Argumente gegen die WSR

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Gegen die Einführung der Widerspruchseregelung wurden verschiedene Argumente vorgebracht. Sie alle werden hier einer nüchtern sachlichen Analyse unterzogen:

  1. Das Vertrauen müsse zurückgewonnen werden.[1] Der Vertrauensverlust ist ein Märchen, das sich hartnäckig hält. Ein Vertauensverlust würde sich nach der Feststellung des Hirntods in sinkenden Prozentzahlen der Zustimmung zur Organspende zeigen. Die Zustimmung zeigt sich ab 2011 jedoch so: 2011 (66,7%), 2012 (66,0%), 2013 (63,9%), 2014 (68,8%), 2015 (70,3), 2016 (68,7%), 2017 (73,3%), 2018 (67,4%), 2019 (75,9%). Vor den 2012 bekannt gewordenen Skandalen lag die Zustimmung bei 66,x%. Diese sank 2013 auf 63,9% ab, stieg dann jedoch auf 67,x bis 75,x% an. Damit ist belegt, dass die Zustimmung zur Organspende zwar im Jahr 2013 eingebrochen ist, dass es ab 2014 durchgehend eine höhere Zustimmung zur Organspende gab.
  2. Organspende würde den Sterbeprozess verändern.[2] Organspende verändert nicht den Sterbeprozess, da Hirntote bereits tot sind und damit der Sterbeprozess abgeschlossen ist. Siehe: Individualtod, Todesverständnis, Todeszeichen, Todesfeststellung und TodesbescheinigungReferenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang.
  3. Es soll eine persönliche Entscheidung sein.[3] Im Jahr 2019 lag bei 18,8% der Hirntoten eine schriftliche Willenserklärung vor, bei 24,8% eine mündliche Willenserklärung. Bei 44,2% haben die Hinterbliebenen der Organentnahme zugestimmt, bei 12,2% haben die Hinterbliebenen entschieden. Es haben 3,1% der Hirntoten der Organentnahme schriftlich widersprochen, 28,7% haben mündlich widersprochen. Bei 26,6% haben die Hinterbliebenen den Widerspruch vermutet, bei 41,6% haben die Hinterbliebenen entschieden. - Damit ist eindeutig belegt, dass in der Mehrheit der Fälle nicht die Hirntoten zu ihrer Lebzeit sich für oder gegen die Organentnahme entschieden haben. In den meisten Fällen haben die Hinterbliebenen entschieden. Die WSR würde dies schlagartig ändern.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise