Peter C. Düren

Aus Organspende-Wiki
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Peter Christoph Düren ist ein katholischer Theologe, Autor und Verleger sowie Theologischer Referent im Bistum Augsburg.

Schriften

07.12.24 Leserbriefe vom 7. Dezember 2024

Am 07.12.2024 veröffentlichte die FZ den von Peter C. Düren verfassten "Leserbriefe vom 7. Dezember 2024".[1] Darin heißt es:

Zunächst ist schon unsicher, ob sich das erwünschte Ergebnis wirklich einstellen würde. Eine aktuelle Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass es unwahrscheinlich ist, allein mit einer Widerspruchsregelung mehr Organe generieren zu können (Dallacker u. a., Public Health 2024, S. 436 ff.).

Siehe: Studien

Doch genau dazu dürften die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht in der Lage sein, weil ihnen seit Jahrzehnten von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vorgegaukelt wird, sie seien bei der Organentnahme tot. Tatsächlich wird aber vor einer Organentnahme nie der Tod festgestellt, sondern nur der „Hirntod“.

Siehe: Hirntodkonzept, Todesverständnis

Laut TPG müssen vor einer Organentnahme sowohl der „Tod“ als auch der „Hirntod“ festgestellt werden, wobei der „Hirntod“ nur eine „Mindestvoraussetzung“ ist, um die Unzulässigkeit der Organentnahme zu vermeiden (siehe § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG); die eigentliche Zulässigkeitsvoraussetzung ist der Tod (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG). Diese doppelte Regelung beweist, dass zwischen Tod und „Hirntod“ ein rechtlicher wie sachlicher Unterschied besteht.

Siehe: § 3 TPG - Nach der angegebenen Lesart könnte es keine TX geben.[Anm. 1]

Auch die Bundesärztekammer hat in ihrer „Hirntod“-Richtlinie nicht erläutert, warum der Funktionsausfall eines Organs des Menschen den Tod des Menschen insgesamt anzeigen soll.

Siehe: gemeinsame Erklärungen

Wie kann man vom Tod der Person sprechen, solange ihr Körper umfangreiche Vitalzeichen aufweist?

Siehe: intermediäres Leben

Warum dieser Zustand, in dem weibliche „Hirntote“ sogar wochen- und monatelang schwanger sein und ein Kind gebären können, dem einer konventionellen Leiche entsprechen soll, begründet die Bundesärztekammer mit keinem Wort.

Siehe: Künstliche Gebärmutter, schwangere Hirntote

Wer aber über die umstrittene Bedeutung des „Hirntodes“ nicht informiert ist, kann weder sein Selbstbestimmungsrecht ausüben noch erkennen, ob er einen Widerspruch erklären soll.

Es gibt auch ein Recht auf Unwissenheit. - Peter C. Düren scheint sich darauf zu berufen.

Das Problem der Widerspruchsregelung liegt vor allem darin, dass der Bevölkerung wesentliche Informationen über das „Hirntod“-Konzept vorenthalten werden.

Siehe: Aufklärung, Entscheidungsregelung

Der Staat könnte erst dann einen fehlenden Widerspruch als Zustimmung zu einer Organentnahme interpretieren, wenn nachgewiesen wäre, dass alle Bürgerinnen und Bürger über alle wesentlichen Voraussetzungen und Umstände informiert sind.

Es gibt auch ein Recht auf Unwissenheit. - Peter C. Düren scheint sich darauf zu berufen.

Anhang

Anmerkungen

  1. Mit dem Herzstillstand alleine ist der Mensch noch nicht tot. Es müssten hierfür erst die sicheren Todeszeichen abgewartet werden. Dazu gehören Totenstarre, Totenflecken, mit dem Leben unvereinbare Verletzung, Hirntod, erfolglose Reanimation und Verwesung. Da von Donatus Bremer der Hirntod als Tod des Menschen nicht anerkannt wird, müsste man die Totenstarre oder die Totenflecke abwarten. Doch dann ist weder Herz noch Lunge noch Leber noch Niere für einer TX benutzbar. Dies kann nicht die Absicht des Gesetzgebers gewesen sein. Daher irrt Peter C. Düren mit seiner Lesart.

Einzelnachweise