesetz zum Organspenden verpflichtet werden soll. Begründung: Bei Nichtspendern wäre das ständige Tragen eines Widerspruchsdokument nötig. Wir möchten nicht, dass es zu dieser gesetzlichen Bevormundung kommt." Siehe: https://www.cdu-bodenseekreis.de/keine-pflicht-zur-organspende
  5. Was bedeutet dies, dass die Organspende "niederschwelliger" gemacht werden soll? Soll damit DCD zugelassen werden?
  6. Die Sätze 2 und 3 sind durch das TPG seit 2012 gesetzlich zugesichert, der Satz 2 sogar durch das TPG seit 1997.
  7. In der Schweiz wurden Parteiprogramme der GRÜNEN zur Organspende gefunden. So fordern die "Junge Grüne" (ohne Jahresangabe): "Die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende." Siehe: https://data2.jungegruene.ch/userfiles/files/Parteiprogramm%20Junge%20Gr%C3%BCne(2).pdf Zugriff am 14.12.2023.
  8. Hier zeigt sich sachliche und sprachliche Inkompetenz in mehreren Punkten:
    • Es ist gesetzliche Pflicht jedes Arztes, den Tod eines Menschen festzustellen. Dies gilt auch für den Hirntod. Siehe: Todesfeststellung
    • Nach § 4 TPG ist die schriftliche Form nur eine von 4 Möglichkeiten, zu einer Zustimmung zur Organentnahme zu kommen, siehe: Entscheidungsfindung
    • Niemand wird "führ hirntot erklärt". Der Hirntod wird immer festgestellt. Siehe: Todesfeststellung und Todeserklärung
    Damit aggiert die AfD in einem Satz gleich gegen zwei bestehende Gesetze. Sie scheint auch nicht den Unterschied zwischen Todesfeststellung und Todeserklärung zu kennen.
  9. Weiter heißt es im Wahlprogramm der AfD von Baden-Württemberg:
    "Als Folge einiger Skandale ist die Bereitschaft, Organe zu spenden, deutlich zurückgegangen. Die in Deutschland geltende Einwilligungsregelung, bei der zu Lebzeiten des Spenders die Einwilligung in die Organspende durch einen Organspenderausweis dokumentiert wird, wurde vom Bundestag 2019 zwar grundsätzlich bestätigt, es ist aber damit zu rechnen, dass die Einführung der Widerspruchsregelung weiter verfolgt wird. Hierbei würden im Falle eines Hirntodes grundsätzlich und ohne Rücksprache mit den Angehörigen Organe entnommen werden können, sofern nicht ein ausdrücklicher Widerspruch des Betroffenen zu Lebzeiten beurkundet wurde. Die Entscheidung zur Organspende kann nur beim Betroffenen liegen, der diese in voller Kenntnis der hiermit zusammenhängenden Abläufe treffen muss. Dies beinhaltet auch eine Aufklärung über das Kriterium des Hirntodes, welches nicht unumstritten ist. Eine direkte oder indirekte Organspendepflicht lehnen wir grundsätzlich ab. Sie widerspricht in eklatanter Weise dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen."
    So viel Unsinniges ruft zu Korrekturen auf, siehe AfD
  10. Hier wird etwas suggeriert, was Artikel 2 GG (Selbstbestimmungsrecht) und dem TPG widerspricht. Die Hinterbliebene haben den mutmaßlichen Willen des Hirntoten umzusetzen. Sie können nur dann entscheiden, wenn der Wille des Hirntoten nicht Ansatzweise zu ermitteln ist. Dabei kann man aber nicht von einem Mitspracherecht sprechen.
  11. Falsch, siehe: Schweigen = Zustimmung
  12. Eine mangelhafte Aufklärung ist anhand des Infomaterials der BZgA und der Krankenkassen nicht zu erkennen. Wenn diese Informationen ignoriert werden, liegt es nicht am Informationsmaterial.

Einzelnachweise