WSR und die Parteien

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Parteimitglieder und Bundestagsabgeordnete im Januar 2016

Eine Studie untersuchte den Willen der Parteimitglieder zur Einführung der WSR und die Abstimmung im Deutschen Bundestag am 16.01.2020. Der Vergleich der Parteimitglieder und der Bundestagsabgeordneten gegen die WSR ist ernüchternd:[1]

Fraktionen Parteimitglieder
gegen die WSR
Abgeordnete
gegen die WSR
Protagonisten
gegen die WSR
CDU/CSU 44 % 41 %
SPD 41 % 39 % Christine Lembrecht
Ulla Schmidt
Hilde Mattheis
AfD 53 % 92 % ("Vertrauensregelung")
FDP 27 % 74 % Christian Lindner
DIE LINKE 45 % 55 % Katja Kipping
Die Grünen 28 % 90 % Annalena Baerbock

Bei den Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU und der SPD spiegelt sich die Meinung der Parteimitglieder in den Zahlen der Bundestagsabgeordneten. Bei den übrigen Parteien stimmte ein deutlich größerer Anteil der Bundestagsabgeordneten gegen die WSR als die Mitglieder der Partei. Bei der AfD waren es "nur" doppelt so viele, bei der FDP waren es 2,7 mal mehr und bei den GRÜNEN sind es sogar 3,2 mal mehr.

Dies gibt zu denken, wie das Volk von seinen Abgeordneten "vertreten" bzw. ignoriert wird.
Dies zeigt, wie der Wille des Volkes von Abgeordneten einiger Parteien mit Füßen getreten wird.

AfD

  • WP 2023 BY "Organspende muß selbstbestimmt bleiben

Weder eine Hirntoddiagnose noch eine Organentnahme darf vorgenommen werden, ohne dass eine zu Lebzeiten schriftlich dokumentierte Einwilligung vorliegt. Das Selbstbestimmungsrecht muss auch für für hirntot erklärte Menschen gelten. Wir lehnen deshalb eine Widerspruchslösung ab, die jeden Bürger automatisch zum Organspender erklärt, der nicht schriftlich der Organspende widersprochen hat."[2][Anm. 1]

  • WP 2021 BW "Keine offene oder verdeckte Organspendepflicht

Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen gilt auch über den Tod hinaus. Die AfD lehnt daher alle Versuche ab, einem Menschen nach einem diagnostizierten Hirntod Organe zu entnehmen, ohne dass eine zu Lebzeiten dokumentierte Einwilligung hierzu vorliegt."[3][Anm. 2]

  • 09.19. "Die Angehörigen haben kein Entscheidungs- oder Mitspracherecht."[4][Anm. 3]
  • 09.19. "Schweigen gilt in unserem Rechtssystem grundsätzlich nicht als Zustimmung."[4][Anm. 4]
  • 09.19. "Potenzielle Organspender und ihre Angehörigen werden nur mangelhaft über den Vorgang der Organspende informiert."[4][Anm. 5]

GRÜNE

  • 06.02.2023 Kreis Plön "... Statt der aktuell in Deutschland gültigen Zustimmungslösung, nach der Organe eines Menschen nach dem Tod nur dann gespendet werden, wenn er zu Lebzeiten einen Organspendeausweis beantragt hat, sprechen wir uns für die Widerspruchslösung aus. So müssten nur Personen, die ihre Organe nicht spenden wollen, dies zu Lebzeiten melden. Dabei gehen wir davon aus, dass der mündige Bürger in der Lage ist, Widerspruch einzulegen, wenn er das nicht möchte. ..."[5]
  • 15.10.2022 "Außerdem diskutierte die Partei den Antrag “Widerspruchslösung in der Organspende implementieren”, der schlussendlich mit einer knappen Mehrheit beschlossen wurde."[6]

