Neues zur WSR

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Artikel zur Widerspruchsregelung

Angstmachende Überschriften

Dies sind angstmachende bzw. diffamiernde[Anm. 1] Überschriften

26.06.24 DocCheck: Sind wir alle bald Ersatzteillager?
21.06.24 Braunschweiger Zeitung: Widerspruchslösung: Der Staat greift nach Leber und Nieren
19.06.24 PressePortal Moraltheologe warnt vor Gefahren einer Neuregelung der Organspende
16.06.24 SZ Schluss mit freiwilliger Entscheidung bei der Organspende?
14.06.24 FAZ: Sind wir bald automatisch Organspender?
24.06.24 FAZ: Kommt jetzt die Widerspruchslösung?[Anm. 2]
13.06.24 SWP Wird bald jeder Deutsche automatisch zum Organspender?
01.06.24 BR Wird bald jeder automatisch zum Organspender?
15.12.23 msn: Jeder soll Spender sein - Bundesrat fordert Widerspruchslösung

Dies sind angstmachende Überschriften

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30.06.24 Nach meinem Tod

Heribert Prantl veröffentlichte am 30.06.2024 in der SZ den Artikel "Nach meinem Tod". Darin heißt es:

Vor gut vier Jahren, am 16. Januar 2020, hat der Bundestag diese sogenannte Widerspruchslösung schon einmal abgelehnt und sich für die sogenannte „erweiterte Zustimmungslösung" entschieden; diese erlaubt eine Organentnahme nur dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich erklärt hat, dass er nach seinem Tod Organspender sein will. Die „Erweiterung" bei dieser erweiterten Zustimmungslösung besteht darin, dass nach dem Tod des potenziellen Organspenders auch Hinterbliebene zustimmen können.

Diese "erweiterte Zustimmungsregelung" haben wir nicht erst seit dem 16.01.2020, sondern in § 4 TPG seit Ende 1997.

Die Widerspruchslösung berührt Menschenwürde und Totenruhe.

An Organspender muss seit 1997 nach § 3 der Tod festgestellt sein.

Es berührt Menschenwürde und Totenruhe, wenn die Widerspruchslösung jeden Menschen zum potenziellen Organspender macht - einen jeden nämlich, der der Organspende nicht rechtzeitig

widersprochen hat.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Darf dieser Rettungsakt staatlich dekretiert werden?

Siehe: Notstandsregelung, Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung

Darf der Staat das Selbstbestimmungsrecht des Menschen an sich ziehen, weil dieser Mensch sich nicht klar genug geäußert, also nicht ausdrücklich widersprochen hat?

Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung

Der Mensch gehört nicht dem Staat, nicht der Gesellschaft.

Kinder gehören nicht dem Staat, sondern den Eltern. Siehe: Schweigen = Zustimmung

Die Befürworter der Widerspruchslösung erklären den hirntoten Menschen zum Leichnam und argumentieren, ein Toter dürfe ja auch ohne seine frühere aktive Zustimmung obduziert werden.

Welcher Befürworter argumentiert damit? Siehe: Unterstellung

Ob so ein Mensch tot oder ob er noch Person ist - darüber entscheiden nicht allein medizinische Geräte und der festgestellte irreversible Totalausfall des Hirns.

Siehe: Hirntodkonzept

Sterben und Tod sind nämlich kein punktuelles Ereignis, sie sind ein Prozess, der

eingebettet ist in die kollektive Seele und in kulturelle Vorstellungen vom Menschsein.

Siehe: Sterbeprozess, PAS

Die Organspende verkürzt den Sterbeprozess.

Das Therapieende noch schneller. Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Das geht nur mit der ausdrücklichen Zustimmung dieses Menschen; sein Schweigen darüber als Zustimmung zu interpretieren, wäre eine Missachtung der Selbstbestimmung.

Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung

Aber: Darf man wirklich gezwungen werden, das Selbstverständliche, die Achtung von Integrität und

Selbstbestimmung, von Sterbens-und Totenruhe erst durch eine Erklärung sicherzustellen?

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Es gibt andere, die weichen der Auseinandersetzung aus.

Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.

Darf der Staat diese Scheu als Bequemlichkeit bezeichnen und für unerheblich erklären? Darf der Staat also stellvertretend rational und nüchtern sein? Ist ein Mensch feige, wenn er sich den Fundamentalfragen über sein Ende nicht stellt oder nicht stellen will?

Siehe: Schweigen = Zustimmung Frage.jpg

Und der Staat darf die Ängste und die Beklemmungen, die einen Menschen erfassen mögen angesichts der inneren Bilder von seinem Tod, nicht durch seine Entschlossenheit und Nützlichkeitserwägungen beiseiteschieben.

Das hat der Staat schon seit langem getan, siehe: Schweigen = Zustimmung

In Deutschland kommt zu diesen Fragen die Erinnerung an den Organspendeskandal von 2012 hinzu, in dem bekannt wurde, dass bei Transplantationen systematisch gegen geltende Richtlinien verstoßen wurde. Vertrauen schafft man da nicht per gesetzlicher Anordnung.

Was hat das mit der WSR zu tun? Siehe: Regelung

Es kann und darf nicht eine Organabgabepflicht für den Todesfall geben.

Siehe: Notstandsregelung, WSR, Regelung

Der Mensch hat seinen Körper nicht von einer GmbH geleast, er muss ihn nicht nach dem Ende der Laufzeit zurückgeben.

Siehe: Selbstbestimmungsrecht

Und die Menschenwürde hört mit dem Hirntod nicht auf.

Verletzt die Organspende die Menschenwürde?

Fazit: Hier schreibt ein offensichtlich verzweifelter Kritiker, ohne rechte Sachkenntnis bzw. diese ignorierend.

01.07.24 Widerspruchslösung für Organspende: Sollten alle automatisch Spender sein? Ich bin dagegen

Am 01.07.2024 veröffentlichte Ruth Schneeberger in der Berliner Zeitung den Artikel "Widerspruchslösung für Organspende: Sollten alle automatisch Spender sein? Ich bin dagegen".[1] Darin heißt es:

Mein Körper gehört mir und nicht dem Staat oder der Gesellschaft. Genauso wie meine Gedanken.

Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung

Daran ist auch die Politik schuld. Sie hat mit dafür gesorgt, dass unter anderem über Fallpauschalen, durch einen kommerzgeprägten Verdrängungswettbewerb innerhalb der Krankenhäuser, durch Fehlanreize auch für unnötige OPs, durch überbordende Krankenkassenzuständigkeiten und Klientelpolitik ein mit wahnsinnig viel Geld bezuschusstes und teils undurchschaubar komplexes System geschaffen wurde, das den wichtigsten Faktor immer wieder aus den Augen verliert: den Patienten.

Das wurde im Jahr 2012 geändert. - Hier wurde wohl eine Entwicklung verschlafen.

Es müsse immer jemand dabei sein, um aufzupassen, dass nichts schiefgeht. Ich kann das nur bestätigen.

Wenn Frau Schneeberger es besser als die Ärzte weiß, warum macht sie nicht eine eigene Klinik auf?

Und darauf vertrauen, dass die Entscheidung über einen eventuellen Hirntod nicht im Sinne des auf meine Organe wartenden Patienten gefällt wird?

Siehe: Selbstbestimmungsrecht, Hirntod, Hirntodkonzept, Todesverständnis

Denn einem Toten werden keine Organe mehr entnommen. Man muss dafür noch leben – nur muss man eben hirntot sein.

Siehe: Hirntod, Hirntodkonzept, Todesverständnis

Diese Entscheidung fällt man naturgemäß nicht selbst. Sondern Ärzte.

Siehe: Polemik - Noch nie hat ein Komapatient oder ein Toter eigene Entscheidungen gefällt.

{{Zitat2|Es gibt kein Recht auf ein Spenderorgan. Siehe: Recht auf ein Organ

Deshalb hat auch die Politik kein Recht, alle Deutschen automatisch zu Spendern zu machen.

Siehe: Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung

Ich muss nicht erst widersprechen, dass ich während meines Todes nicht ausgeweidet werde. Das sollte selbstverständlich sein.

Siehe: Diffamierung, Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung

27.06.24 CDL: Organspende muss freiwillig bleiben

Die CDL veröffentlichten am 27.06.2024 in kath.net den Artikel "CDL: Organspende muss freiwillig bleiben".[2] Darin heißt es:

Ich empfinde es als recht zynisch von einem FDP-Politiker zu hören, der Bürger hätte ja die „Freiheit“ sich zu entscheiden, wenn man gerade einen Gesetzentwurf vorschlägt, der festlegen will, dass wenn man nicht aktiv widerspricht, die eigenen Organe nach dem Hirntod quasi der Allgemeinheit gehören sollen.

