Chronik/HTD
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Die HTD fiel weder 1968 vom Himmel, noch blieb sie auf dem Stand des 20. Jh. Sie entwickelte sich ständig fort, so wie auch die Erkenntnisse in der Medizin ständig voranschritten.
Geschichtlicher Überblick
http://link.springer.com/article/10.1007/BF01576512
Geschichtliche Entwicklung der HTD
Deutschland
Protokoll (1997)
Name_____________________________Vorname_____________________ geb.:_______________ Alter:_________ Klinik:__________________________________________________________________________________________ |
Am Ende der Hirntoddiagnostik müssen 4 dieser Protokolle vorliegen, von jedem der beiden untersuchenden Ärzte zwei, das Zweite muss bei primärer Hirnschädigung nach mind. 12 Stunden wiederholt worden sein, bei sekundärer Hirnschädigung nach mind. 72 Stunden wiederholt worden sein (bei Kindern unter 2 Jahren 24 bzw. 72 Stunden).
Kriterien an die untersuchenden Ärzte (1997)
Die fachliche Qualifikation an die untersuchenden Ärzte, die den Hirntod feststellen, wie folgt:
- Deutschland
- Für die Feststellung des Hirntods "sind jeweils durch zwei dafür qualifizierte Ärzte zu treffen, die den Organ- oder Gewebespender unabhängig voneinander untersucht haben." (§ 5 Abs. 1 TPG)
- "Die an den Untersuchungen nach Absatz 1 beteiligten Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe oder Gewebe des Spenders beteiligt sein. Sie dürfen auch nicht Weisungen eines Arztes unterstehen, der an diesen Maßnahmen beteiligt ist." (§ 5 Abs. 2 TPG)
- "Die Erfüllung der Voraussetzungen (siehe 1.) und alle geforderten klinischen Symptome (siehe 2.) müssen übereinstimmend und unabhängig von zwei qualifizierten Ärzten (Anmerkung 5) festgestellt und dokumentiert werden (siehe Protokollbogen)." (Richtlinie zur Feststellung des Hirntods (1997))
- "Die beiden den Hirntod feststellenden und dokumentierenden Ärzte müssen gemäß den Anforderungen der „Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung“ über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen verfügen." (Richtlinie zur Feststellung des Hirntods (1997), Anmerkung 5)
In Deutschland zeigen die Zitate für die fachliche Qualifikation an die untersuchenden Ärzte, dass großer Wert darauf gelegt wurde,
- dass es zwei gleichberechtigtes Ärzte sind (keine Über- bzw. Unterordnung),
- dass keiner der Ärzte an der Organentnahme oder Organtransplantation beteiligt ist,
- dass keiner der Ärzte der Weisung einem an der Organentnahme oder Organtransplantation beteiligten Ärzten untersteht,
- dass sie über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigung verfügen müssen.
Sicherheit der Hirntoddiagnostik (1997)
Um Fehlmessungen auszuschließen, ist in den Richtlinien der [[BÄK]] detailliert vorgschrieben, wie diese apparative Diagnostik durchzuführen ist. Auch defekte Untersuchungsgeräte werden damit ausgeschlossen. - So ist z.B. für die Durchführung eines Nullinien-EEGs vorgeschrieben:[Anm. 1]
- Es muss eine Nulllinie von mind. 30 min sein, einwandfrei auswertbar.
- Die Gehirnströme müssen durch Klebe- oder Nadelekektroden abgeleitet werden.
- Die Elektroden sind nach dem 10:20-System anzuordnen.
- Der Elektrodenübergangswiderstand soll zwischen 1 und 10 Kiloohm betragen.
- Die Filtereinstellung hat zwischen 0,53 und 70 Herz zu sein.
- Die Ableitung soll mit einer Verstärkereinstellung von 5 bzw. 7 Mikrovolt begonnen werden.
- Das Nulllinien-EEG soll mit einer Einstellung von weniger als 2 Mikrovolt durchgeführt werden.
- Der Rauschpegel des Geräts soll mind. 2 Mikrovolt abgrenzen können.
- Es ist ein EGG-Gerät mit mind. 8 Kanälen zu verwenden.
- Zu Beginn der Untersuchung ist die Funktionsfähigkeit jedes einzelnen Kanals durch Auslösen von Artefakte (Störungen, z.B. durch Berühren der Elektroden) zu überprüfen.
Für alle anderen apparativen Diagnostiken zur Feststellung des Hirntods sind ähnlich genau die einzelnen Parameter festgelegt. Dies garantiert die Sicherheit der Diagnostik.
Österreich
Schweiz
Anhang
Anmerkungen
- ↑ Die medizin-technische Erklärung wird auf der Seite der Hirntoddiagnostik gegeben. Hier geht es nur um einen kurzen Überblick, der das Ausmaß der Vorschriften aufzeigen soll, der klar machen soll, dass bei der Hirntoddiagnostik nicht irgendwie vage gearbeitet wird, sondern sehr gewissenhaft und genau - damit auch sehr sicher.