SPD

  • 05.06.2016 "Organspende reformieren - Menschenleben jetzt retten
    Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich für eine Reformierung der Organspenderegelung ein, die sich an einer Widerrufsregelung orientiert."[7]
  • 10.-12.12.2015 "Organspende reformieren – Menschenleben jetzt retten
    Der Bundesparteitag möge beschließen:
    Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich für eine Reformierung der Organspenderegelung ein, die sich an einer Widerrufsregelung orientiert. ..."[8]
  • 26.-28.10.2007 "Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands fordert in bezug auf Organspenden die Widerspruchslösung, wie sie beispielsweise bereits in Österreich praktiziert wird. D. h. ein Verstorbener muss zu Lebzeiten ausdrücklich der Organspende entsagen, sonst werden nach seinem Tod die Organe freigegeben." und "Die SPD fordert für Deutschland in Bezug auf Organspenden die Widerspruchslösung, wie sie beispielsweise in Österreich praktiziert wird. Über einen möglichen Widerspruch mussausreichend informiert werden."

Anhang

Anmerkungen

  1. Hier zeigt sich sachliche und sprachliche Inkompetenz in mehreren Punkten:
    • Es ist gesetzliche Pflicht jedes Arztes, den Tod eines Menschen festzustellen. Dies gilt auch für den Hirntod. Siehe: Todesfeststellung
    • Nach § 4 TPG ist die schriftliche Form nur eine von 4 Möglichkeiten, zu einer Zustimmung zur Organentnahme zu kommen, siehe: Entscheidungsfindung
    • Niemand wird "führ hirntot erklärt". Der Hirntod wird immer festgestellt. Siehe: Todesfeststellung und Todeserklärung
    Damit aggiert die AfD in einem Satz gleich gegen zwei bestehende Gesetze. Sie scheint auch nicht den Unterschied zwischen Todesfeststellung und Todeserklärung zu kennen.
  2. Weiter heißt es im Wahlprogramm der AfD von Baden-Württemberg:
    "Als Folge einiger Skandale ist die Bereitschaft, Organe zu spenden, deutlich zurückgegangen. Die in Deutschland geltende Einwilligungsregelung, bei der zu Lebzeiten des Spenders die Einwilligung in die Organspende durch einen Organspenderausweis dokumentiert wird, wurde vom Bundestag 2019 zwar grundsätzlich bestätigt, es ist aber damit zu rechnen, dass die Einführung der Widerspruchsregelung weiter verfolgt wird. Hierbei würden im Falle eines Hirntodes grundsätzlich und ohne Rücksprache mit den Angehörigen Organe entnommen werden können, sofern nicht ein ausdrücklicher Widerspruch des Betroffenen zu Lebzeiten beurkundet wurde. Die Entscheidung zur Organspende kann nur beim Betroffenen liegen, der diese in voller Kenntnis der hiermit zusammenhängenden Abläufe treffen muss. Dies beinhaltet auch eine Aufklärung über das Kriterium des Hirntodes, welches nicht unumstritten ist. Eine direkte oder indirekte Organspendepflicht lehnen wir grundsätzlich ab. Sie widerspricht in eklatanter Weise dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen."
    So viel Unsinniges ruft zu Korrekturen auf, siehe AfD
  3. Hier wird etwas suggeriert, was Artikel 2 GG (Selbstbestimmungsrecht) und dem TPG widerspricht. Die Hinterbliebene haben den mutmaßlichen Willen des Hirntoten umzusetzen. Sie können nur dann entscheiden, wenn der Wille des Hirntoten nicht Ansatzweise zu ermitteln ist. Dabei kann man aber nicht von einem Mitspracherecht sprechen.
  4. Falsch, siehe: Schweigen = Zustimmung
  5. Eine mangelhafte Aufklärung ist anhand des Infomaterials der BZgA und der Krankenkassen nicht zu erkennen. Wenn diese Informationen ignoriert werden, liegt es nicht am Informationsmaterial.

Einzelnachweise