Reinhold Ortner

Aus Organspende-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen



Schriften

Organspende und Ethik des Sterbens (2008)

In DER FELS 10/2008 veröffentlichte Reinhold Ortner den Artikel "Organspende und Ethik des Sterbens".[1] Darin heißt es:

Um z.B. eine Organtransplantation vorzunehmen, muss man die Organe einem lebenden Körper entnehmen.
Nur Organe, die einem lebendem Körper entnommen werden, sind bei einer Transplantation brauchbar, Organe eines Toten jedoch nicht.

Siehe: lebendigem Leib

Das heißt: dieser Mensch atmet noch, sein Herz schlägt, der Blutkreislauf versorgt weiterhin die Organe. Noch vor nicht langer Zeit hat für den Arzt das Fehlen dieser Lebenszeichen zur Feststellung berechtigt: Dieser Mensch ist tot. Seit einiger Zeit aber werden diese Kriterien als nicht mehr vorrangig notwendig erachtet.

Siehe: Leben der Hirntoten

Man richtet sich nach der 1968 neu gestellten Definition „brain death“ (Hirn-tod). „Tot sein“ wird gleichgesetzt mit „Hirntod“. Diese Definition ermöglicht die (juristische) Rechtfertigung, z.B. einem im Koma liegenden Men-schen Organe herauszuschneiden.

Es ist eine medizinische Definition, die die Rechtssprechung als richtig übernommen hat. - Siehe: Koma und Hirntod

Der Status „hirntot“ sagt nur etwas über fehlende Hirnströme aus, die mit derzeit entwickelten elektronischen Messgeräten zu erfassen wären.
Wird z.B. bei einem Sterbenden ein „flaches EEG“ festgestellt, kann dieser Körper per definitionem zum „Leichnam“ erklärt werden. Eine Organentnahme ist dann strafrechtlich erlaubt.

Hirntod ist mehr als ein Nulllinien-EEG. Siehe: Nullsummen-Zustand

Kreislauf, Herz- und Atmungstätig-keit (ob mit oder ohne unterstützende Maschinen) werden als Lebenskriterien den Hirnaktivitäten argumentativ untergeordnet.

Ohne "unterstützende Maschinen" gibt es keine Hirntote.

Niemand aber kann mit Sicherheit behaupten, dass das Leben eines „Hirntoten“ voll-kommen erloschen, ohne Schmerzempfindlichkeit ist, dass innere geistige Denkvorgänge ausgeschaltet sind und seine Seele irreversibel den Körper verlassen hat.

Siehe: Wahrnehmung, Denken, Seele

Jede Entnahme von Spenderorganen (nicht selten nach einer Narkosespritze und Abdeckung der Augen des Sterbenden), verursacht die endgültige Tötung des Betroffenen.
Einen Menschen in seiner Sterbephase (diese erstreckt sich bis zum ersten Moment des eingetretenen Todes) aktiv aus dem Leben zu „befördern“, verletzt die Unantastbarkeit des Lebens und das 5. Gebot Gottes.

Siehe: Todesverständnis

Die Aussage von Prof. Pichelmair, Facharzt für Transplantationsmedizin, sollte uns zu aufrütteln - der Nachdenklichkeit bringen: „Wenn wir die Gesellschaft wahrheitsgemäß über den Vorgang der Organentnahme aufklären, dürften wir wohl kaum noch Organspender finden.“

Siehe: Pichlmair

Religiöse und ethische Gründe stehen der Entnahme von Organen beim noch nicht vollendeten Sterben entgegen.

Siehe: und die Kirche sagt dazu

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|


{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|


{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|


{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|

{{Zitat2|



Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Reinhold Ortner: Organspende und Ethik des Sterbens. In: DER FELS 10/2008, 298. Nach: http://www.der-fels.de/2008/10-2008.pdf Zugriff am 15.05.2020.