Siehe: Polemik, Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung

Der Staat lässt mir also die „Freiheit“, zwangsweise schriftlich festzulegen und in ein Register eintragen zu lassen, dass ich selbst über meinen Körper bestimmen möchte. Ich werde genötigt, mich zu einer eigentlichen Selbstverständlichkeit zu äußern, ansonsten werden mir meine Rechte auf körperliche Unversehrtheit nach meinem Hirntod genommen.

Siehe: Polemik, Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung

In manchen Ländern ist selbst diese Grenze des Hirntodes, der in der Fachwelt als Todesgrenze übrigens nicht unumstritten ist, noch weiter vorgezogen worden, denn die Organe, die man benötigt, müssen durchblutet sein.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Denn ich müsste dann davon ausgehen, dass die Politiker nicht das Gemeinwohl ihres Volkes im Auge hätten, sondern nur noch Interessenvertreter von Minderheiten sind, die durchaus nach eigenem Dünken das Gemeinwohl diesen Minderheiten zuliebe zu opfern bereit sind.

Siehe: Verfassungsbeschwerde

Und dazu werden sogar Grundrechte außer Kraft gesetzt.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

{{Zitat2|Es gibt kein Recht auf das Organ eines anderen, aber es gibt ein „Recht auf…körperliche Unversehrtheit…“ (Artikel 2 Abs. 2) und das ist auch nicht zeitlich begrenzt. Jeder darf "Nein" zur Organspende sagen und sich Stunden später körperlich unversehrt ins Krematorium begeben, wo diese binnen Minuten völlig aufgehoben wird.[Anm. 3]

Wie wäre es z.B. damit, dass man jedem Bürger, wenn er einen neuen Ausweis oder eine Verlängerung beantragt, gutes Informationsmaterial über Organspende mit der Bitte, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, zukommen lässt?

Dies war 2020 vorgesehen, ist aber an den Standesämtern gescheitert.

Oder, wenn ein Führerschein ausgegeben wird, kann man die Antragsteller durchaus auch auf die Thematik aufmerksam machen, da nicht wenige Hirntote Opfer eines Verkehrsunfalls waren.

Auch die Führerscheinstelle wird sich weigern, und was ist mit denen, die bereits einen Führerschein haben? - Die Anzahl der Hirntoten nach Verkehrsunfall sind kleiner 15%

Wenn der Staat sich nicht vorwerfen lassen will, die verfassungsgegebenen Rechte seiner Bürger zu ignorieren, gibt es nur eine Möglichkeit:

Siehe: Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung

{{Zitat2|Die Entscheidung jedes einzelnen, Organspender sein zu wollen, muss freiwillig bleiben. Siehe: Selbstbestimmungsrecht

26.06.24 Sind wir alle bald Ersatzteillager?

Richard Hill publizierte am 26.06.2024 in "DocCheck" den Artikel "Sind wir alle bald Ersatzteillager?"[3] Darin heißt es:

Sind wir alle bald Ersatzteillager?

Siehe: Diffamierung

Kritiker an dem Konzept sehen in dem Plan einen „massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht.“

Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung

{{Zitat2|Auch sei jeder medizinische Eingriff ohne Zustimmung des Betroffenen zunächst eine Körperverletzung, so die Argumente der Patientenschützer, deren Vorstand Eugen Brysch auch von verfassungsrechtlichen Problemen spricht. Siehe: Körperverletzung, Doppelmoral, Schweigen = Zustimmung

24.06.24 Deutsche Bischöfe für mehr Organspenden

Am 24.06.2024 wurde unter dem Titel "Deutsche Bischöfe für mehr Organspenden – aber nur nach Zustimmung" ein Interview mit Matthias Kopp, dem Sprecher der DBK, veröffentlicht.[4] Darin heiß es:

In der Debatte um mehr Organspenden hat die Deutsche Bischofskonferenz Bedenken gegen die sogenannte Widerspruchslösung.

Siehe: Doppelmoral

Voraussetzung für eine wirkliche Spende sei, "dass der Spender der Organentnahme informiert, ganz bewusst, freiwillig und ausdrücklich zustimmt", betonte der Sprecher.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Eine Widerspruchslösung jedoch stelle zentrale Prinzipien der Gesellschafts- und Rechtsordnung in Frage, "weil dann die Freiwilligkeit der Organspende in vielen Fällen nicht zweifelsfrei feststehen würde".

