Klaus Herkenroth

Aus Organspende-Wiki
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Schriften

07.12.24 Leserbriefe vom 7. Dezember 2024

Am 07.12.2024 veröffentlichte die FZ den von Klaus Herkenroth verfassten "Keine Frage des Sozialstaatsprinzips".[1] Darin heißt es:

Es soll an dieser Stelle nicht bestritten werden, dass eine Widerspruchslösung verfassungsrechtlich zulässig sein könnte, definitiv soll indes bestritten werden, dass eine Widerspruchslösung verfassungsrechtlich geboten sei.

Siehe: Behauptung

Ebenso wenig soll an dieser Stelle bestritten werden, dass das „Hirntodkonzept“ geeignet sein könnte, den Tod des Menschen zuverlässig festzustellen.

Siehe: Hirntodkozept, Todesverständnis

Ist die Organspende, wie bereits der Begriff besagt, ein freiwilliger Akt des Spenders, etabliert die Widerspruchslösung tatsächlich ein Aneignungsrecht der öffentlichen Gesundheitsvorsorge am Körper des Verstorbenen, dem das Individuum zu seinen Lebzeiten zu widersprechen hat, will es die Entnahme von Organen im Todesfall verhindern. Der Körper des Verstorbenen wird durch eine Widerspruchslösung gewissermaßen als derelinquiert fingiert. Das durch die Widerspruchslösung geschaffene Aneignungsrecht der öffentlichen Gesundheitsvorsorge mit Abwahlmöglichkeit ist daher geradezu das Gegenteil einer Organspende, die nämlich auf Freiwilligkeit basiert.

Siehe: Selbstbestimmungsrecht, schweigen = Zustimmung

Während das Individuum bei der Organspende nichts tun muss, es sei denn, es will spenden, wird es durch die Widerspruchslösung zur Abwahl dieses Aneignungsrechtes gezwungen, will es seinen Status als Verfügungsmasse des öffentlichen Gesundheitswesens verhindern.

Siehe: Diffamierung

Die von den Autoren zurückgewiesene Kritik an der Widerspruchslösung als „übergriffig“ besteht daher zu Recht.

Siehe: schweigen = Zustimmung



Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise