WSR: DBK + EKD
Gemeinsame Schriften
Gemeinsame Erklärung (04.10.2018)
Am 04.10.2018 brachte die EKD und die DBK die gemeinsame Schrift "Organspende in Deutschland - Referentenentwurf eines Gesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende" heraus:[1] Darin heißt es:
Um die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen, muss nicht zuletzt Vertrauen zurückgewonnen werden, das durch verschiedene Skandale und Intransparenz verloren gegangen ist. |
Siehe: Vertrauen
Dazu gehört auch offen darüber zu sprechen, dass die Organspende den Sterbeprozess verändert, was für nicht wenige Menschen mit erheblichen Unsicherheiten und Ängsten einhergeht. Dazu gehört auch offen darüber zu sprechen, dass die Organspende den Sterbeprozess verändert, was für nicht wenige Menschen mit erheblichen Unsicherheiten und Ängsten einhergeht.[Anm. 1] |
Siehe: Sterbeprozess, Hirntod, Todesverständnis
... das Vertrauen in die Transplantationsmedizin zurückzugewinnen, sollten somit Priorität vor einer Diskussion über eine mögliche Neuregelung des Zustimmungsverfahrens haben. |
Siehe: Vertrauen
Stellungnahme zum Entwurf ... (06.01.2020)
Am 06.01.2020 veröffentlichte der Bevollmächtigter des Rates der EKD und das Katholisches Büro in Berlin die "Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz".[2] Darin heißt es:
Um die Zahl der Organspenden in Deutschland nachhaltig zu erhöhen, sehen sie vorrangigen Handlungsbedarf in Bezug auf strukturelle und organisatorische Aspekte im Transplantationsverfahren. Das im April 2019 verabschiedete „Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ setzt genau hier an. |
Anzahl der Organspender: 2019 = 932; 2020 = 913; 2021 = 933; 2022 = 869
Trotz Überwindung der Corona-Pandemie sank die Zahl der Organspender.
Aus Sicht der Kirchen begegnet der „Entwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz“ erheblichen rechtlichen und ethischen Bedenken, auf die im Folgenden ausführlicher eingegangen wird. |
Auch als Akt von hohem moralischem Wert kann eine Spende aber nicht erzwungen werden. Es besteht keine moralische Pflicht, seine Organe posthum zu spenden. Eine rechtliche Pflicht kann es aus diesem Grund erst recht nicht geben. |
Siehe: Widerspruchsregelung, Selbstbestimmungsrecht, Pflicht, Zwang, Moral#Moral_und_die_Widerspruchsregelung
Aus der grundsätzlich positiven Haltung der Bevölkerung zur Organspende lässt sich keine pauschale Spendenbereitschaft aller Menschen und erst recht keine generelle Zustimmung zur Organentnahme im Einzelfall schließen, denn eine solche erfordert eine umfassende Auseinandersetzung mit den Bedingungen und Konsequenzen einer Organspende. |
Wer, außer dem Verfasser, schließt auf eine "pauschale Spendenbereitschaft aller Menschen"? Siehe: Selbstbestimmungsrecht
Die Organspende geht nämlich mit schwerwiegenden Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit einher und verändert den Sterbeprozess erheblich. |
Was ist mit der "körperliche Unversehrtheit" bei Urnenbestattung? Im Jahr waren rund 77% Urnenbestattungen, Tendenz steigend.
Siehe: Sterbeprozess
Zwar sind vor einer Organentnahme zwingend alle für das Weiterleben entscheidenden Hirnfunktionen unwiderruflich erloschen. Zugleich aber bildet das Fortbestehen von gewissen Funktionen des Körpers durch organprotektive Maßnahmen eine unverzichtbare Voraussetzung für jede Organtransplantation. Dieser Umstand aber setzt seinerseits medizinisch-therapeutische Maßnahmen während des Sterbeprozesses voraus, die sich von einer palliativen Begleitung des Sterbens grundlegend unterscheiden. |
Diesen Worten ist zu entnehmen, dass die Verfasser den Hirntod nicht als den Tod des Menschen anerkennen. Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, Das Hirntodkonzept
Da der Mensch seine Würde im Sterben und auch über den Tod hinaus behält, darf die Freiheit bei dieser sensiblen Entscheidung nicht beschnitten werden. |
Siehe: Selbstbestimmungsrecht
Eine gesellschaftliche Grundentscheidung, dass jeder Mensch grundsätzlich als Organspender anzusehen ist, solange er nicht ausdrücklich widerspricht, entspricht nicht dem christlichen Bild des selbstbestimmten Menschen, der in Freiheit und zugleich in der Verantwortung vor Gott und seinen Mitmenschen über sein Leben und seinen Körper Entscheidungen zu treffen hat. |
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Anhang
Anmerkungen
- ↑ Den "Sterbeprozess verändert" ist eine sehr nebulöse Formulierung. Was ist damit gemeint? Kommen die Organspender nach dieser Aussage bei der Organentnahme zu Tode? Von Kirche erwarte ich klare, unmissverständliche Worte - oder Schweigen.
Einzelnachweise
- ↑ DBK: Organspende in Deutschland - Referentenentwurf eines Gesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende. Nach: https://www.ekd.de/referentenentwurf-bmg-organspende-38289.htm Zugriff am 18.03.2023.
- ↑ Bevollmächtigter des Rates der EKD und Katholisches Büro in Berlin: Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz. Nach: https://www.ekd.de/stellungnahme-widerspruchsloesung-zum-transplantationsgesetz-52585.htm Zugriff am 18.03.2020.