Siehe: Regelung, Schweigen = Zustimmung

Eine moralische oder gar rechtliche Pflicht zur Organspende lässt sich nicht begründen.

Siehe: Pflicht, Notstandsregelung

Sie kann weder erzwungen, noch erwartet werden.

Siehe: Frage.jpg

Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Organspende würde, selbst wenn die Möglichkeit eines Widerspruchs bestünde, einen moralisierenden Druck aufbauen.

Siehe: Pflicht, Notstandsregelung, Panikmache

24.06.24 Patientenschützer kritisiert Widerspruchsregelung für Organspenden

In dem Artikel "Patientenschützer kritisiert Widerspruchsregelung für Organspenden" werden verschiedene Personen interviewt.[5]:

Eugen Brysch: Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Eugen Brysch: Deshalb braucht es jetzt finanzielle Anreize für Krankenhäuser, ein effizientes Transplantationsnetzwerk, Bildungsprogramme und die Schulung von Koordinatoren im Umgang mit Angehörigen.

Dies wurde bereits 2019 von Jens Span umgesetzt.

Katrin Helling-Plahr: Widerspruchslösung wäre ein massiver Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen.

Siehe: Selbstbestimmungsrecht

Katrin Helling-Plahr: Anstatt auf staatliche Bevormundung zu setzen, sollten wir die selbstbestimmte Entscheidung über eine Spende verbindlicher gestalten.

Die WSR wäre eine "selbstbestimmte Entscheidung".

16.06.24 Organspende ist Einwilligungssache

Werner Bartens veröffentlichte am 16.06.2024 in der SZ den Artikel "Organspende ist Einwilligungssache".[6] Darin heißt es:

Wer sich mit dem Thema nicht beschäftigen will, sollte auch nicht dazu gezwungen werden.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Man kann das für eine Trotzreaktion halten, die das parlamentarische Ergebnis von vor vier Jahren ignoriert.

Siehe: Abstimmung 16.01.2020

Schwerkranke sterben nicht, weil Organe fehlen, sondern weil sie krank sind.

Siehe: Unterlassene Hilfeleistung

Es ist Privatsache, Ängste zu pflegen, Unangenehmes zu verdrängen, schwierige Fragen zu meiden. Der Staat sollte hier keinen Zwang ausüben, auch nicht den Zwang, sich mit einem Thema zu beschäftigen. Wer nicht will, will nicht.

Siehe: Patientenverfügung, Schweigen = Zustimmung

Schwerkranke sterben nicht, weil Organspender fehlen, sondern weil sie schwer krank sind.

Siehe: Unterlassene Hilfeleistung

Die häufigste Form der Organtransplantation, die Spende einer Niere, rettet in wenigen Fällen Leben, sondern ermöglicht es Dialyse-Patienten, von der Blutwäsche loszukommen, was aber mit Infektanfälligkeit durch lebenslange Immunsuppression einhergeht.

Siehe: Studien, 25 x 25 geschenkte Jahre, 21 x 25 geschenkte Jahre, Dank dem Spender, Leben - dank dem Spender

Zudem umfasst die gut 8000 Patienten zählende Warteliste längst nicht alle Organkanken; allein 80 000 Menschen sind in Deutschland auf die Dialyse angewiesen. Die Debatte um die Organspende braucht mehr Ehrlichkeit, die Benennung klarer Fakten - und Respekt vor derintim-irrationalen Gefühlslage vieler Menschen.

Wer sagt denn, dass alle 80.000 Dialysepatienten auf die Warteliste bei ET wollen?

  • Es sind immer wieder Stimmen zu hören, die haben sich mit der Dialyse abgefunden.
  • Andere wollen sich nicht drauf setzen lassen, weil sie Angst vor der TX haben.
  • Andere sind für eine TX zu alt.

Dies sind nur einige der Gründe, warum nicht alle 80.000 Dialysepatienten auf die Warteliste bei ET wollen.
Fazit: Werner Bartens sollte selbst das einhalten, was er von anderen einfordert: Ehrlichkeit.

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Anhang

Anmerkungen

  1. Mit Begriffen wie "Ersatzteillager" werde Organspender diffamiert. Dann wundert man sich, warum so viel Menschen "Nein" zur Organspende sagen.
  2. Die FAZ hat auf mein E-Mail hin die Überschrift ausgewechselt.
  3. Über 70% der Deutschen lassen sich verbrennen, mit steigender Anzahl.

Einzelnachweise