Jochen Sautermeister

Aus Organspende-Wiki
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Jochen Sautermeister ist deutscher römisch-katholischer Moraltheologe und Hochschullehrer.

Schriften

Moraltheologe warnt vor Gefahren ... (19.06.2024)

Jochen Sautermeister veröffentlichte am 19.06.2024 im Kölner Stadt-Anzeiger den Artikel " [1] Darin heißt es:

Widerspruchslösung wäre Paradigmenwechsel

Was wäre schlimm an einem Paradigmenwechsel, in Jahren der "Zeitenwende" (Olaf Scholz). Oder wird dieser Paradigmenwechsel nach der "Zeitenwende" als zu viel Wechsel empfunden? Oder soll die satirische Definition von katholisch gelten: "Wie es war im Anfang, so jetzt und alle Zeit, bis in Ewigkeit. Amen."?

Dies steht jedoch nicht nur in Spannung zur ethischen Qualität der Organspende als Akt der Nächstenliebe, für den ein Mensch sich bewusst entscheidet, sondern auch zum Grundsatz der informierten Zustimmung in der Medizin.

Siehe: Schweigen = Zustimmung - Es muss als Doppelmoral angesehen werden, wenn man zwar Organe aus Nationen mit WSR entgegen nimmt, aber im eigenen Land die WSR (aus moralischen Gründen) anicht haben will.

Niemand habe ein Anspruchsrecht auf Organe eines Menschen nach dessen Tod.

Siehe: Notstandsregelung, [[Zwang], Anspruch

Und dementsprechend braucht sich niemand dafür zu rechtfertigen, postmortal keine Organe spenden zu wollen.

Siehe: Rechtfertigung

Unbedingt zu vermeiden sei, dass die Einführung der Widerspruchslösung politisch instrumentalisiert würde.

Was wäre schlimm daran?

Es ist der Gefahr zu wehren, dass manche dies als Chance nutzen könnten, Misstrauen gegen einen scheinbar übergriffigen Staat zu säen, der den einzelnen Bürger und seine Interessen überginge, oder es als ersten Schritt ansähen, dass der Staat sein Recht zum Eingriff in den menschlichen Körper noch weiter ausdehnt.

Siehe: Panikmache, Abstimmung 16.01.2020

Fazit: Es wurden die Argumente von WSR: DBK + EKD wiederholt.

Zur Organspende-Debatte (19.06.2024)

Jochen Sautermeister veröffentlichte am 19.06.2024 in der FR den Gastbeitrag "Zur Organspende-Debatte: Ein Geschenk kann nur freiwillig sein".[2]

Mit der Einführung der sogenannten Widerspruchslösung soll umgesetzt werden, was die Parlamentarier des vorherigen Bundestags im Jahr 2020 noch mehrheitlich abgelehnt hatten: eine Festschreibung im Transplantationsgesetz, dass alle Bürgerinnen und Bürger nach dem Tod als potenzielle Organspender gelten, wenn sie dem nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen haben.

Siehe: Abstimmung 16.01.2020

Die Krankenkassen schreiben ihre Mitglieder regelmäßig an und versorgen sie neutral und ergebnisoffen mit Informationen über die Organspende. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich ausdrücklich und schriftlich dokumentiert für oder gegen die Bereitschaft zur Organspende entscheiden.

Siehe: Entscheidung - Seit 2012 stieg die Besitzer eines OSA nach Feststellung des Hirntodes von 10% auf 20%. Dabei sollte es nahezu 100% sein. Mit der WSR läge sie bei 100%.

Wer also meint, mit der Widerspruchslösung wäre das Problem fehlender Spenderorgane gelöst, unterliegt einem Trugschluss.

Siehe: Behauptung, die es durch einen Versuch zu beweisen gilt. Schlechter als aktuell kann es kaum noch gehen.

Dazu zählen ein umfassendes, gut funktionierendes Netzwerk an Transplantationskoordinatoren beziehungsweise Transplantationsbeauftragten in den Kliniken, eine hinreichende Kostenerstattung für die Krankenhäuser oder ein proaktives Vorgehen bei der Erkennung potenzieller Organspender.

Dies alles wurde unter Jens Span als Gesundheitsminister umgesetzt.

Grundsätzlich ist ein kultureller Wandel hinsichtlich der effektiven Bereitschaft zur Organspende sehr wichtig.

Richtig, aber mit einem derartigen Artikel arbeitet man dem entgegen.

Mit der Einführung der Widerspruchslösung würde ein Paradigmenwechsel in der deutschen Transplantationspolitik vollzogen, dessen ethische Implikationen unbedingt mitbedacht werden müssen.

Was wäre schlimm an einem Paradigmenwechsel, in Jahren der "Zeitenwende" (Olaf Scholz). Oder wird dieser Paradigmenwechsel nach der "Zeitenwende" als zu viel Wechsel empfunden? Oder soll die satirische Definition von katholisch gelten: "Wie es war im Anfang, so jetzt und alle Zeit, bis in Ewigkeit. Amen."?

Es gibt keine Pflicht zur Organspende.

Siehe: Notstandsregelung, Zwang

Diese muss vielmehr stets freiwillig erfolgen und darf nicht ökonomischen Interessen unterliegen. Indem sich die Organspende so als ein Akt der Nächstenliebe verstehen lässt, kommt darin ihr besonderer Charakter als Gabe zum Ausdruck.

Siehe: Schweigen = Zustimmung

Die Organspende ist ein Geschenk. Sie ist freiwillig und ungeschuldet.

Siehe: Notstandsregelung, Zwang

Niemand hat ein Anspruchsrecht auf Organe eines Menschen nach dessen Tod.

Siehe: Anspruch

Und dementsprechend braucht sich niemand dafür zu rechtfertigen, postmortal keine Organe spenden zu wollen.

Siehe: Selbstbestimmungsrecht, Rechtfertigung

Fazit: Es wurden die Argumente von WSR: DBK + EKD wiederholt.

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Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Jochen Sautermeister: Moraltheologe warnt vor Gefahren einer Neuregelung der Organspende - Bonner Professor Jochen Sautermeister: Widerspruchslösung wäre Paradigmenwechsel. In: Kölner Stadt-Anzeiger (19.06.2024) Nach: https://www.presseportal.de/pm/66749/5804835 Zugriff am 19.06.2024.
  2. Jochen Sautermeister: Zur Organspende-Debatte: Ein Geschenk kann nur freiwillig sein. In: FR (19.06.2024) Nach: https://www.fr.de/kultur/gesellschaft/zur-organspende-debatte-ein-geschenk-kann-nur-freiwillig-sein-93139447.html Zugriff am 19.06.2024.