Therapieende nach PV

Aus Organspende-Wiki
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Mit einer PV kann jeder Geschäftsfähige entscheiden, ob er in einem bestimmten medizinischen Zustand noch bestimmte medizinische Leistungen (z.B. Reanimation, künstliche Ernährung, künstliche Beatmung) erhalten möchte oder ob eine bereits begonnene Therapie aktiv beendet werden soll.

Für eine Beendigung der Therapie nach PV muss zumindest einer der beiden Kriterien erfüllt sein:

  1. Das in der PV beschriebene lebenswerte Leben (z.B. ein Leben mit Bewusstsein) kann nicht mehr erreicht werden (z.B. apallisches Syndrom).
  2. Der Sterbeprozess hat unaufhaltsam begonnen.

Bei der Beendigung der Therapie nach PV darf aktiv beendet werden:

Nicht beendet werden dürfen Sedierung und Schmerzmittel.

Wenn die gesetzlichen Grundlagen hierfür geschaffen würden, könnten diese Patienten auch ohne das Erreichen des Hirntodes zum Organspender werden. Als Kriterien müssten hierfür erfüllt sein:

  1. eine schriftliche Zustimmung zur Organspende muss vorliegen,
  2. eine PV muss vorliegen,
  3. gemäß der PV muss die Beendigung der Therapie anstehen.
Die Spende bei Therapieende

würde die Problematiken der DCD-Spende umgehen
und dennoch die Zahl der Organspender steigern.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise